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2022-03-10

Kraftstoffpreissteigerungen eindämmen / Energiegewinnung: Einspeisung & Eigenbedarfsnutzung

Profilfoto Thomas Kannenberg
Antrag an die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
per Email

Liebe Fraktionsmitglieder,

derzeit beschäftigen mich nicht nur als SPD-Mitglied, Kommunalpolitiker, Betriebsinhaber im Mittelstand und Bürger die Geschehnisse im Energiemarkt. Ich stehe wohl nicht allein mit der Meinung da, dass hier kurzfristig eine Lösung geschaffen werden muss. Die Entwicklung mit dem Blick auf´s Ganze ist mehr als besorgsam und ich hoffe auf ein geeignetes Entgegenwirken auf Landes- und Bundeseben.      

Daher schreibe ich Euch als meine Vertreter*Innen im Landtag an und bitte dies im Rahmen der anstehenden Plenarsitzungen zu berücksichtigen.

Nunmehr möchte ich zu folgenden Themen Stellung beziehen und entsprechende Anträge anregen.


Kraftstoffpreissteigerungen eindämmen

Seit geraumer Zeit gehen die Preise für Kraftstoffe unaufhaltsam in die Höhen. Die Ursachen liegen insbesondere in dem Beschluss zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, der weltweit anhaltenden pandemischen Lage, dem durch Russland vollzogenem Krieg gegen die Ukraine und den damit vollzogenen Sanktionen, aber zu Guter Letzt auch durch ein extrem hohes Steuervolumen bei den Abgaben für Kraftstoffe.

Der Endverbraucher trägt diese Mehrkosten trotz gleichbleibenden Lohnverhältnissen bereits seit Jahren. Unternehmer müssen weitaus höhere An- & Abfahrtkosten berechnen, welche sie auf den Endverbraucher übertragen müssen. Der steuerliche Ansatz von Fahrten liegt dabei derzeit bei lediglich 0,30€/km. Das widerspricht jeglicher Realität der Kosten und hier sollte dringlichst kurzfristig eine adäquate Lösung geschaffen werden.

  • A) Ich beantrage daher die Erhöhung der steuerlichen Vorgaben für Kilometerpauschalen auf einen zeitlich realistischen Wert  
  • B) Sowie, die Kürzung der Steuerabgaben auf Kraftstoffe auf den regulären Mehrwertsteuersatz von derzeit 19% als Sofortmaßnahme und zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe im Mittelstand und zur Entlastung des Endverbrauchers.

Mir ist bewusst, dass Steuereinnahmen auf Güter einen Großteil der Einnahmen des Bundes einspielen. Im Sinne einer gelebten solidarischen Gemeinschaft kann und darf jedoch die Bevölkerung nicht alle Lasten in Gänze tragen. Mit der anhaltenden Treibstoffpolitk wurden etliche Milliarden für den Bund erwirtschaftet. Nun ist es gerade in dieser so extrem gebeutelten Zeit, Zeit den Bürgerinnen und Bürgern die Hand zu reichen und einschneidende Maßnahmen zur Entlastung umzusetzen.

 

Energiegewinnung: Einspeisung & Eigenbedarfsnutzung

In Krisensituationen neue Investitionen anzuschieben und zeitgleich zu wissen, dass eine komplette Umstellung der Energiequellen unmöglich in Kürze erfolgen kann, ist dabei weder hilfreich noch für Bürger*Innen und Betriebe realisierbar. Sicherlich ist der Ausstieg aus Atomkraft, Kohle und fossilen Brennstoffen langfristig erforderlich, aber das kann nur funktionieren, wenn grundlegend andere Vorgaben dafür geschaffen werden. Häuslebauer sind heute schon bereit mehr als gefordert umzusetzen. Sei es Solarthermie, PV-Anlagen, Kleinwindkraftanlagen oder Wärmepumpen. Dies alles sind Maßnahmen für den Ausstieg die der „kleine Mann“ relativ unkompliziert zur Gewinnung von Energie zur Eigenbedarfsnutzung umsetzen könnte. Hier müssen endlich unkomplizierte Genehmigungsverfahren und der Schwerpunkt für eine gezielte Förderung geschaffen werden. Gerade für Kleinstanlagen bis 10KW elektr. Leistung sollten Genehmigungen im Bauanzeigeverfahren ermöglicht werden. Emissions- und Immissionsschutzrechtliche Vorgaben können Kommunen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellungen durchaus regeln und sinnvoll abschätzen.

 Ich beantrage daher…

  • C)  die Umsetzung baurechtlicher Vorgaben für die Errichtung von Kleinstanlagen zur Energiegewinnung (auch zur Eigenbedarfsdeckung) auf Gebäuden bis 10KW elektrischer Leistung im Bauanzeigeverfahren.
  • D) die Beachtung eines sinnvollen Energiemix bei der Montage von Anlagen auf Wohn- und Geschäftsgebäuden. Hier sollte zukünftig der Warmwasserbedarf wie auch der Strombedarf des Objektes ausschlaggebend für die Anforderungen einer Baugenehmigung sein. (Gerade bei der Warmwasseraufbereitung wird ein nicht unerheblicher Energiebedarf benötigt. Dieser kann und sollte durch Solarthermie zumindest zu 60% gedeckt werden.
  •  E) die Einspeisung von Energien ist in unserem Land mittlerweile für Hausbesitzer*Innen eine unattraktive und unwirtschaftliche Lösung. Hier sollte erneut ein Anstoß zur Förderung und wirtschaftlichen Abgabe gegeben werden. Abgaben für Stromeinspeisungen von 3-4 Cent/kWh und entgegenstehenden Stromabnahmekosten von steigend >30 Cent/kWh entsprechen jeglicher Natur. Hier wäre zumindest eine Gleichstellung, ggf. mit einer monatlichen moderaten Einspeisegebühr eine realistische Vorgehensweise.
Wenn meine o.g. Anträge nicht formgerecht ausgeführt sein sollten, bitte ich dies zu Entschuldigen und diese zumindest in die tieferen Beratungen der Fraktionen einzubeziehen. Ich würde mich über einen regen Informationsaustausch freuen und gebe gern weitere Denkanstöße zu den Themen. 
 
