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2022-03-10

Kraftstoffpreissteigerungen eindämmen / Energiegewinnung: Einspeisung & Eigenbedarfsnutzung

Profilfoto Thomas Kannenberg
Antrag an die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
per Email

Liebe Fraktionsmitglieder,

derzeit beschäftigen mich nicht nur als SPD-Mitglied, Kommunalpolitiker, Betriebsinhaber im Mittelstand und Bürger die Geschehnisse im Energiemarkt. Ich stehe wohl nicht allein mit der Meinung da, dass hier kurzfristig eine Lösung geschaffen werden muss. Die Entwicklung mit dem Blick auf´s Ganze ist mehr als besorgsam und ich hoffe auf ein geeignetes Entgegenwirken auf Landes- und Bundeseben.      

Daher schreibe ich Euch als meine Vertreter*Innen im Landtag an und bitte dies im Rahmen der anstehenden Plenarsitzungen zu berücksichtigen.

Nunmehr möchte ich zu folgenden Themen Stellung beziehen und entsprechende Anträge anregen.


Kraftstoffpreissteigerungen eindämmen

Seit geraumer Zeit gehen die Preise für Kraftstoffe unaufhaltsam in die Höhen. Die Ursachen liegen insbesondere in dem Beschluss zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, der weltweit anhaltenden pandemischen Lage, dem durch Russland vollzogenem Krieg gegen die Ukraine und den damit vollzogenen Sanktionen, aber zu Guter Letzt auch durch ein extrem hohes Steuervolumen bei den Abgaben für Kraftstoffe.

Der Endverbraucher trägt diese Mehrkosten trotz gleichbleibenden Lohnverhältnissen bereits seit Jahren. Unternehmer müssen weitaus höhere An- & Abfahrtkosten berechnen, welche sie auf den Endverbraucher übertragen müssen. Der steuerliche Ansatz von Fahrten liegt dabei derzeit bei lediglich 0,30€/km. Das widerspricht jeglicher Realität der Kosten und hier sollte dringlichst kurzfristig eine adäquate Lösung geschaffen werden.

  • A) Ich beantrage daher die Erhöhung der steuerlichen Vorgaben für Kilometerpauschalen auf einen zeitlich realistischen Wert  
  • B) Sowie, die Kürzung der Steuerabgaben auf Kraftstoffe auf den regulären Mehrwertsteuersatz von derzeit 19% als Sofortmaßnahme und zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe im Mittelstand und zur Entlastung des Endverbrauchers.

Mir ist bewusst, dass Steuereinnahmen auf Güter einen Großteil der Einnahmen des Bundes einspielen. Im Sinne einer gelebten solidarischen Gemeinschaft kann und darf jedoch die Bevölkerung nicht alle Lasten in Gänze tragen. Mit der anhaltenden Treibstoffpolitk wurden etliche Milliarden für den Bund erwirtschaftet. Nun ist es gerade in dieser so extrem gebeutelten Zeit, Zeit den Bürgerinnen und Bürgern die Hand zu reichen und einschneidende Maßnahmen zur Entlastung umzusetzen.

 

Energiegewinnung: Einspeisung & Eigenbedarfsnutzung

In Krisensituationen neue Investitionen anzuschieben und zeitgleich zu wissen, dass eine komplette Umstellung der Energiequellen unmöglich in Kürze erfolgen kann, ist dabei weder hilfreich noch für Bürger*Innen und Betriebe realisierbar. Sicherlich ist der Ausstieg aus Atomkraft, Kohle und fossilen Brennstoffen langfristig erforderlich, aber das kann nur funktionieren, wenn grundlegend andere Vorgaben dafür geschaffen werden. Häuslebauer sind heute schon bereit mehr als gefordert umzusetzen. Sei es Solarthermie, PV-Anlagen, Kleinwindkraftanlagen oder Wärmepumpen. Dies alles sind Maßnahmen für den Ausstieg die der „kleine Mann“ relativ unkompliziert zur Gewinnung von Energie zur Eigenbedarfsnutzung umsetzen könnte. Hier müssen endlich unkomplizierte Genehmigungsverfahren und der Schwerpunkt für eine gezielte Förderung geschaffen werden. Gerade für Kleinstanlagen bis 10KW elektr. Leistung sollten Genehmigungen im Bauanzeigeverfahren ermöglicht werden. Emissions- und Immissionsschutzrechtliche Vorgaben können Kommunen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellungen durchaus regeln und sinnvoll abschätzen.

 Ich beantrage daher…

  • C)  die Umsetzung baurechtlicher Vorgaben für die Errichtung von Kleinstanlagen zur Energiegewinnung (auch zur Eigenbedarfsdeckung) auf Gebäuden bis 10KW elektrischer Leistung im Bauanzeigeverfahren.
  • D) die Beachtung eines sinnvollen Energiemix bei der Montage von Anlagen auf Wohn- und Geschäftsgebäuden. Hier sollte zukünftig der Warmwasserbedarf wie auch der Strombedarf des Objektes ausschlaggebend für die Anforderungen einer Baugenehmigung sein. (Gerade bei der Warmwasseraufbereitung wird ein nicht unerheblicher Energiebedarf benötigt. Dieser kann und sollte durch Solarthermie zumindest zu 60% gedeckt werden.
  •  E) die Einspeisung von Energien ist in unserem Land mittlerweile für Hausbesitzer*Innen eine unattraktive und unwirtschaftliche Lösung. Hier sollte erneut ein Anstoß zur Förderung und wirtschaftlichen Abgabe gegeben werden. Abgaben für Stromeinspeisungen von 3-4 Cent/kWh und entgegenstehenden Stromabnahmekosten von steigend >30 Cent/kWh entsprechen jeglicher Natur. Hier wäre zumindest eine Gleichstellung, ggf. mit einer monatlichen moderaten Einspeisegebühr eine realistische Vorgehensweise.
Wenn meine o.g. Anträge nicht formgerecht ausgeführt sein sollten, bitte ich dies zu Entschuldigen und diese zumindest in die tieferen Beratungen der Fraktionen einzubeziehen. Ich würde mich über einen regen Informationsaustausch freuen und gebe gern weitere Denkanstöße zu den Themen. 
 
