Gemeinsam setzt Sittensen heute ein Zeichen für Solidarität, Frieden und Freiheit.
Gegen Putins Krieg laufen über 1000 Menschen in ruhiger Formation durch den Ort.
(c)by Thomas Kannenberg
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Für Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt ab dem 16. März 2022 grundsätzlich eine Nachweispflicht - dies hat auch Relevanz für dort tätige Handwerker.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber zum 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt. Das bedeutet, dass Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen (u. a. Altenheime, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen) tätig sind, nach dem 15. März 2022 grundsätzlich einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen müssen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von den Regelungen ausgenommen; in diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde überarbeitet und ist zum 15.01.2022 in Kraft getreten.
Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). In dieser Phase gelten unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen sowie unabhängig vom Hospitalisierungswert oder dem Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten die Maßgabe von Warnstufe 3. Bis einschließlich 2. Februar 2022 wird die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt.
Neue Niedersächsische Absonderungsverordnung
Seit 15. Januar 2022 ist die angepasste Niedersächsische Absonderungsverordnung in Kraft. Niedersachsen setzt damit einen Teil der Bund-Länder-Beschlüsse um. Durch die Verordnung wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. Demnach müssen sich Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel nur noch zehn statt bisher vierzehn Tage in häusliche Isolation begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Isolation frühzeitig beendet werden. Das gilt auch für enge Kontaktpersonen, die wiederum unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Auffrischungsimpfung) auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein können. Die Absonderungsverordnung ist vorerst bis zum 12. Februar gültig.
Infos aus der Staastkanzlei dazu.
Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe).
Weitere Informationen zu den Warnstufen und Leitindikatoren finden Sie hier.
Ich bin bereit….
mit fachlicher Qualifikation und Sachlichkeit, transparent meine Arbeit zu erledigen.
Ich bin bereit…
anfassbar und offen für Neues zu sein.
Ich bin bereit….
das Menschliche in unserer Gemeinschaft nicht außer acht zu lassen.
Wenn eine Person diese Würde erhalten soll, darf man anderen Kandidaten oder Parteien keine Stimme geben. (WARUM?)
Das Amt des Bürgermeisters wird leider nicht durch das Volk, sondern durch die Mehrheit im Rat gewählt. Daher müssen sich die Mehrheiten im Rat klar differenzieren. Sonst wird das Nix. Bürgerwillen zeigen, signalisieren, wahrnehmen und umsetzen. So geht Politik.
Ich bin bereit.
DEINE STIMME ENTSCHEIDET
3 Stimmen für die SPD
#ThomasKannenberg #BürgermeisterLengenbostel #KreistagRotenburg #SamtgemeindeSittensen #Kommunalwahl2021 #Transparent #Sachlich #Offen #Ehrlich
„Die Digitalisierung verändert nicht nur das berufliche, sondern auch das gesellschaftliche Leben", so Niedersachsens Staatssekretärin für Wissenschaft und Kultur Sabine Johannsen. „Nicht zuletzt die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig digitale Grundkenntnisse sind. Um die Menschen bei diesen Veränderungen zu unterstützen, brauchen wir entsprechende Bildungsangebote in ganz Niedersachsen. Eine moderne, gut ausgestattete Erwachsenenbildung ist dafür eine wichtige Voraussetzung."
Der niedersächsische Digitalminister Bernd Althusmann fügt hinzu: „Nicht nur leistungsfähige Netze und moderne Geräte sind der Schlüssel zu einer gelingenden Digitalisierung, sondern vor allem Köpfe. Unser Ziel ist, in den kommenden Monaten allen Niedersächsinnen und Niedersachsen ein Bildungsangebot zu machen, damit sie sich im digitalen Alltag gut orientieren können."
Neben Investitionen in technische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartboards können auch Studios zur Aufnahme von Podcasts, Lehrvideos oder Webinaren finanziert werden. Auch die Entwicklung von Lernapps oder digitalen Selbstlerneinheiten, mit denen Menschen jederzeit und von überall aus an Onlinekursen teilnehmen können, wird gefördert „Das hebt die Erwachsenenbildung in Niedersachsen auf ein neues Niveau und ermöglicht innovative Formen des ortsunabhängigen, asynchronen Lernens", so Johannsen.