Glückauf

Thomas Kannenberg


 

 

#Energiepreise;#Energiewende;#PVAnlagen;#Windkraft;Solarthermie;Anträge;Landtag;#Niedersachsen;#ThomasKannenberg

2022-01-20

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Für Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt ab dem 16. März 2022 grundsätzlich eine Nachweispflicht - dies hat auch Relevanz für dort tätige Handwerker.

  

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber zum 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt. Das bedeutet, dass Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen (u. a. Altenheime, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen) tätig sind, nach dem 15. März 2022 grundsätzlich einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen müssen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von den Regelungen ausgenommen; in diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich.

2022-01-14

Corona - Verordnung - Am 15.01.2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde überarbeitet und ist zum 15.01.2022 in Kraft getreten.

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). In dieser Phase gelten unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen sowie unabhängig vom Hospitalisierungswert oder dem Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten die Maßgabe von Warnstufe 3. Bis einschließlich 2. Februar 2022 wird die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt.

Neue Niedersächsische Absonderungsverordnung

Seit 15. Januar 2022 ist die angepasste Niedersächsische Absonderungsverordnung in Kraft. Niedersachsen setzt damit einen Teil der Bund-Länder-Beschlüsse um. Durch die Verordnung wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. Demnach müssen sich Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel nur noch zehn statt bisher vierzehn Tage in häusliche Isolation begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Isolation frühzeitig beendet werden. Das gilt auch für enge Kontaktpersonen, die wiederum unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Auffrischungsimpfung) auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein können. Die Absonderungsverordnung ist vorerst bis zum 12. Februar gültig.

Infos aus der Staastkanzlei dazu. 

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). 

Weitere Informationen zu den Warnstufen und Leitindikatoren finden Sie hier.

2021-11-30

Land schafft mit neuer Verordnung Reserven für COVID-Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern - Elektive Eingriffe müssen bei Bedarf verschoben werden

Angesichts der beständig steigenden Zahl an COVID-Patientinnen und -Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern in den vergangenen Tagen und Wochen setzt das Gesundheitsministerium am Mittwoch erneut eine Verordnung in Kraft, die vorsieht, dass Krankenhäuser Reserven für weitere Patientinnen und Patienten vorhalten müssen.

 
Am Dienstag waren bereits 9,7 Prozent aller in Niedersachsen aktivierbaren Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt. Insgesamt wurden 559 erwachsene Patientinnen und Patienten mit einer COVID-Erkrankung auf Normalstationen und 223 auf Intensivstation behandelt. 163 Patientinnen und Patienten mussten beatmet werden, 20 davon an der besonders aufwendigen ECMO.
 
Alle Krankenhäuser, die über eine Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und eine Fachabteilung der Chirurgie verfügen, müssen ab Mittwoch vier Prozent ihrer Betten auf der Normalstation und 15 Prozent der Betten auf den Intensivstationen für die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten freihalten. Bei einer Auslastung mit COVID-Patientinnen und -Patienten von mehr als 50 Prozent müssen die Krankenhäuser zudem innerhalb von 24 und 72 Stunden weitere Reserven mobilisieren und entsprechend Betten freihalten.
 
Um diese Vorgaben einzuhalten, wird es in vielen Krankenhäusern notwendig sein, planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen zu verschieben.
 
Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens ist weiterhin sehr dynamisch und die Situation in den Krankenhäusern ist angespannt. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigten auf den Intensivstationen, die seit mehr als eineinhalb Jahren in erster Reihe und unter großen Belastungen gegen die massiven gesundheitlichen Folgen der Pandemie kämpfen.
 
Mit unserer Verordnung kehren wir ab Mittwoch zum atmenden System der Reservekapazitäten in den Krankenhäusern zurück, das sich bereits im vergangenen Jahr bewährt hat. Leider werden die Vorgaben erneut dazu führen, dass planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen in den Krankenhäusern bei Bedarf verschoben werden müssen. Das ist für die Betroffenen besonders bitter, weil es vermeidbar gewesen wäre: Die überwältigende Mehrheit der Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen ist nicht geimpft und dem Virus damit schutzlos ausgeliefert, obwohl allen Niedersächsinnen und Niedersachsen seit Monaten ein Impfangebot zur Verfügung steht."
 
Die Niedersächsische Gesundheitsministerin fordert angesichts der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser, die durch die Vorhaltung von Behandlungskapazitäten entstehen: „Niedersachsen zeigt sich in dieser Gesundheitskrise selbstverständlich solidarisch mit den anderen Bundesländern im Osten und Süden der Republik, die in einer noch deutlich schlechteren Lage sind und nimmt von dort Patientinnen und Patienten auf. Angesichts dieser landesweiten Belastungssituation für unser Gesundheitssystem muss der Bund nun dringend wieder sicherstellen, dass Krankenhäuser, die Behandlungskapazitäten freihalten, dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Länder können diese Aufgabe nicht schultern."
 