Glückauf

Thomas Kannenberg


 

 

#Energiepreise;#Energiewende;#PVAnlagen;#Windkraft;Solarthermie;Anträge;Landtag;#Niedersachsen;#ThomasKannenberg

2022-01-14

Corona - Verordnung - Am 15.01.2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde überarbeitet und ist zum 15.01.2022 in Kraft getreten.

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). In dieser Phase gelten unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen sowie unabhängig vom Hospitalisierungswert oder dem Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten die Maßgabe von Warnstufe 3. Bis einschließlich 2. Februar 2022 wird die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt.

Neue Niedersächsische Absonderungsverordnung

Seit 15. Januar 2022 ist die angepasste Niedersächsische Absonderungsverordnung in Kraft. Niedersachsen setzt damit einen Teil der Bund-Länder-Beschlüsse um. Durch die Verordnung wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. Demnach müssen sich Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel nur noch zehn statt bisher vierzehn Tage in häusliche Isolation begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Isolation frühzeitig beendet werden. Das gilt auch für enge Kontaktpersonen, die wiederum unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Auffrischungsimpfung) auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein können. Die Absonderungsverordnung ist vorerst bis zum 12. Februar gültig.

Infos aus der Staastkanzlei dazu. 

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). 

Weitere Informationen zu den Warnstufen und Leitindikatoren finden Sie hier.

2021-10-07

Herbst- und Weihnachtsmärkte und richtig große Veranstaltungen

Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

Die Blätter fallen, es wird langsam kühler und regnerischer - der Herbst ist da und auch Weihnachten lässt nicht mehr lange auf sich warten. Zu dieser jetzt anbrechenden dunkleren Jahreszeit gehört für viele auch der Besuch von Herbst- und Weihnachtsmärkten. Diese Märkte sollen trotz der noch andauernden Pandemie mit bestimmten Maßgaben ermöglicht werden. 


Wer auf einem Weihnachtsmarkt Speisen oder Getränke (auch Glühwein ist möglich) zu sich nehmen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchte, muss zuvor die vollständige Impfung, die Genesung oder eine aktuelle negative Testung nachweisen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder für Menschen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Wer auf einem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/oder etwas einkaufen möchte, benötigt - ebenso wie im Einzelhandel - keinen Nachweis.  
 

In dem neu eingefügten und am morgigen 8. Oktober 2021 in Kraft tretenden § 11 b (Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte) wird in Absatz 4 geregelt, dass die Betreiberin oder der Betreiber des jeweiligen Marktes ein Hygienekonzept zu erstellen hat, in dem zu regeln ist, wie die für Verzehr und Fahrgeschäfte geltende 3G-Vorgabe sichergestellt werden soll.  
Dies kann beispielsweise wie folgt geschehen:
 

a.    durch Umschließen des Geländes des Herbst- oder Weihnachtsmarkts mit Zugangskontrollen an zentralen Zugängen, also durch eine Umzäunung mit mehreren Ein- und Ausgängen oder
 

b.    durch unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnungen der berechtigten Personen vor der Entgegennahme jeglicher Bewirtungsleistung oder Leistung eines Fahrgeschäfts auf dem Herbst- oder Weihnachtsmarkt. Hierbei handelt es sich um die bereits diskutierte Bändchenregelung, möglich ist aber auch das Nutzen anderer Kennzeichen (Stempel etc.). Diese Kennzeichen können entweder an mehreren Stellen zentral ausgeben werden oder dezentral an den einzelnen Bewirtungsständen oder Fahrgeschäften.   
Möglich sind aber auch
 

c.     dezentrale Überprüfungen der jeweiligen Nachweise durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber vor Erbringen der Bewirtungsleistungen oder der Leistungen eines Fahrgeschäfts. Bei dieser Variante ist es dann allerdings leider nicht möglich, dass eine Person für eine ganze Gruppe Getränke oder Speisen kauft. Hier muss dann jede und jeder Einzelne die eigene Berechtigung nachweisen.
 

In dem - zusammen mit dem Antrag auf gewerberechtliche Genehmigung des Herbst- oder Weihnachtsmarktes vorzulegenden - Hygienekonzept müssen außerdem Maßnahmen vorgesehen werden,
•    die die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern und
•    die die Abstände zwischen den Ständen auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten jeweils so festlegen, dass größere Personenansammlungen vermieden werden. Jeder Stand, einschließlich offener Buden und sonstiger Verkaufsstellen sowie Fahrgeschäfte, soll, so § 11 b Absatz 2 Sätze 2 und 3, zum nächsten Stand einen Mindestabstand von zwei Metern grundsätzlich einhalten, soweit sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften andere Mindestabstände ergeben. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann die zuständige Behörde geringere oder größere Mindestabstände vorsehen; Mindestabstände, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben (z.B. Fluchtwegeregelungen), bleiben unberührt.
 