Diese Förderprogramme seien nur ein erster Schritt. Weitere Investitionen und der Aufbau eines Digital Campus Niedersachsen, der verschiedene Angebote bündelt und eigene Bildungsangebote vorhält, sind bereits in Vorbereitung.
Die Mittel konnten und können von den öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) beantragt werden: https://www.aewb-nds.de/themen/digitalisierung/digital-campus-niedersachsen-teilprojekt-3-foerderung-digitaler-bildungsformate/
Quelle: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-gibt-3-4-mio-euro-fur-die-digitalisierung-der-erwachsenenbildung-203208.html
(c)Thomas Kannenberg
Es gibt viele Herausforderungen die an-gepackt werden müssen, für die wir als Gemeinschaft auch die Weichen für unsere und die Zukunft unserer Nachkommen stellen. Viele bedeutsame Projekte stehen im Landkreis zur Debatte (Beispiel: Atommüll Endlagersuche, Deponie Haaßel, klimaneutrale Kommunen, Schulen, Bildung, Gewerbe, Wohnungsnotstand, flächendeckende Digitalisierung, Personenbeförderung (ÖPNV) und letztendlich natürlich die finanziellen Lagen unserer Kommunen)
Unter diesem Motto möchte ich mich mit Deiner Hilfe, weiterhin stark für unsere Kommunen Im Landkreis Rotenburg einsetzen.
In diesem Jahr kandidiere ich erstmals für den Kreistag und würde mich über Deine Unterstützung freuen. Ich habe Bock das Ding zu rocken und aktiv zuzuhören und anzupacken.
Für mich und die SPD, damit ich für Dich und uns das Beste rausholen kann.
#ThomasKannenberg #Kreistag #Rotenburg #SamtgemeindeSittensen #GemeindeLengenbostel #Kommunalwahl
So ist eine Ausweisung im Regionalen Raumordnungsprogramm, wie auch im Landes-Raumordnungsprogramm erforderlich. Zusätzlich ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (die Ausweisung eines Sondergebietes Solarenergie) zu beantragen.
Diesen Antrag hat die Gemeinde Tiste an den Samtgemeinderat gerichtet.
Der Antrag wurde nach reger Diskussion mehrheitlich abgewiesen.
Begründungen dafür sind...
Der Entschluss des Rates hat hier nicht eine generelle Absage des Projektes zur Folge, sondern fordert eine lückenlose Information im Fachausschuß. Das ist GUT und RICHTIG.
Schon in Sachen „Biogasanlage Freetz“ und später „Biogasanlage Groß Meckelsen“ wurden, weil es üblich ist, F-Planänderungen für solche Projekte durchgewunken. Das mag für das Ein oder andere Projekt auch akzeptabel sein. Dennoch sind Großprojekte genauer zu betrachten.
Klare und eindeutige Informationen sind Grundlage jeder Entscheidung.
So sollte und muss es hier auch sein.
Ich habe gegen die Änderung des F-Planes gestimmt und sehe das Projekt durchaus kritisch. Es ist die Aufgabe eines Mitglieds im Samtgemeinderates, das Beste für ALLE Menschen in der Samtgemeinde zu realisieren, Tierschutz und Natur im Auge zu behalten. Hier fehlen detaillierte Informationen zu dem Vorhaben.
Raumbedeutsame Projekte haben IMMER in irgendeiner Weise Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Sie müssen in das Landschaftsbild passen und wir müssen mit Flächen behutsam und sorgfältig umgehen.
Bei einer PV-Anlage mit einem Flächenbedarf von 50 Hektar müssen Kollisionspunkte geprüft und vor einer Weichenstellung (F-Planänderung) Beachtung finden.
Ich stimme zu, dass es bei dem Aufbau solch einer PV-Anlage nicht um eine Flächenversiegelung handelt. Hier kann unter den Modulen z.B. Kleegras oder Schafweide gepflanzt werden. Eine Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Ackerbau/Futtergewinnung) ist dabei in der Regel für die nächsten 30-40 Jahre ausgeschlossen und die Fläche wird dieser Nutzungsart entzogen. Zudem muss solch eine Anlage eingefriedet werden und wird damit auch einem Großteil der Tierwelt entzogen. Hier kann schon von einem Flächenfraß gesprochen werden.