Die Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.

Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung     

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/land-schafft-mit-neuer-verordnung-reserven-fur-covid-patientinnen-und-patienten-in-den-krankenhausern-elektive-eingriffe-mussen-bei-bedarf-verschoben-werden-206456.html

(c)by Thomas Kannenberg

Kabinett gibt den zweiten Entwurf des Landes Raumordnungsprogramms für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei

LROP

Die Landesregierung hat heute beschlossen, das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen (LROP) einzuleiten.

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres, über den die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt wird. Dies erfolgt über Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen. In den nunmehr vorliegenden zweiten Entwurf des LROP sind die Rückmeldungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren Anfang 2020 eingeflossen.

Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir bedanken uns für die zahlreichen Rückmeldungen zum ersten Entwurf! Auf dieser Grundlage konnten wir die Festlegungen zielgerichtet überarbeiten und gute Kompromisse finden. Das zweite Beteiligungsverfahren dient nun dazu, zu den zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen Rückmeldungen zu erhalten, auf die wir zur treffsicheren Gestaltung des LROP angewiesen sind. Ich möchte deswegen ausdrücklich dazu ermuntern, das Informations- und Beteiligungsangebot meines Hauses zu nutzen."  

Die Änderungen am zweiten Entwurf konzentrieren sich insbesondere auf folgende Themenbereiche:
Mit Blick auf den wesentlichen Schwerpunkt der Fortschreibung, der Überarbeitung der Festlegungen zum Ausbau erneuerbarer Energien, wurden vor allem die geplanten Festlegungen zur Windenergie an Land, erneuerbaren Energieerzeugung auf See und zur Photovoltaik weiter überarbeitet und konkretisiert. Außerdem wurden die Festlegungen zu Energieclustern, großtechnischen Energieanlagen und zum Netzausbau angepasst.
Weitere Anpassungen des Entwurfs beziehen sich auf die Fortsetzung der Aktualisierung der Vorranggebiete Biotopverbund und Trinkwassergewinnung. Das Alte Land wird als Vorranggebiet Kulturelles Sachgut ergänzt. Die historische Kulturlandschaft, einschließlich historischer Ortsbilder und historischer Kulturlandschaftselemente, soll erhalten werden. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die geeignet sind, wertgebende Bestandteile oder das Gebiet als Ganzes in seiner Wertigkeit als Vorranggebiet Kulturelles Sachgut erheblich zu beeinträchtigen, sind dort unzulässig.

Die umstrittenen kleinflächigen Erweiterungen im Bereich Gipsabbau im Landkreis Göttingen werden zurückgenommen. In Bezug auf die bestehenden Festlegungen zur Sicherung der Ölschieferlagerstätten als nationale Energiereserve wurden nach intensiven Abstimmungen und sorgfältiger Prüfung aller Stellungnahmen ebenfalls Anpassungen vorgenommen, um den von kommunaler Ebene vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen.

Neu aufgenommen werden zudem Vorranggebiete Wald. Sie umfassen knapp 300.000 Hektar historisch alte Waldstandorte, die entsprechend der Vereinbarungen des „Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie" auch künftig nicht für die Windenergie in Betracht genommen werden sollen.

Voraussichtlich Anfang Januar 2022 wird auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses das Beteiligungsverfahren zu dem LROP-Entwurf eröffnet. Die Entwurfsunterlagen werden jedoch noch vor Weihnachten unter „www.LROP-online.de" zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten wird im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Anschließend besteht die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des LROP zu äußern. Hierfür soll vorzugsweise die dann unter „www.LROP-online.de" bereitstehende Beteiligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können aber auch elektronisch an die E-Mailadresse „LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de" oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover gerichtet werden. 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird es voraussichtlich im März 2022 Erörterungstermine geben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erhält der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachfolgend wird die LROP-Änderung durch die Landesregierung beschlossen.

Hintergrund:

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet von Niedersachsen einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres. Mit dem LROP wird die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt, indem Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen festgelegt werden. Das LROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung in Textform und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:500.000. Es wird als Verordnung der Landesregierung erlassen. 

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (etwa bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist). Die letzte Fortschreibung war 2017.

Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kabinett-gibt-den-zweiten-entwurf-des-landes-raumordnungsprogramms-fur-die-behorden-und-offentlichkeitsbeteiligung-frei-206457.html

2021-11-24

Corona - Stand: 24.11.2021

Aktueller Stand Corona (RKI)
(24.11.2021)
Insgesamt wurden bisher 5.371 Fälle gezählt.
 
Inzidenz bei 164,5
Intensivbetten: Belegt 22 - Frei 8
Die aktuelle Impfquote liegt bei 72,9%
Quelle:https://experience.arcgis.com/.../91344cc987c044b59ba8d0c...


Hinweis zu abweichenden Fallzahlen:
Evtl.Abweichungen der gemeldeten Fallzahlen beruhen auf zeitliche Verschiebungen bei der Übertragung des Landesgesundheitsamtes an das RKI und die dortige Auswertung. Teilweise sind dies laut Aussage des Gesundheitsamtes, statistische Werte und haben nur unwesentlich Einfluss auf das Gesamtergebnis. Ob hier ein Übermittlungsfehler vorliegt, wird im Gesundheitsamt umfassend geprüft.


2021-11-10

Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G'! Erste deutliche Verschärfungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung

10.11.2021 - Corona News

Aufgrund der auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und des immer höheren Anteils von Corona-Patienten an den Krankenhaus- und Intensivstationsbelegungen nimmt das Land Niedersachsen erste deutliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen vor: 

Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G'.

„Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen", so Ministerpräsident Stephan Weil. „Damit ist die Situation in Niedersachsen noch vergleichsweise gut. Aber wir müssen jetzt vorbeugenden Brandschutz betreiben! Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten. Es darf in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der wir durch Engpässe auf unseren Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werden!"

Die Geltungsdauer der niedersächsischen Corona-Verordnung wird um vier Wochen verlängert, in einigen Bereichen werden strenge Begrenzungen des Zugangs nur auf vollständig geimpfte und genesene Personen vorgezogen auf die Warnstufe 1, Testvorgaben werden verschärft. Zeitnah sind weitere Verschärfungen wahrscheinlich - unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung in den nächsten Tagen und Wochen und der anstehenden Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzrecht.
Die beigefügte, morgen (10. November 2021) formal in Kraft tretende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung behält das bisherige System von sich, in drei Warnstufen steigernden Schutzmaßnahmen bei, sieht aber im Detail die folgenden, übermorgen (also am 11. November 2021) in Kraft tretenden Neuregelungen vor: 

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmenden erfolgt zukünftig die Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in Warnstufe 1, statt wie bislang in Warnstufe 3 (siehe § 10 Absatz 6).
  • Das gleiche gilt ab morgen bei den eigentlichen Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden (§ 11 Absatz 8): ‚2G' statt ‚3G mit PoC-Test' schon bei Warnstufe 1 (und nicht mehr wie bisher erst bei Warnstufe 3). Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen. Die in § 11 b zu findenden Regelungen für die Ende November beginnenden Weihnachtsmärkte sollen klarer beziehungsweise vor Ort jeweils individuell besser handhabbar werden: Klargestellt wird beispielsweise, dass die Vorgabe ‚3G' auch bei der „Entgegennahme" von Bewirtungsleistungen gilt und nicht nur bei der „Erbringung" derselben. Es muss also sichergestellt sein, dass nicht nur der- oder diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken. Sobald aber infolge einer, entweder unabhängig von den Warnstufen freiwillig festgelegten oder ab Warnstufe 3 obligatorischen, 2G-Regelung Bewirtungsleistungen und die Nutzung von Fahrgeschäften lediglich geimpften und genesenen Personen vorbehalten bleiben, sind diese von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und von den Abstandspflichten befreit. Auch hier gilt also: mehr Freiheiten bei mehr Sicherheit in ‚2G'.
  • In § 8 Absatz 1 Satz 4, wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten.
  • Die ursprünglich in § 12 ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars (wie beispielsweise ein Wegfall zwingender Kapazitätsbegrenzungen) werden NICHT vorgenommen. Ausdrücklich wird allen, diese Einrichtungen Betreibenden empfohlen, sich für das vielerorts bereits geplante fakultative ‚2G' schon vor und in Warnstufe 1 zu entscheiden.
  • Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen (§ 13).
  • Eine tägliche Testpflicht gilt von morgen an für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen (§ 17).

Zu den aktuellen Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch Bundesländer, die - wie Niedersachsen - noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage. Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive." 
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/niedersachsen-steigt-schrittweise-um-auf-2g-erste-deutliche-verscharfungen-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-205753.html

(c)by Thomas Kannenberg

2021-10-07

Herbst- und Weihnachtsmärkte und richtig große Veranstaltungen

Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

Die Blätter fallen, es wird langsam kühler und regnerischer - der Herbst ist da und auch Weihnachten lässt nicht mehr lange auf sich warten. Zu dieser jetzt anbrechenden dunkleren Jahreszeit gehört für viele auch der Besuch von Herbst- und Weihnachtsmärkten. Diese Märkte sollen trotz der noch andauernden Pandemie mit bestimmten Maßgaben ermöglicht werden. 


Wer auf einem Weihnachtsmarkt Speisen oder Getränke (auch Glühwein ist möglich) zu sich nehmen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchte, muss zuvor die vollständige Impfung, die Genesung oder eine aktuelle negative Testung nachweisen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder für Menschen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Wer auf einem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/oder etwas einkaufen möchte, benötigt - ebenso wie im Einzelhandel - keinen Nachweis.  
 

In dem neu eingefügten und am morgigen 8. Oktober 2021 in Kraft tretenden § 11 b (Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte) wird in Absatz 4 geregelt, dass die Betreiberin oder der Betreiber des jeweiligen Marktes ein Hygienekonzept zu erstellen hat, in dem zu regeln ist, wie die für Verzehr und Fahrgeschäfte geltende 3G-Vorgabe sichergestellt werden soll.  
Dies kann beispielsweise wie folgt geschehen:
 

a.    durch Umschließen des Geländes des Herbst- oder Weihnachtsmarkts mit Zugangskontrollen an zentralen Zugängen, also durch eine Umzäunung mit mehreren Ein- und Ausgängen oder
 

b.    durch unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnungen der berechtigten Personen vor der Entgegennahme jeglicher Bewirtungsleistung oder Leistung eines Fahrgeschäfts auf dem Herbst- oder Weihnachtsmarkt. Hierbei handelt es sich um die bereits diskutierte Bändchenregelung, möglich ist aber auch das Nutzen anderer Kennzeichen (Stempel etc.). Diese Kennzeichen können entweder an mehreren Stellen zentral ausgeben werden oder dezentral an den einzelnen Bewirtungsständen oder Fahrgeschäften.   
Möglich sind aber auch
 

c.     dezentrale Überprüfungen der jeweiligen Nachweise durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber vor Erbringen der Bewirtungsleistungen oder der Leistungen eines Fahrgeschäfts. Bei dieser Variante ist es dann allerdings leider nicht möglich, dass eine Person für eine ganze Gruppe Getränke oder Speisen kauft. Hier muss dann jede und jeder Einzelne die eigene Berechtigung nachweisen.
 