Das Hygienekonzept muss darlegen, wie
•    Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insgesamt gilt, dass auf die jeweilige Art und Größe des Weihnachtsmarktes zugeschnittene Regelungen im Hygienekonzept mit den Kommunen verabredet werden können. So sollen flexible, zu der jeweiligen Situation vor Ort passende Handhabungen ermöglicht werden. Für nach bisherigem Recht erteilte Genehmigungen besteht Bestandsschutz.

Der neue § 11 b der Corona-Verordnung sieht weiter vor, dass
•    Bewirtungsleistungen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt nicht in allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen allseitig geschlossenen Räumen erbracht oder entgegengenommen werden dürfen. (§ 11b Absatz 2, Satz 1)
•    Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss lediglich nur in allseitig geschlossenen (Verkaufs- oder Sanitär-) Räumen getragen werden, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. (§ 11b Absatz 3)
 

Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden.
Die Umsetzung des jeweiligen Hygienekonzeptes und das Einhalten der darin und ansonsten in § 11 b enthaltenen Vorgaben muss stichprobenartig von der zuständigen Behörde überprüft werden.
 

§ 11 b Absatz 7 ermöglicht eine fakultative 2G-Regelung, also eine Begrenzung von Bewirtungsleistungen und Nutzung von Fahrgeschäften nur auf vollständig geimpfte oder genesene Personen - unabhängig von der jeweiligen Warnstufe. Ab Warnstufe 3 gilt 2G verpflichtend.
 

Die auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt arbeitenden Personen müssen - soweit sie weder geimpft noch genesen sind - bei einer 3G-Regelung mindestens zweimal pro Woche negativ getestet werden. Bei 2G muss von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich ein negativer Testnachweis vorgelegt und eine „FFP"- (oder vergleichbare) Maske getragen werden. 

Auf zwei weitere, ebenfalls morgen in Kraft tretende Änderungen in der Corona-Verordnung soll ausdrücklich hingewiesen werden:
Durch die Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 2 werden Großveranstaltungen auch über die bisherige Höchstbegrenzung von 25.000 Personen hinaus zulässig, wenn nur vollständig geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher eingelassen werden (= 2G).
Eine weitere Änderung gibt es in § 8 Absatz 6 und an mehreren anderen Stellen der Corona-Verordnung: bei Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, wird zukünftig der Nachweis eines beliebigen Testes im Sinne des § 7 als ausreichend anerkannt. Dies stellt eine Erleichterung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Bislang wurde der Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verlangt. Ab morgen genügt auch der Nachweis eines Selbsttests unter Aufsicht gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.
 
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/herbst-und-weihnachtsmarkte-und-richtig-grosse-veranstaltungen-204853.html

Corona-Regeln


(c)by Thomas Kannenberg

2021-08-06

Digitalisierung: Land gibt 3,4 Mio. Euro für die Digitalisierung der Erwachsenenbildung


Mit 3,4 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur jetzt die Digitalisierung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. 

400.000 Euro werden für den Breitbandanschluss von Einrichtungen im ländlichen Raum bereitgestellt, 1,6 Millionen Euro stehen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung und weitere 1,4 Millionen Euro sollen die Entwicklung digitaler Bildungsformate ermöglichen. Die Mittel stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus dem Sondervermögen Digitalisierung bereit.

 

„Die Digitalisierung verändert nicht nur das berufliche, sondern auch das gesellschaftliche Leben", so Niedersachsens Staatssekretärin für Wissenschaft und Kultur Sabine Johannsen. „Nicht zuletzt die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig digitale Grundkenntnisse sind. Um die Menschen bei diesen Veränderungen zu unterstützen, brauchen wir entsprechende Bildungsangebote in ganz Niedersachsen. Eine moderne, gut ausgestattete Erwachsenenbildung ist dafür eine wichtige Voraussetzung." 


Der niedersächsische Digitalminister Bernd Althusmann fügt hinzu: „Nicht nur leistungsfähige Netze und moderne Geräte sind der Schlüssel zu einer gelingenden Digitalisierung, sondern vor allem Köpfe. Unser Ziel ist, in den kommenden Monaten allen Niedersächsinnen und Niedersachsen ein Bildungsangebot zu machen, damit sie sich im digitalen Alltag gut orientieren können." 


Neben Investitionen in technische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartboards können auch Studios zur Aufnahme von Podcasts, Lehrvideos oder Webinaren finanziert werden. Auch die Entwicklung von Lernapps oder digitalen Selbstlerneinheiten, mit denen Menschen jederzeit und von überall aus an Onlinekursen teilnehmen können, wird gefördert „Das hebt die Erwachsenenbildung in Niedersachsen auf ein neues Niveau und ermöglicht innovative Formen des ortsunabhängigen, asynchronen Lernens", so Johannsen. 

Diese Förderprogramme seien nur ein erster Schritt. Weitere Investitionen und der Aufbau eines Digital Campus Niedersachsen, der verschiedene Angebote bündelt und eigene Bildungsangebote vorhält, sind bereits in Vorbereitung. 


Die Mittel konnten und können von den öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) beantragt werden: https://www.aewb-nds.de/themen/digitalisierung/digital-campus-niedersachsen-teilprojekt-3-foerderung-digitaler-bildungsformate/ 
Quelle: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur     
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-gibt-3-4-mio-euro-fur-die-digitalisierung-der-erwachsenenbildung-203208.html
 

(c)Thomas Kannenberg

2021-05-05

Offener Brief: Projekte kritisch hinterfragen - Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Tiste

Sicht über Grünlandfläche

Projekte kritisch hinterfragen.

Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Tiste


Bei dem im Samtgemeinderat angesprochenem Vorhaben einer PV-Anlage gegenüber der Moorbahn Tiste handelt es sich nicht um eine PV-Anlage im herkömmlichen Sinne.