Ob sich die Spiegelfläche in das Landschaftsbild einfügt, oder doch eher damit kollidiert sei dahingestellt.
Die Notwendigkeit, die Energiewende voranzutreiben birgt einen gewissen Zwang für die Kommunen, die sich aber dennoch nicht verleiten lassen sollten, mit Weitsicht die Auswirkungen ALLER Projekte bis ins kleinste Detail zu prüfen.
Grundsätzlich ist PV eine interessante Technologie zur Stromgewinnung. Hier sollten alle Kommunen vorerst einmal prüfen, welche eigenen Flächen z.B. auf Gebäuden zur Verfügung stehen und welche davon sich für eine PV-Anlage (Bsp. Bürgersolar) zur Verfügung stellen lassen. Kommunale Neubauten sollten verbindlich nur noch mit der Bereitstellung der Dachflächen für PV-Anlagen ausgerichtet werden. Das wäre eine kleine Variante für einen dezentralen Netzaufbau Solarenergie in der Samtgemeinde Sittensen, ohne den Flächenbedarf der Natur zu entziehen.
Eine Wasserstoffproduktion benötigt Strom. Ob dieser an zentraler Stelle oder dezentral produziert werden kann, ist ebenso vor einer Entscheidung zu prüfen. Grundsätzlich sollten für solch eine Produktionsstätte Gewerbe-/Industriegebiete vorrangig vorgehalten werden. Wir dürfen dann eben auch nicht den Aufwand und die Auswirkungen aus den Augen verlieren.
Den Auftrag solche Projekte kritisch zu hinterfragen und zu begleiten, sehe ich als Pflichtaufgabe in der Ratsarbeit, lasse mich gern von Projekten überzeugen und hoffe das wir auch im Rahmen der Energiewende eine einvernehmliche, für alle Betroffenen, akzeptable Lösung finden.
Liebe Grüße
Thomas Kannenberg
#Kommune #ThomasKannenberg #Energiewende 'PVAnlagen
Am Morgen nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Koalitionsausschuss und Kabinett mit der Konkretisierung der gestrigen Beschlüsse für das Land Niedersachsen befasst. Hier die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen:
Niedersachsen wird die in der MPK getroffenen Vereinbarungen zeitnah umsetzen. Die wesentlichen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden verlängert bis zum 28. März 2021. Die folgenden Änderungen treten ab Montag, 8. März 2021 in Kraft:
Kontaktbeschränkungen:
• Die Möglichkeit, sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zu treffen, wird auf zwei Hausstände mit insgesamt bis zu fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.
Ministerpräsident Stephan Weil bittet die Menschen in Niedersachsen ausdrücklich, trotz der neuen Möglichkeiten, die Zahl der Personen, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein zu halten („social bubble"), und gerne auch vor der Zusammenkunft einen Selbsttest durchzuführen.
Kita und Schule
Zu den in den Kindertageseinrichtungen und Schulen geplanten Öffnungen verweisen wir auf die Presseinformation des Kultusministeriums von heute 15.30 Uhr.
Kultur und Sport
• Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab dem kommenden Montag (8. März 2021) in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
• Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.
Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
• Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.
• Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf eine Kundin/einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig.
Die Landesregierung wird im Übrigen prüfen, ob weiter Öffnungen möglich sind, wenn einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte stabil bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in 7 Tagen liegen. Es müssten dann jedoch etwaige Pull-Effekte ausgeschlossen werden.
Das Land Niedersachsen versteht alle weiteren in dem MPK-Beschluss in Aussicht genommenen Öffnungsschritte als Orientierungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens soll im Lichte der jeweiligen konkreten Situation, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und vor dem Hintergrund von Testungen und Impfungen erfolgen. Die Details der im Laufe des Märzes weiter möglichen Öffnungsschritte ergeben sich aus dem beigefügten MPK-Beschluss und der Grafik.
Die in den nächsten Wochen zu erwartenden höheren Impfstoffmengen sowie die mehr und mehr verfügbaren einfacheren Schnell- und Selbsttests sind - insbesondere vor dem Hintergrund der Virusmutationen - wesentliche Begleitmaßnahmen für die jetzt anstehenden Lockerungen.