In dem - zusammen mit dem Antrag auf gewerberechtliche Genehmigung des Herbst- oder Weihnachtsmarktes vorzulegenden - Hygienekonzept müssen außerdem Maßnahmen vorgesehen werden,
•    die die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern und
•    die die Abstände zwischen den Ständen auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten jeweils so festlegen, dass größere Personenansammlungen vermieden werden. Jeder Stand, einschließlich offener Buden und sonstiger Verkaufsstellen sowie Fahrgeschäfte, soll, so § 11 b Absatz 2 Sätze 2 und 3, zum nächsten Stand einen Mindestabstand von zwei Metern grundsätzlich einhalten, soweit sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften andere Mindestabstände ergeben. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann die zuständige Behörde geringere oder größere Mindestabstände vorsehen; Mindestabstände, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben (z.B. Fluchtwegeregelungen), bleiben unberührt.
 

Das Hygienekonzept muss darlegen, wie
•    Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insgesamt gilt, dass auf die jeweilige Art und Größe des Weihnachtsmarktes zugeschnittene Regelungen im Hygienekonzept mit den Kommunen verabredet werden können. So sollen flexible, zu der jeweiligen Situation vor Ort passende Handhabungen ermöglicht werden. Für nach bisherigem Recht erteilte Genehmigungen besteht Bestandsschutz.

Der neue § 11 b der Corona-Verordnung sieht weiter vor, dass
•    Bewirtungsleistungen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt nicht in allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen allseitig geschlossenen Räumen erbracht oder entgegengenommen werden dürfen. (§ 11b Absatz 2, Satz 1)
•    Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss lediglich nur in allseitig geschlossenen (Verkaufs- oder Sanitär-) Räumen getragen werden, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. (§ 11b Absatz 3)
 

Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden.
Die Umsetzung des jeweiligen Hygienekonzeptes und das Einhalten der darin und ansonsten in § 11 b enthaltenen Vorgaben muss stichprobenartig von der zuständigen Behörde überprüft werden.
 

§ 11 b Absatz 7 ermöglicht eine fakultative 2G-Regelung, also eine Begrenzung von Bewirtungsleistungen und Nutzung von Fahrgeschäften nur auf vollständig geimpfte oder genesene Personen - unabhängig von der jeweiligen Warnstufe. Ab Warnstufe 3 gilt 2G verpflichtend.
 

Die auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt arbeitenden Personen müssen - soweit sie weder geimpft noch genesen sind - bei einer 3G-Regelung mindestens zweimal pro Woche negativ getestet werden. Bei 2G muss von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich ein negativer Testnachweis vorgelegt und eine „FFP"- (oder vergleichbare) Maske getragen werden. 

Auf zwei weitere, ebenfalls morgen in Kraft tretende Änderungen in der Corona-Verordnung soll ausdrücklich hingewiesen werden:
Durch die Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 2 werden Großveranstaltungen auch über die bisherige Höchstbegrenzung von 25.000 Personen hinaus zulässig, wenn nur vollständig geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher eingelassen werden (= 2G).
Eine weitere Änderung gibt es in § 8 Absatz 6 und an mehreren anderen Stellen der Corona-Verordnung: bei Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, wird zukünftig der Nachweis eines beliebigen Testes im Sinne des § 7 als ausreichend anerkannt. Dies stellt eine Erleichterung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Bislang wurde der Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verlangt. Ab morgen genügt auch der Nachweis eines Selbsttests unter Aufsicht gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.
 
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/herbst-und-weihnachtsmarkte-und-richtig-grosse-veranstaltungen-204853.html

Corona-Regeln


(c)by Thomas Kannenberg

2021-09-07

PV-Batteriespeicherförderung endet mit rund 19.000 neuen oder erweiterten PV-Anlagen

Pressemitteilung:

Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz     

PI 118/2021
 

Insgesamt 75 Millionen Euro hatte die Landesregierung im vergangenen Herbst für die Förderung von Speichersystemen für Photovoltaik (PV) bereitgestellt. Das Programm endet nun und war ein durchschlagender Erfolg, so das Fazit des Niedersächsischen Ministers für Energie und Klimaschutz Olaf Lies. Knapp 19.000 Antragsteller, überwiegend Privatpersonen, haben Investitionszuschüsse für netzdienliche Batteriespeicher beantragt und werden sie am Ende gewährt bekommen. „Das Programm hat den Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen vorangebracht und war nicht nur für die Energie- und Mobilitätswende wichtig, sondern auch ein wichtiger konjunktureller Impuls für die ausführenden Handwerksunternehmen", so Lies.
 
Bedingung der Förderung dabei war der Neu- bzw. Zubau einer neuen Photovoltaikanlage von mindestens 4 kWp. Dadurch konnte ein Zubau von rund 18.000 neuen Photovoltaikanlagen in Niedersachsen erreicht werden. Weitere über 1000 bestehende Anlagen wurden maßgeblich erweitert. Zusätzliche Boni gab es für u.a. besonders große PV-Anlagen und Elektrofahrzeugladepunkte.
 