Die Anlage ist mit einem Flächenbedarf von 50 Hektar, Raumbedeutsam.

 

So ist eine Ausweisung im Regionalen Raumordnungsprogramm, wie auch im Landes-Raumordnungsprogramm erforderlich. Zusätzlich ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (die Ausweisung eines Sondergebietes Solarenergie) zu beantragen.

Diesen Antrag hat die Gemeinde Tiste an den Samtgemeinderat gerichtet.

Der Antrag wurde nach reger Diskussion mehrheitlich abgewiesen.

      Begründungen dafür sind...

  • a)    nicht ausreichend vorliegende Informationen für eine Beschlussfindung.
  • b)    Fehlende Vorstellung des Projektes im Fachausschuß

Der Entschluss des Rates hat hier nicht eine generelle Absage des Projektes zur Folge, sondern fordert eine lückenlose Information im Fachausschuß. Das ist GUT und RICHTIG.

Schon in Sachen „Biogasanlage Freetz“ und später „Biogasanlage Groß Meckelsen“ wurden, weil es üblich ist, F-Planänderungen für solche Projekte durchgewunken. Das mag für das Ein oder andere Projekt auch akzeptabel sein. Dennoch sind Großprojekte genauer zu betrachten.

Klare und eindeutige Informationen sind Grundlage jeder Entscheidung. 

So sollte und muss es hier auch sein.

Ich habe gegen die Änderung des F-Planes gestimmt und sehe das Projekt durchaus kritisch. Es ist die Aufgabe eines Mitglieds im Samtgemeinderates, das Beste für ALLE Menschen in der Samtgemeinde zu realisieren, Tierschutz und Natur im Auge zu behalten. Hier fehlen detaillierte Informationen zu dem Vorhaben.

Raumbedeutsame Projekte haben IMMER in irgendeiner Weise Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Sie müssen in das Landschaftsbild passen und wir müssen mit Flächen behutsam und sorgfältig umgehen.

Bei einer PV-Anlage mit einem Flächenbedarf von 50 Hektar müssen Kollisionspunkte geprüft und vor einer Weichenstellung (F-Planänderung) Beachtung finden.

Fläche F-Planänderung Tiste

Ich stimme zu, dass es bei dem Aufbau solch einer PV-Anlage nicht um eine Flächenversiegelung handelt. Hier kann unter den Modulen z.B. Kleegras oder Schafweide gepflanzt werden. Eine Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Ackerbau/Futtergewinnung) ist dabei in der Regel für die nächsten 30-40 Jahre ausgeschlossen und die Fläche wird dieser Nutzungsart entzogen. Zudem muss solch eine Anlage eingefriedet werden und wird damit auch einem Großteil der Tierwelt entzogen. Hier kann schon von einem Flächenfraß gesprochen werden. 

Ob sich die Spiegelfläche in das Landschaftsbild einfügt, oder doch eher damit kollidiert sei dahingestellt.

 

Die Notwendigkeit, die Energiewende voranzutreiben birgt einen gewissen Zwang für die Kommunen, die sich aber dennoch nicht verleiten lassen sollten, mit Weitsicht die Auswirkungen ALLER Projekte bis ins kleinste Detail zu prüfen.

Grundsätzlich ist PV eine interessante Technologie zur Stromgewinnung. Hier sollten alle Kommunen vorerst einmal prüfen, welche eigenen Flächen z.B. auf Gebäuden zur Verfügung stehen und welche davon sich für eine PV-Anlage (Bsp. Bürgersolar) zur Verfügung stellen lassen. Kommunale Neubauten sollten verbindlich nur noch mit der Bereitstellung der Dachflächen für PV-Anlagen ausgerichtet werden. Das wäre eine kleine Variante für einen dezentralen Netzaufbau Solarenergie in der Samtgemeinde Sittensen, ohne den Flächenbedarf der Natur zu entziehen.

Eine Wasserstoffproduktion benötigt Strom. Ob dieser an zentraler Stelle oder dezentral produziert werden kann, ist ebenso vor einer Entscheidung zu prüfen. Grundsätzlich sollten für solch eine Produktionsstätte Gewerbe-/Industriegebiete vorrangig vorgehalten werden. Wir dürfen dann eben auch nicht den Aufwand und die Auswirkungen aus den Augen verlieren.

Den Auftrag solche Projekte kritisch zu hinterfragen und zu begleiten, sehe ich als Pflichtaufgabe in der Ratsarbeit, lasse mich gern von Projekten überzeugen und hoffe das wir auch im Rahmen der Energiewende eine einvernehmliche, für alle Betroffenen, akzeptable Lösung finden.

Liebe Grüße

Thomas Kannenberg

#Kommune #ThomasKannenberg #Energiewende 'PVAnlagen

2021-03-05

Konkretisierung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz für Niedersachsen

Coronaregeln 05.03.2021

Am Morgen nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Koalitionsausschuss und Kabinett mit der Konkretisierung der gestrigen Beschlüsse für das Land Niedersachsen befasst. Hier die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen:
Niedersachsen wird die in der MPK getroffenen Vereinbarungen zeitnah umsetzen. Die wesentlichen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden verlängert bis zum 28. März 2021. Die folgenden Änderungen treten ab Montag, 8. März 2021 in Kraft: 

Kontaktbeschränkungen:
•    Die Möglichkeit, sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zu treffen, wird auf zwei Hausstände mit insgesamt bis zu fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.
Ministerpräsident Stephan Weil bittet die Menschen in Niedersachsen ausdrücklich, trotz der neuen Möglichkeiten, die Zahl der Personen, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein zu halten („social bubble"), und gerne auch vor der Zusammenkunft einen Selbsttest durchzuführen.  

