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2021-11-30

Kabinett gibt den zweiten Entwurf des Landes Raumordnungsprogramms für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei

LROP

Die Landesregierung hat heute beschlossen, das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen (LROP) einzuleiten.

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres, über den die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt wird. Dies erfolgt über Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen. In den nunmehr vorliegenden zweiten Entwurf des LROP sind die Rückmeldungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren Anfang 2020 eingeflossen.

Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir bedanken uns für die zahlreichen Rückmeldungen zum ersten Entwurf! Auf dieser Grundlage konnten wir die Festlegungen zielgerichtet überarbeiten und gute Kompromisse finden. Das zweite Beteiligungsverfahren dient nun dazu, zu den zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen Rückmeldungen zu erhalten, auf die wir zur treffsicheren Gestaltung des LROP angewiesen sind. Ich möchte deswegen ausdrücklich dazu ermuntern, das Informations- und Beteiligungsangebot meines Hauses zu nutzen."  

Die Änderungen am zweiten Entwurf konzentrieren sich insbesondere auf folgende Themenbereiche:
Mit Blick auf den wesentlichen Schwerpunkt der Fortschreibung, der Überarbeitung der Festlegungen zum Ausbau erneuerbarer Energien, wurden vor allem die geplanten Festlegungen zur Windenergie an Land, erneuerbaren Energieerzeugung auf See und zur Photovoltaik weiter überarbeitet und konkretisiert. Außerdem wurden die Festlegungen zu Energieclustern, großtechnischen Energieanlagen und zum Netzausbau angepasst.
Weitere Anpassungen des Entwurfs beziehen sich auf die Fortsetzung der Aktualisierung der Vorranggebiete Biotopverbund und Trinkwassergewinnung. Das Alte Land wird als Vorranggebiet Kulturelles Sachgut ergänzt. Die historische Kulturlandschaft, einschließlich historischer Ortsbilder und historischer Kulturlandschaftselemente, soll erhalten werden. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die geeignet sind, wertgebende Bestandteile oder das Gebiet als Ganzes in seiner Wertigkeit als Vorranggebiet Kulturelles Sachgut erheblich zu beeinträchtigen, sind dort unzulässig.

Die umstrittenen kleinflächigen Erweiterungen im Bereich Gipsabbau im Landkreis Göttingen werden zurückgenommen. In Bezug auf die bestehenden Festlegungen zur Sicherung der Ölschieferlagerstätten als nationale Energiereserve wurden nach intensiven Abstimmungen und sorgfältiger Prüfung aller Stellungnahmen ebenfalls Anpassungen vorgenommen, um den von kommunaler Ebene vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen.

Neu aufgenommen werden zudem Vorranggebiete Wald. Sie umfassen knapp 300.000 Hektar historisch alte Waldstandorte, die entsprechend der Vereinbarungen des „Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie" auch künftig nicht für die Windenergie in Betracht genommen werden sollen.

Voraussichtlich Anfang Januar 2022 wird auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses das Beteiligungsverfahren zu dem LROP-Entwurf eröffnet. Die Entwurfsunterlagen werden jedoch noch vor Weihnachten unter „www.LROP-online.de" zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten wird im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Anschließend besteht die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des LROP zu äußern. Hierfür soll vorzugsweise die dann unter „www.LROP-online.de" bereitstehende Beteiligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können aber auch elektronisch an die E-Mailadresse „LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de" oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover gerichtet werden. 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird es voraussichtlich im März 2022 Erörterungstermine geben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erhält der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachfolgend wird die LROP-Änderung durch die Landesregierung beschlossen.

Hintergrund:

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet von Niedersachsen einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres. Mit dem LROP wird die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt, indem Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen festgelegt werden. Das LROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung in Textform und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:500.000. Es wird als Verordnung der Landesregierung erlassen. 

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (etwa bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist). Die letzte Fortschreibung war 2017.

Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kabinett-gibt-den-zweiten-entwurf-des-landes-raumordnungsprogramms-fur-die-behorden-und-offentlichkeitsbeteiligung-frei-206457.html

Das Landschaftsprogramm ist das strategische und naturschutzrechtlich verankerte Planungsinstrument, welches das Themenfeld Naturschutz und Landschaftspflege gesamtheitlich und systematisch abdeckt und als Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung in Niedersachsen dient. Als gutachterlicher Fachplan liefert es eine aktuelle Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen und leistet damit auch einen Beitrag zur Planungsbeschleunigung.

Das Niedersächsische Landschaftsprogramm wurde nach über 30 Jahren durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständiger Behörde nach § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) neu aufgestellt. An der Erarbeitung der Neuaufstellung haben der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde für Naturschutz sowie der Geschäftsbereich „Gewässerbewirtschaftung, Flussgebietsmanagement“, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Dezernat Binnenfischerei-Fischereikundlicher Dienst und ein Teil der Unteren Naturschutzbehörden mitgewirkt.

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) muss eine Strategische Umweltprüfung (SUP) für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms durchgeführt werden. Im Rahmen der SUP wurde der Verfahrensschritt der Festlegung des Untersuchungsrahmens – das sogenannte Scoping – im Frühsommer 2020 durchgeführt und der vorgesehene Umweltbericht erstellt. Der darauffolgende Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie der Verbände wurde in der Zeit vom 17. September bis zum 19. November 2020 durchgeführt. Dafür wurden der Entwurf des Landschaftsprogramms einschließlich Kartenwerk und der Umweltbericht nach Bekanntgabe im Ministerialblatt vom 16.09.2020 in der Zeit vom 17.09. bis 16.10.2020 öffentlich ausgelegt sowie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum Download bereitgestellt.

Neben der öffentlichen Auslegung wurden zusätzlich 150 Behörden und Verbände direkt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden 66 Stellungnahmen abgegeben, davon hatten 14 keine Bedenken gegen den Entwurf des Nds. Landschaftsprogramms. Die im Rahmen der SUP eingegangenen Einwendungen und Äußerungen wurden den Stellungnahmen und Entscheidungen des Umweltministeriums als oberster Naturschutzbehörde in Form einer so genannten Synopse gegenübergestellt (Abwägungsdokumentation). Nach Abwägung und Einarbeitung aller Stellungnahmen wurde die Neuaufstellung des Nds. Landschaftsprogramms im November 2021 fertiggestellt.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das Landschaftsprogramm gutachtlichen Charakter hat, keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit erlangt und der räumlichen Konkretisierung auf den nachgelagerten Planungsebenen bedarf. Ein förmliches Abstimmungsverfahren wird nicht durchlaufen. Es hat nicht die Aufgabe, die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit anderen öffentlichen oder privaten Belangen abzustimmen. Dies ist dem jeweiligen Verfahren vorbehalten, das die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründet, insbesondere im Rahmen der Raumordnung, den Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen und den förmlichen Verfahren (z.B. Unterschutzstellungsverfahren) nach den Naturschutzgesetzen. Im Rahmen dieser Verfahren erfolgt der notwendige Abwägungsprozess zwischen den jeweiligen Nutzungsinteressen und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege.

Aus dem Landschaftsprogramm lassen sich also weder für die Gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, noch für Grundeigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kabinett-bringt-niedersachsisches-landschaftsprogramm-auf-den-weg-206454.html Herausgeber: Nds. Staatskanzlei

(c)by Thomas Kannenberg

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