Ab dem heutigen Dienstag, den 07.09.2021, ist das Programm nun geschlossen und es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel ausgeschöpft sind. „Ich freue mich sehr, dass unsere PV-Batteriespeicherrichtlinie so außerordentlich gut angenommen wurde", so Lies weiter. „Niedersachsen hat einen starken und erfolgreichen Impuls für den PV-Zubau geleistet. Der Dank gilt hier auch den Kolleginnen und Kollegen der NBank, die einen reibungslosen Ablauf in diesem mitunter beratungsintensiven Geschäft gewährleistet haben."
 
Wichtig sei, laut Lies, dass nun auch der Bund seinen Beitrag leiste, um die Solarenergie als wichtigen Baustein einer erfolgreichen Energiewende voranzubringen: "Die Erhöhung der Ausschreibungsmengen im EEG und die Verbesserungen der Bedingungen für Mieterstrom und Eigenverbrauch sind dringend erforderlich. Wir brauchen eine deutliche Erhöhung des Ausbaupfades, um die Klimaziele zu erreichen. Und wir müssen die Bürgerinnen und Bürger spürbar an den Vorteilen der Energiewende beteiligen. Eine Möglichkeit der Teilhabe ist hier die Gründung von Bürger-Energiegenossenschaften."
 
Zudem regte Lies an, die Frage einer bundesweite PV-Pflicht für Neubauten ernsthaft zu diskutieren. „Wirtschaftlich ist eine PV-Plicht für Neubauten aus meiner Sicht schnell rentabel, energetisch sinnvoll und notwendig für die Energiewende", so Lies.

Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz     

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pv-batteriespeicherforderung-endet-mit-rund-19-000-neuen-oder-erweiterten-pv-anlagen-203926.html
 


 
(c)Thomas Kannenberg

2021-08-11

Gesundheit: Neue Strategie in der Pandemiebewältigung: Mehr Freiheiten für Geimpfte - mehr kostenpflichte Testungen für Ungeimpfte

Niedersachsen ist bei der Corona-Schutzimpfung gut vorangekommen: 

Mittlerweile sind mehr als 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal geimpft, mehr als 55 Prozent sind vollständig geimpft. Das Impftempo hat zuletzt jedoch deutlich nachgelassen. 

 

Mit einer großangelegten Werbekampagne in neun Sprachen sowie mit mobilen Impfangeboten wird in Niedersachsen alles darangesetzt, Unentschlossene oder auch Bequeme für eine Impfung zu gewinnen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin werben eindringlich dafür, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger zügig impfen lassen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir müssen ungeimpfte Menschen davon überzeugen, dass eine Impfung der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist. Wer sich impft, schützt damit aber auch andere und trägt mit dazu bei, dass wir angesichts des hochansteckenden Deltavirus zu mehr Normalität zurückkehren können. Viele geimpfte Menschen tragen dazu bei, dass auch bei höheren Inzidenzen keine unmittelbare Überlastung des Gesundheitswesens droht. Deshalb können vor allem für geimpfte Personen zahlreiche Einschränkungen zurückgenommen werden. Dazu zählt unter anderem, dass für Gimpfte eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist, beispielsweise auch bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet."

Wer nicht geimpft ist, muss sich dagegen absehbar regelmäßig testen lassen. Bund und Länder haben sich drauf verständigt, dass künftig eine erweitere Testpflicht auf Basis der 3G-Regel bestehen soll. 

„Ich halte die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) grundsätzlich für richtig und sinnvoll", so Weil. „Der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen - also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen - deutlich erhöht. Wer das kostenlose Impfangebot ablehnt, kann durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Er muss dann allerdings ab dem 11. Oktober 2021 den Test selbst bezahlen - diesen Mehraufwand für Ungeimpfte halte ich ausdrücklich für vertretbar."

Die 3G-Regel soll laut MPK-Beschluss ab einer Inzidenz über 35 oder nach einem vergleichbaren erweiterten Indikatorensystem eines Landes in folgenden Bereichen gelten: für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern sowie von Alten- und Pflegeheimen, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Sport im Innenbereich (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sporthallen) sowie in Beherbergungsbetrieben. 

Neben Geimpften und Genesenen sind von der Testflicht Kinder unter sechs Jahren sowie regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler ausgenommen. Die Testkosten werden weiterhin übernommen für Personen, die sich nicht impfen lassen können beziehungsweise für die keine Impfempfehlung vorliegt. 

Für Bereiche mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen (Großveranstaltungen, Diskos, Clubs) sollen mit den Gesundheitsämtern abgestimmte Hygienekonzepte gelten. Länder und Kommunen können weitere einschränkende Regelungen vornehmen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

„Der Bund hat zugesagt, die Überbrückungshilfe zu verlängern. Dies halte ich für ausgesprochen wichtig, damit besonders von Einschränkungen betroffene Betriebe - vom Clubbetreiber bis zur gesamten Veranstaltungsbranche - weitere finanzielle Unterstützung erhalten können. Darüber hinaus muss auch das Kurzarbeitergeld verlängert werden - dafür werden wir uns einsetzen," sagt Weil.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin sind sich darüber einig, dass vor dem Hintergrund der hochansteckenden Delta-Variante weiterhin Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung notwendig sind, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu zählen Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV. 

„Jeder und jede von uns ist gefordert, jetzt nicht nachlässig zu werden und auch mit kleinen Mitteln weiterhin zum Infektionsschutz beizutragen", so Ministerpräsident Weil.
In vielen Punkten folgt der MPK-Beschluss dem von Niedersachsen angestrebten Kurs, beispielsweise bezüglich der Basisschutzmaßnahmen, der 3G-Regel und kostenpflichtiger Tests für Ungeimpfte. In einem wesentlichen Punkt konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden. 