Kita und Schule
Zu den in den Kindertageseinrichtungen und Schulen geplanten Öffnungen verweisen wir auf die Presseinformation des Kultusministeriums von heute 15.30 Uhr. 

Kultur und Sport
•    Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab dem kommenden Montag (8. März 2021) in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
•    Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.  

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
•    Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.
•    Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf eine Kundin/einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig. 

Die Landesregierung wird im Übrigen prüfen, ob weiter Öffnungen möglich sind, wenn einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte stabil bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in 7 Tagen liegen. Es müssten dann jedoch etwaige Pull-Effekte ausgeschlossen werden.
Das Land Niedersachsen versteht alle weiteren in dem MPK-Beschluss in Aussicht genommenen Öffnungsschritte als Orientierungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens soll im Lichte der jeweiligen konkreten Situation, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und vor dem Hintergrund von Testungen und Impfungen erfolgen. Die Details der im Laufe des Märzes weiter möglichen Öffnungsschritte ergeben sich aus dem beigefügten MPK-Beschluss und der Grafik.
Die in den nächsten Wochen zu erwartenden höheren Impfstoffmengen sowie die mehr und mehr verfügbaren einfacheren Schnell- und Selbsttests sind - insbesondere vor dem Hintergrund der Virusmutationen - wesentliche Begleitmaßnahmen für die jetzt anstehenden Lockerungen. 

Was das Impfen anbelangt, arbeiten die niedersächsische Landesregierung und die Landkreise gemeinsam an einem konsequenten Hochfahren der täglichen Impfleistungen der Impfzentren. Ab Ende März/Anfang April sollen in Niedersachsen die Haus- und Facharztpraxen in die Impfkampagne eingebunden werden. Dazu werden derzeit intensive Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt. Viele niedergelassene Ärzte stehen in den Startlöchern, erste Pilotprojekte laufen bereits.

Rasch hochgefahren werden sollen in Niedersachsen die Testangebote. Die ersten fünf Millionen neuen Tests sind bestellt, weitere Bestellungen werden folgen. Zunächst werden die Testkapazitäten für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung eingesetzt. Es wird erwartet, dass in der Woche ab dem 15. März 2021 sukzessive mit Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern begonnen werden kann. 

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen perspektivisch mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Sie bekommen dann eine Bescheinigung über das Testergebnis. Die Kosten für diese Schnelltests übernimmt ab dem 8. März 2021 der Bund. Das Sozialministerium ist bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der niedersächsischen Apothekerkammer über dezentrale Testangebote in allen dafür geeigneten Apotheken. 

Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest sind eine sofortige Absonderung und zwingend ein Bestätigungstest mittels PCR erforderlich. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos in Hausarztpraxen und in den Testzentren der Gesundheitsämter durchgeführt werden. Eine Absonderung der Kontaktpersonen 1 ist erst dann erforderlich, wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen werden im Rahmen der Überarbeitung der Corona-Verordnung geschaffen.

Die Bundesregierung hat in der gestrigen MPK angekündigt, zunächst ihrerseits mit der deutschen Wirtschaft darüber zu sprechen, ob alle Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen können. Dieses Thema wird aber am nächsten Dienstag sicher auch Gegenstand des nächsten Austauschs von Ministerpräsident Stephan Weil und Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Niedersachsen sein. 

„Mit den neuen Schnell- und Selbsttests", so Weil, „wollen wir in Niedersachsen in den nächsten Wochen gleichzeitig für mehr Sicherheit sorgen und mehr Freiheiten ermöglichen. Dennoch bitten wir die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen herzlich, auch nach der zweiten Impfung und auch nach einem negativen Test unbedingt dennoch konsequent Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen zu beachten und medizinische Masken zu tragen."
Und hier noch ein Statement von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann:

„Unser Perspektivplan ist geprägt von Augenmaß. Manche hätten sich schnellere Öffnungsschritte gewünscht, anderen geht es zu schnell. Wenn wir jetzt schneller impfen, breit testen und trotzdem auf Abstand bleiben, werden wir den Weg aus der Corona-Pandemie im zweiten Quartal dieses Jahres beschreiten können.

Wir haben in Niedersachsen den Fokus auf die stufenweise Öffnung unserer Schulen gelegt und gehen hier über die Beschlüsse hinaus und das halte ich auch für richtig: Mit Blick auf die Eltern, auf die Schüler aber auch mit dem Blick auf die Wirtschaft, denn die braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Wir werden insbesondere für die Wirtschaft situationsgerechte Perspektiven der vorsichtigen Öffnung schaffen, wenn auch nicht sofort und vollumfänglich.

Für den Einzelhandel werden wir neben dem Terminshopping in der nächsten Woche ab 08.03.2021 noch vor dem 22.03.2021 entscheiden, ob eine beschränkte Öffnung unterstützt durch Tests möglich ist. Die Gastronomie kann am 22.03.2021 mit der Außengastronomie starten und sollte noch vor Ostern mit strengen Hygieneregeln und digital gestützten Tests ebenso eine Perspektive erhalten.

