Heute wurden vom RKI 63.479 Fälle gemeldet. Inzidenz bei 300,9 - Impfquote 80,1%Hospitalisierung: 1,7 - Todesfälle: 213 (RKI)
Krankenhausbetten: 16 belegt, 10 frei Auslastung 61,54% Quelle: Internetseite RKI
Aktueller Stand Corona
Im Landkreis wurden vom 6. bis zum 20. September 2022 insgesamt 1.099 neue Corona-Fälle gemeldet. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz lag am 20. September 2022 bei 295 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Quelle RKI).
Verstorbene
Dem Landkreis wurden in Zusammenhang
mit Corona sechs weitere Todesfälle (nach)gemeldet. Am 23. Juli verstarb
eine 47-jährige Frau aus der Gemeinde Heeslingen im Agaplesium
Diakonieklinikum Rotenburg (DIAKO). Ebenfalls im Diako verstarben am 2.
August eine 49-jährige Frau aus Rotenburg, am 16. August eine 75-jährige
Frau aus der Samtgemeinde Bothel und am 22. August ein 79-jähriger Mann
aus der Gemeinde Scheeßel. Am 26. August verstab ein 70-jähriger Mann
aus der Samtgemeinde Zeven in seinem häuslichen Umfeld und am 30. August
verstarb eine 79-jährige Frau aus Bremervörde in der der OsteMed Klinik
Bremervörde.
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
212 Personen
Die
Zahl der Corona-Fälle auf dieser Seite wird einmal die Woche, jeweils
am Dienstag, aktualisiert. Die gemeldeten Fälle einer Woche werden dann
zusammengezählt. Die tagesaktuellen Zahlen finden Sie auf der Internetseite des RKI.
Impfzahlen Landkreis gesamt (bis 18.09.2022)
Bis einschließlich dem 18.09.2022 wurden im Landkreis folgende Impfungen durchgeführt:
Erstimpfungen: 118.923 (+11)
Zweitimpfungen: 125.480 (+29)
Drittimpfungen: 108.626 (+82)
Viertimpfungen: 19.449 (+546)
Das
RKI weist die Viertimpfungen - rückwirkend ab Februar - separat aus.
Der große Sprung bei den Erstimpfungen resultiert aus der Korrektur der
Zählweise der Janssen-Impfungen (Johnson&Johnson). Hierdurch sind
auch die Zahlen bei den Zweitimpfungen gesunken. Die
Janssen-Erstimpfungen (Johnson&Johnson) der Gesundheitsämter/MIT
werden jetzt auch nur dort gezählt. Optimierungsimpfungen wurden -
soweit möglich - in Zweitimpfungen umbewertet. Bei den Impfungen der
niedergelassenen Ärzteschaft war eine Umbewertung der vor dem 27.01.22
durchgeführten Janssen-Impfungen nicht möglich. Daher ist die Anzahl der
Zweitimpfungen noch immer höher als die der Erstimpfungen.
Die Impfzahlen werden seit Anfang 2022 nicht mehr aufgeschlüsselt nach Ärzten, mobilen Teams ect. geliefert, sondern nur noch als Gesamtzahl vom RKI. Die Zuordnung der Impfzahlen zu den Landkreisen erfolgt anhand der Postleitzahl der impfenden Stellen (Impfzentren, Betriebe, Betriebsärzt:innen, niedergelassene Ärzteschaft). Die Impfzahlen eines jeweiligen Landkreises oder einer kreisfreien Stadt geben wegen der nicht mehr vorhandenen PLZ-Bindung keinen Aufschluss darüber, wie viele Menschen dieses Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt tatsächlich geimpft sind, da die Menschen landkreisübergreifend geimpft werden.
Bürgertestungen - Schnelltests (KW 37)
Vom 12. bis zum 18. September wurden bei den Bürgertestungen im Landkreis 3.026 Tests durchgeführt. Davon waren 92 positiv, was einer Positivrate von 3,04 % entspricht.
Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen
bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden.
- Corona-Vorschriften
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Corona-Vorschriften
Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen
Niedersächsische Corona-Verordnung
Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 22. Juni 2022 bis 31. August 2022:Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) - in der Lesefassung gültig ab 22. Juni 2022 bis 31. August 2022
Weitere Landesvorschriften
Niedersächsische Absonderungsverordnung – gültig ab 2. Juli 2022:Niedersächsische Absonderungsverordung (gültig ab 02. Juli 2022)
Welche Corona-Regeln gelten in Niedersachsen:
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und
insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen
dienen, zu belüften
Maskenpflicht (FFP2)
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
- ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske
Testnachweispflicht
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc.
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- Keine Beschränkungen
Körpernahe Dienstleistungen
- Keine Beschränkungen
Einzelhandel
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
Nutzung von Sportanlagen
- Keine Beschränkungen
(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte
- Keine Beschränkungen
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- Keine Beschränkungen
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Besuche in Heimen und Einrichtungen
- für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- FFP2-Maske
- Pflicht entfällt, sofern die Maske für die medizinische Behandlungen abgenommen werden muss
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
- Keine Testnachweispflicht
- Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
Schulbetrieb
- Keine Testnachweispflicht
- Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
- Tests werden durch die Schule bereitgestellt
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr
- FFP2-Maske
Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Anspruch auf Testung im Testzentrum
Wichtige Regelungen im Einzelnen:
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