 „Ich bedauere es sehr", so Ministerpräsident Weil, „dass es keine gemeinsame Verständigung auf neue Parameter zur Lagebewertung gibt, die neben der Inzidenz auch den Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung stärker berücksichtigen. Niedersachsen hält dies für geboten und hat das auch in einer Protokollnotiz zum Beschluss klar zum Ausdruck gebracht."

Zum weiteren Schutz wird Niedersachsen zum Schulbeginn Schülerinnen und Schüler täglich testen und im Herbst mit den Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen beginnen.
Niedersachsen wird die einzelnen Beschlüsse noch im August mit einer neuen Verordnung auf den Weg bringen. 

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das wichtigste Instrument gegen die Pandemie lautet: Impfen schützt! Ich bitte alle ungeimpften Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen, schützen Sie sich damit selbst, aber auch viele andere, insbesondere diejenigen, die sich nicht impfen lassen können und tragen Sie zu wieder mehr Normalität in unserem Alltag bei!"

Protokollnotiz Niedersachsen:
„Niedersachsen hält einen neuen Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung für die Zukunft für geboten." 

Bewältigung Hochwasserkatastrophe:
Darüber hinaus haben Bund und Länder Vereinbarungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen wird sich selbstverständlich an der Wiederaufbauhilfe beteiligen. Bei einer Katastrophe solchen Ausmaßes ist die Hilfe des Bundes und aller Länder gefordert. Auch Niedersachsen wird beträchtliche Summen beisteuern - die Menschen in den betroffenen Gebieten können auf unsere Unterstützung zählen."
 

Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     

2021-08-06

Digitalisierung: Land gibt 3,4 Mio. Euro für die Digitalisierung der Erwachsenenbildung


Mit 3,4 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur jetzt die Digitalisierung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. 

400.000 Euro werden für den Breitbandanschluss von Einrichtungen im ländlichen Raum bereitgestellt, 1,6 Millionen Euro stehen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung und weitere 1,4 Millionen Euro sollen die Entwicklung digitaler Bildungsformate ermöglichen. Die Mittel stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus dem Sondervermögen Digitalisierung bereit.

 

„Die Digitalisierung verändert nicht nur das berufliche, sondern auch das gesellschaftliche Leben", so Niedersachsens Staatssekretärin für Wissenschaft und Kultur Sabine Johannsen. „Nicht zuletzt die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig digitale Grundkenntnisse sind. Um die Menschen bei diesen Veränderungen zu unterstützen, brauchen wir entsprechende Bildungsangebote in ganz Niedersachsen. Eine moderne, gut ausgestattete Erwachsenenbildung ist dafür eine wichtige Voraussetzung." 


Der niedersächsische Digitalminister Bernd Althusmann fügt hinzu: „Nicht nur leistungsfähige Netze und moderne Geräte sind der Schlüssel zu einer gelingenden Digitalisierung, sondern vor allem Köpfe. Unser Ziel ist, in den kommenden Monaten allen Niedersächsinnen und Niedersachsen ein Bildungsangebot zu machen, damit sie sich im digitalen Alltag gut orientieren können." 


Neben Investitionen in technische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartboards können auch Studios zur Aufnahme von Podcasts, Lehrvideos oder Webinaren finanziert werden. Auch die Entwicklung von Lernapps oder digitalen Selbstlerneinheiten, mit denen Menschen jederzeit und von überall aus an Onlinekursen teilnehmen können, wird gefördert „Das hebt die Erwachsenenbildung in Niedersachsen auf ein neues Niveau und ermöglicht innovative Formen des ortsunabhängigen, asynchronen Lernens", so Johannsen. 

Diese Förderprogramme seien nur ein erster Schritt. Weitere Investitionen und der Aufbau eines Digital Campus Niedersachsen, der verschiedene Angebote bündelt und eigene Bildungsangebote vorhält, sind bereits in Vorbereitung. 


Die Mittel konnten und können von den öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) beantragt werden: https://www.aewb-nds.de/themen/digitalisierung/digital-campus-niedersachsen-teilprojekt-3-foerderung-digitaler-bildungsformate/ 
Quelle: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur     
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-gibt-3-4-mio-euro-fur-die-digitalisierung-der-erwachsenenbildung-203208.html
 

(c)Thomas Kannenberg

2021-08-03

Gesundheit: Kabinett gibt 120 Millionen Euro für Niedersachsens Krankenhäuser frei.

In seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag hat das Landeskabinett dem Vorschlag des Planungsausschusses für Niedersachsens Krankenhäuser zugestimmt und Investitionen in Höhe von 120 Millionen Euro freigegeben. 

Der Programmentwurf wird jetzt dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet. Zuvor hatte der Niedersächsische Krankenhausplanungsausschuss unter Vorsitz der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens die Investitionsmaßnahmen an 18 Klinikstandorten mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro vorgeschlagen.

Die Fördermittel fließen gezielt in die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in den Regionen. 

 

Für Niedersachsens Patientinnen und Patienten soll auch in Zukunft eine hochmoderne, wohnortnahe und gut aufeinander abgestimmte stationäre Versorgung bereitstehen.