Der Tourismus braucht noch vor dem 22.03.2021 Klarheit, ob begrenzte Urlaubsmöglichkeiten mit hohen Sicherheitsstandards möglich sind. Sollten jetzt die Infektionen stabil weiter sinken, ergeben sich daraus auch positive Möglichkeiten für die schwer getroffene Veranstaltungswirtschaft. Es wird ab nächster Woche erste vorsichtige Öffnungsschritte geben und wir werden uns von der sogenannten 35er-Inzidenz verabschieden. Dadurch erhalten alle von Corona in Mitleidenschaft gezogenen Branchen unserer Wirtschaft eine Perspektive mit Augenmaß. Das ist ein wichtiges Signal und es ist verantwortbar angesichts der Tatsache, dass inzwischen mehr als fünf Millionen Menschen geimpft sind, wir in Kürze in großem Umfang Schnelltests bekommen werden und darauf abgestimmte, digital gestützte Verfahren nutzen können.

Ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir für die Ostertage zu weiteren Lockerungen kommen können und auch der Tourismusbranche eine Perspektive geben können. Ich denke konkret an eine Öffnung des Gastgewerbes mit beschränkter Auslastung und täglichen Tests. Vielleicht kommen wir auch zu einem Kompromiss, der lauten könnte, Niedersachsen können in Niedersachsen oder womöglich in Norddeutschland Urlaub machen. Immer allerdings unter der Voraussetzung, dass sich das Infektionsgeschehen nicht überproportional ausbreitet. Wichtig ist, dass wir alle aufpassen, um nicht in den nächsten Lockdown zu schlittern. Wir haben einen klaren Plan, den wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen."

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Information:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
pressestelle@stk.niedersachsen.de
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     

Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/konkretisierung-der-beschlusse-der-ministerprasidentenkonferenz-fur-niedersachsen-198047.html
#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg

2021-02-08

PM: Atommüll-Endlagersuche /Lies: „Teilgebiete für Atomendlager müssen konsequent weiter eingeengt werden - unter Beteiligung der Öffentlichkeit"

Thomas Kannenberg

Geologischer Dienst des Landes legt erste Bewertung des „Zwischenberichts Teilgebiete" der Bundesgesellschaft für Endlagerung -     


 

 
PI 021/2021
Im Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in seiner Funktion als Geologischer Dienst eine erste Bewertung des im September 2020 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vorgelegten „Zwischenberichts Teilgebiete" für ein atomares Endlager vorgenommen. „Damit hat sich das Land Niedersachsen mit seiner geowissenschaftlichen Expertise kritisch aber auch konstruktiv in den Prozess des Standortauswahlverfahrens eingebracht", so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Bis hierhin ist das Verfahren absolut in Ordnung. Auch den frühen Zeitpunkt mit den damit verbundenen großen Teilgebieten begrüße ich. Das schafft die notwendige Transparenz in einem frühen Stadium. Trotz der Corona-Pandemie muss es aber stringent weitergehen: Diese erste Bewertung des Zwischenberichts durch unser LBEG wird fortgeschrieben. Klar ist aber: Die jetzt anstehenden drei Fachkonferenzen können den öffentlichen Diskurs nicht abschließen. Vielmehr müssen wir immer wieder sogenannte Haltepunkte einführen, bei denen die weiteren Erkenntnisse aus dem Verfahren und die weiter reduzierten möglichen Teilgebiete öffentlich diskutiert und die Verfahren hinterfragt werden können."
 
Zusammenfassend lässt sich aus Sicht des Geologischen Dienstes feststellen, dass die BGE mit dem Zwischenbericht eine umfängliche und in weiten Teilen ausführliche Dokumentation über die Ermittlung der Teilgebiete nach dem Standortauswahlgesetz (§13 StandAG) vorgelegt hat. „Das Vorgehen der BGE ist für uns als Land in Bezug auf die Ausschlusskriterien grundsätzlich nachvollziehbar", so der Umweltminister. Allerdings würden auch fachliche Defizite gesehen. Dies insbesondere bei Mindestanforderungen an die Gebiete. Dem muss im Zuge der weiteren Arbeiten durch die BGE Rechnung getragen werden, so Lies: „Insbesondere für die Abwägungskriterien erscheint uns eine fachliche Fortentwicklung des Zwischenberichts für die Ermittlung der Standortregionen auf wissenschaftlicher Grundlage geboten. Hier fallen insbesondere Defizite bei der Verwendung von Referenzdatensätzen in Bezug auf alle Wirtgesteine auf."
 
Insgesamt sei der Zwischenbericht Teilgebiete der BGE „plausibel und nachvollziehbar", so der Umweltminister. „Die Frage, ob der Suchprozess wieder zurück auf Los und das ganze Prozedere neu gestartet werden muss, stellt sich daher nicht. Dennoch ist es jetzt wichtig, dass der Dialog zur weiteren Einengung der Teilgebiete auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung unter Anwendung der Kriterien in einem wissenschaftsbasierten, transparenten, schrittweise nachvollziehbaren und dialogorientiertem Verfahren vorgenommen wird. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren."
 
Parallel wird auch nach Abschluss der Teilgebietskonferenzen ein erweiterter Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit fortgesetzt werden. In Niedersachsen wird diesem Anspruch mit einer weiteren Auflage des „Begleitforums Endlagersuche" im Frühjahr Rechnung getragen. Die Stellungnahme selbst wird Ende Februar im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt und mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
 
Die Stellungnahme des Geologischen Dienstes und eine Zusammenfassung finden Sie hier:
    

Quelle: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz     
 
 

#Atommüll #Endlagersuche #LandkreisRotenburg #ThomasKannenberg 
 
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Resümee - 1.Infoveranstaltung LK Rotenburg (20.01.2021): 
 
Endlagersuche
Die Suche nach einem Standort für die Endlagerung ist zurzeit in der ersten Phase. Am 28. September 2020 veröffentlichte die "Bundesgesellschaft für Endlagerung" den sogenannten "Zwischenbericht Teilgebiete". Diese "Teilgebiete" kommen aus geologischer Sicht als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Frage, auch in unserem Landkreis befinden sich entsprechende Gebiete.

Online-Veranstaltung
Der Landkreis wollte frühzeitig über den aktuellen Stand der Untersuchung informieren und lud am 20. Januar zu einer Infoveranstaltung ein. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Veranstaltung online statt. Rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Bevölkerung, Politik und Bürgerinitiativen nahmen teil und hörten sich die Vorträge von Andreas Sikorski und Timo Quander vom Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) an.
Zugeschaltet waren auch Dagmar Dehmer von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und Dr. Thomas Pick vom MU, die ebenfalls Fragen zum Verfahren beantworten konnten.

Endlagersuche in drei Phasen
Die Endlagersuche befindet sich zurzeit noch in der ersten Phase, Deutschland wurde hier sozusagen als weiße Karte betrachtet. Das gesamte Verfahren ist in drei Phasen geteilt, 2017 hat die BGE mit der Abfrage von Geodaten begonnen. Geplant ist, 2031 eine Entscheidung für einen Standort vorzulegen, die dann noch in einem Genehmigungsverfahren geprüft werden muss. Das Endlager soll dann 2050 in Betrieb gehen.

Phase eins mit erstem Zwischenbericht
Geologen werteten in den letzten Jahren die bereits bei Bundes- und Landesbehörden vorhandenen Daten über den tiefen Untergrund aus.
Auf diesen Datenbestand wurden die im Standortauswahlgesetz definierten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen sowie die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Es ging also zunächst einmal um die Geologie und um das Aktenstudium des bei Landes- und Bundesbehörden vorhandenen Wissens über den tiefen Untergrund in Deutschland.

Es wurde überprüft, ob sich aus diesen Datensammlungen Gebiete ableiten lassen, die für eine Endlagerung nicht in Frage kommen.

Ein erster Zwischenbericht wurde im September letzten Jahres veröffentlicht, in dem die Methodik zur Anwendung der Kriterien aus dem Standortauswahlgesetz beschrieben, grundlegende Festlegungen und Definitionen nachvollziehbar gemacht und ein Überblick über die verwendete Datenbasis gegeben wurde.

Nach der Vorstellung der Ergebnisse in der Öffentlichkeit und einer Fachkonferenz wird in einem nächsten Schritt ein Vorschlag für Standortregionen erarbeitet, die übertägig erkundet werden sollen.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Endlagersuche soll von der Öffentlichkeit begleitet und mitgestaltet werden, deshalb informiert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) regelmäßig über den Stand der Untersuchungen, die Verfahren werden dabei immer weiterentwickelt.

Durchgeführt werden Infoveranstaltungen vor Ort oder online, Fachkonferenzen, Erörterungstermine und Regionalkonferenzen. Dazu können Stellungnahmen eingereicht werden. Das Land Niedersachsen hat ein Niedersächsisches Begleit-Forum Endlager gegründet und plant weitere Informationsveranstaltungen. Informationen dazu finden Interessierte auf der Internetseite des Begleitforums.

Infoveranstaltung erster Schritt
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurden ein Teilgebiet im tertiären Tongestein, ein Teilgebiet im Tongestein der Unterkreide und fünf Teilgebiete im Salzgestein in steiler Lagerung identifiziert.
Ob diese Gebiete im weiteren Verfahren bestehen bleiben oder ausgeschlossen werden, ist noch völlig unklar.

Für Landrat Luttmann ist die aktuelle Phase deshalb auch nur ein erster kleiner Schritt in einem langen Verfahren. „Wir stehen noch ganz am Anfang des Verfahrens, circa 80 Prozent der Fläche Niedersachsens sind zunächst Potentialflächen. Noch ist nicht abzusehen, welche Gebiete für die näheren Untersuchungen in der zweiten Phase übrigbleiben und ob der Landkreis dann davon betroffen ist. Wir werden das Verfahren auf jeden Fall kritisch und eng begleiten und die Möglichkeiten zur Stellungnahme und Diskussion nutzen. Auch alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die angebotenen Wege über das Verfahren zu informieren und sich einzubringen.“

Quelle: Landkreis Rotenburg

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Am 20.01.2021 fand nun die 1.Informationsveranstaltung zur Atommüll-Endlagersuch in unserem Landkreis statt.

Mit 134 Teilnehmern war dieses WebEx-Meeting schon ein sehr gut besuchtes Onlineforum.

Andreas Sirkowski und Timo Quader aus dem Umweltministerium erklärten Anhand einer Powerpoint-Präsentation den Ablauf und Vorgehensweisen des Evaluierungsprozesses.
Über den Chatkanal der Plattform konnten während der Präsentation Fragen gestellt werde, welche step-by-step zwischen den einzelnen Themen auch prompt aufgenommen wurden.

Die Moderation erfolgte durch den Landrat Hr.Luttmann, bei dem ich mich auch bei seinem Team hier nochmals für die gute Vorbereitung und Durchführung bedanken möchte.

Auch wenn nicht alle Fragen adhock beantwortet werden konnten, so auch meine Fragen nach der Gewichtung der Rotenburger Rinne im Planverfahren, sowie die Abstände und evtl. Beeinträchtigungen auf Projekt wie SuedLink oder NEL (Da muss ich dann wohl später nochmal nachfragen.), wurden viele Informationen zu dem Thema besprochen.
 
Nach knapp zwei Stunden wurde die Konferenz geschlossen. 
 
Eine ausführliche Information folgt nach Bereitstellung der Präsentationsunterlagen.
 