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe deutlich gemacht, was für ein hohes Gut eine flächendeckende und gut ausgestattete Krankenhauslandschaft sei, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Die Krankenhäuser haben seit Beginn der Corona-Pandemie einen immens wichtigen Beitrag geleistet, um die Situation in Niedersachsen zu bewältigen. Dafür bedanke ich mich im Namen der gesamten Landesregierung sehr herzlich."

Zusätzlich zum normalen Investitionsprogramm sollen aus dem Krankenhausstrukturfonds II in den Krankenhäusern Klinikum Hannoversch Münden, DRK Clementinenhaus Hannover und Agaplesion Diakonie Klinikum Rotenburg Krankenpflegeschulen gefördert werden. Die Anträge sind vom MS beim Bundesamt für soziale Sicherung eingereicht. Das Ministerium geht von einer zeitnahen Entscheidung aus. „Ich freue mich ganz besonders darüber, dass wir auch wieder einen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation leisten konnten", sagt Daniela Behrens, „der Fachkräftemangel ist in allen Branchen problematisch, aber die Pandemie zeigt uns, dass er gerade im Gesundheitswesen lebensbedrohlich sein kann."
Weiterhin werden nach Abschluss der baufachlichen Prüfung Maßnahmen im Klinikum Wolfsburg und im Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg zur Stärkung der IT-Sicherheit bei Kritis-Häusern beim BAS eingereicht.

Insgesamt stellen das Land Niedersachsen, Kommunen und Bund in den Jahren 2019 bis 2022 eine Milliarde Euro für Niedersachsens Krankenhäuser bereit.
Die einzelnen Projekte, die mit dem Investitionsprogramm 2021 und dem Sondervermögen gefördert werden, finden Sie in der PDF-Datei.
Quelle: Nds. Staatskanzlei     


Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kabinett-gibt-120-millionen-euro-fur-niedersachsens-krankenhauser-frei-203081.html

Näher dran.

Ganz besonders freut mich dabei, dass unser Diakoniekrankenhaus in diesem Förderprogramm berücksichtigt wird und wir somit dem Fachkräftemangel in der Region entgegenwirken können.

(c)by Thomas Kannenberg

2021-07-26

Gesundheitssystem

Gesundheitssystem
Die Corona-Pandemie hat gezeigt:Das es durchaus Lücken in unserem Gesundheitssystem gibt. 
 
Wir wollen ein modernes, zuverlässiges und flächendeckendes Krankenhaus- und Notfall-versorgungssystem, das für jeden schnell erreichbar ist. Und wir wollen, dass die Menschen im Mittelpunkt stehen: Die, die für unsere Gesundheit arbeiten ebenso wie die, die auf deren gute Arbeit angewiesen sind. Wir wollen dafür sorgen, dass die Menschen eine bedarfsgerechte und individuelle Behandlung in Anspruch nehmen können. Hier vor Ort, wie auch in den umliegenden Krankenhäusern. 
 
 
 
Die Menschen müssen die ärztliche Versorgung erreichen können. Die Wichtigkeit des MLK Zeven, zeigte uns gerade während der epidemischen Notlage, wie notwendig und unerlässlich diese Institution für uns alle ist. Wir werden uns stärker einsetzen, diesen Standort zu erhalten und auszubauen.
 

Gemeinsam - Konzepte entwickeln.

 
Pflegebedürftigkeit darf nicht Armut enden und bedürftige Mitmenschen sollten nicht allein gelassen werden. Auch dies ist eine gemeinschaftliche Pflichtaufgabe. Wir fordern eine feste Anlaufstelle zur Koordination alltäglicher Aufgaben, pflege-bedürftiger Personen in der Samtgemeinde. 
 
(Amtlich mit Auftrag und Budget) Sei es um Wohnraumprobleme, Fahrdienste, medizinische Versorgen oder Betreuungs-angebote zu organisieren. Hier setzen wir auf eine qualifizierte Fachstelle, welche bedürftigen Personen, kostenfrei und schnelle Hilfe bieten kann. 
 

 

2021-07-19

Digital souverän

Digitalisierung

Wir wollen die Chancen, die die Digitalisierung bietet, für den Menschen nutzen. 

Der Zugang zu schnellem Internet ist für die Teilhabe am modernen Leben unverzichtbar und für viele Unternehmen und Regionen ein wichtiger Standortfaktor. 

 

Die Grundlagen dafür müssen wir fördern:
 
Z.B. den Netzausbau in den Dörfern, Planungsunterstützung bis hin zur Verwirklichung.
Wir wollen bis 2025 eine dem heutigen Stand der Technik angemessene, digitale Infrastruktur aufgebaut haben. Vertrauenswürdige Werkzeuge für den Zugang zu Information, für Kommunikation und Meinungsbildung sehen wir ebenso als Aufgabe der Daseinsvorsorge wie den physischen Zugang zum Netz. Eine „Gigabit-Gesellschaft“, in der sich die Menschen als engagierte Zivilgesellschaft und als emanzipierte Bürger*innen mit Rechten und Pflichten bewegen können. Das heißt auch: Wir werden Digitale Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen – gegen Fake News, Hassrede und Diskriminierung. Wir werden für eine transparente Darstellung unserer Gemeinden in der digitalen Welt beitragen.
 
Öffentliche Protokolle, Vorhaben, Pläne (B+F), Satzungen u.v.m. müssen ausnahmslos für „jedermann“ online zugänglich werden.

Aktuelles

Corona - Stand: 22.09.2022

Heute wurden vom RKI 63.479 Fälle gemeldet.   Inzidenz bei 300,9 -  Impfquote 80,1% Hospitalisierung: 1,7  - Todesfälle: 213 (RKI) Krankenha...

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