VG
Thomas Kannenberg 
 
 
Hier nun auch der Vortrag zum Download: (Quelle:Landkreis Rotenburg)

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Nach einer Email-Anmeldung erhielt ich am 18.01.2021 die Zugangsdaten zu der WebEx-Konferenz

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Info´s vom Landkreis:

Atommüll-Endlagersuche

Online-Infoveranstaltung zur Atommüll-Endlagersuche

Der Landkreis lädt zu einer Informationsveranstaltung zur Atommüll-Endlagersuche ein. Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie findet die Veranstaltung online statt. Alle Interessierten sind am Mittwoch, den 20. Januar von 17 Uhr bis 19 Uhr eingeladen, an einer Videokonferenz teilzunehmen.

Am 28. September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Zwischenbericht zu potenziell geeigneten Gebieten für ein Endlager im Bundesgebiet veröffentlicht. Die ermittelten Gebiete betreffen auch große Teile des Landkreises, da sich auch bei uns Tongestein und Salzstöcke im Untergrund befinden.

Andreas Sikorski und Timo Quander aus der Abteilung Atomaufsicht und Strahlenschutz des Niedersächsischen Umweltministeriums werden an diesem Abend das Standortsuchverfahren für ein atomares Endlager erläutern und stehen für Nachfragen und eine Diskussion zur Verfügung.       

Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, meldet sich bis zum 15. Januar per E-Mail unter regionalplanung@lk-row.de an. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Zugangslink zur Sitzung per E-Mail. Der Landkreis arbeitet mit dem Anbieter „Cisco Webex“. Einzige Voraussetzungen für eine Teilnahme sind eine Internetverbindung und ein Gerät mit Mikrofon und Kamera, wie z.B. PC, Tablet oder auch Smartphone.

Es ist vorgesehen, die Präsentationen nach der Veranstaltung an dieser Stelle zur Verfügung zu stellen.

    Internetseite MU - Begleitforum Endlagersuche (Niedersachsen)
    Internetseite BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) - Endlagersuche

Quelle:Landkreis Rotenburg

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Am 08.01.2021 informierte der Landkreis Rotenburg über die Wümme Zeitung zum geplanten Termin: Videokonferenz am 20.01.2021. 

Hier der PR-Bericht:

„Wümme Zeitung 08.01.2021

Videokonferenz des Landkreises Rotenburg

Online-Infos zum Atommüllendlager

Videokonferenz am 20. Januar

Landkreis Rotenburg. Informationen zur Atommüll-Endlagersuche verspricht der Landkreis Rotenburg in einer Online-Veranstaltung. Die Videokonferenz soll am Mittwoch, 20. Januar, von 17 Uhr bis 19 Uhr stattfinden.

Andreas Sikorski und Timo Quander aus der Abteilung Atomaufsicht und Strahlenschutz des niedersächsischen Umweltministeriums werden an diesem Abend das Standortsuchverfahren für ein atomares Endlager

erläutern und stehen für Nachfragen und eine Diskussion zur Verfügung, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.

Zum Hintergrund schreibt die Kreisverwaltung: Am 28. September 2020 habe die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Zwischenbericht zu potenziell geeigneten Gebieten für ein Endlager im Bundesgebiet

veröffentlicht. Die ermittelten Gebiete betreffen auch große Teile des Landkreises, da sich auch dort Tongestein und Salzstöcke im Untergrund befinden.

Wer an der Online-Veranstaltung teilnehmen möchte, muss sich bis zum 15. Januar per E-Mail unter regionalplanung@lk-row.de anmelden. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

den Zugangslink zur Sitzung per E-Mail. Der Landkreis arbeitet mit dem Anbieter „Cisco Webex“. Einzige Voraussetzungen für eine Teilnahme sind eine Internetverbindung und ein Gerät mit Mikrofon und Kamera,

also PC, Tablet oder auch Smartphone.

Es ist außerdem vorgesehen, die Präsentationen nach der Veranstaltung auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de zur Verfügung zu stellen."

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Pressemitteilung 07.01.2021

Atommüll-Endlagersuche

Der Landkreis lädt zu einer Informationsveranstaltung zur Atommüll-Endlagersuche ein.

Videokonferenz
Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie findet die Veranstaltung online statt. Alle Interessierten sind am Mittwoch, den 20. Januar von 17 Uhr bis 19 Uhr eingeladen, an einer Videokonferenz teilzunehmen.

Endlagersuche
Am 28. September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Zwischenbericht zu potenziell geeigneten Gebieten für ein Endlager im Bundesgebiet veröffentlicht. Die ermittelten Gebiete betreffen auch große Teile des Landkreises, da sich auch bei uns Tongestein und Salzstöcke im Untergrund befinden.

Infos, Fragen und Diskussion
Andreas Sikorski und Timo Quander aus der Abteilung Atomaufsicht und Strahlenschutz des Niedersächsischen Umweltministeriums werden an diesem Abend das Standortsuchverfahren für ein atomares Endlager erläutern und stehen für Nachfragen und eine Diskussion zur Verfügung.       

Anmeldung
Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, meldet sich bis zum 15. Januar per E-Mail unter regionalplanung@lk-row.de an. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Zugangslink zur Sitzung per E-Mail.
Der Landkreis arbeitet mit dem Anbieter „Cisco Webex“. Einzige Voraussetzungen für eine Teilnahme sind eine Internetverbindung und ein Gerät mit Mikrofon und Kamera, wie z.B. PC, Tablet oder auch Smartphone.

Präsentation im Anschluss online
Es ist vorgesehen, die Präsentationen nach der Veranstaltung auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Landkreis Rotenburg

#Atommüll #Endlagersuche #LandkreisRotenburg #ThomasKannenberg

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