Was das Impfen anbelangt, arbeiten die niedersächsische Landesregierung und die Landkreise gemeinsam an einem konsequenten Hochfahren der täglichen Impfleistungen der Impfzentren. Ab Ende März/Anfang April sollen in Niedersachsen die Haus- und Facharztpraxen in die Impfkampagne eingebunden werden. Dazu werden derzeit intensive Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt. Viele niedergelassene Ärzte stehen in den Startlöchern, erste Pilotprojekte laufen bereits.
Rasch hochgefahren werden sollen in Niedersachsen die Testangebote. Die ersten fünf Millionen neuen Tests sind bestellt, weitere Bestellungen werden folgen. Zunächst werden die Testkapazitäten für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung eingesetzt. Es wird erwartet, dass in der Woche ab dem 15. März 2021 sukzessive mit Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern begonnen werden kann.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollen perspektivisch mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Sie bekommen dann eine Bescheinigung über das Testergebnis. Die Kosten für diese Schnelltests übernimmt ab dem 8. März 2021 der Bund. Das Sozialministerium ist bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der niedersächsischen Apothekerkammer über dezentrale Testangebote in allen dafür geeigneten Apotheken.
Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest sind eine sofortige Absonderung und zwingend ein Bestätigungstest mittels PCR erforderlich. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos in Hausarztpraxen und in den Testzentren der Gesundheitsämter durchgeführt werden. Eine Absonderung der Kontaktpersonen 1 ist erst dann erforderlich, wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen werden im Rahmen der Überarbeitung der Corona-Verordnung geschaffen.
Die Bundesregierung hat in der gestrigen MPK angekündigt, zunächst ihrerseits mit der deutschen Wirtschaft darüber zu sprechen, ob alle Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen können. Dieses Thema wird aber am nächsten Dienstag sicher auch Gegenstand des nächsten Austauschs von Ministerpräsident Stephan Weil und Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Niedersachsen sein.
„Mit den neuen Schnell- und Selbsttests", so Weil, „wollen wir in Niedersachsen in den nächsten Wochen gleichzeitig für mehr Sicherheit sorgen und mehr Freiheiten ermöglichen. Dennoch bitten wir die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen herzlich, auch nach der zweiten Impfung und auch nach einem negativen Test unbedingt dennoch konsequent Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen zu beachten und medizinische Masken zu tragen."
Und hier noch ein Statement von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann:
„Unser Perspektivplan ist geprägt von Augenmaß. Manche hätten sich schnellere Öffnungsschritte gewünscht, anderen geht es zu schnell. Wenn wir jetzt schneller impfen, breit testen und trotzdem auf Abstand bleiben, werden wir den Weg aus der Corona-Pandemie im zweiten Quartal dieses Jahres beschreiten können.
Wir haben in Niedersachsen den Fokus auf die stufenweise Öffnung unserer Schulen gelegt und gehen hier über die Beschlüsse hinaus und das halte ich auch für richtig: Mit Blick auf die Eltern, auf die Schüler aber auch mit dem Blick auf die Wirtschaft, denn die braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Wir werden insbesondere für die Wirtschaft situationsgerechte Perspektiven der vorsichtigen Öffnung schaffen, wenn auch nicht sofort und vollumfänglich.
Für den Einzelhandel werden wir neben dem Terminshopping in der nächsten Woche ab 08.03.2021 noch vor dem 22.03.2021 entscheiden, ob eine beschränkte Öffnung unterstützt durch Tests möglich ist. Die Gastronomie kann am 22.03.2021 mit der Außengastronomie starten und sollte noch vor Ostern mit strengen Hygieneregeln und digital gestützten Tests ebenso eine Perspektive erhalten.
Der Tourismus braucht noch vor dem 22.03.2021 Klarheit, ob begrenzte Urlaubsmöglichkeiten mit hohen Sicherheitsstandards möglich sind. Sollten jetzt die Infektionen stabil weiter sinken, ergeben sich daraus auch positive Möglichkeiten für die schwer getroffene Veranstaltungswirtschaft. Es wird ab nächster Woche erste vorsichtige Öffnungsschritte geben und wir werden uns von der sogenannten 35er-Inzidenz verabschieden. Dadurch erhalten alle von Corona in Mitleidenschaft gezogenen Branchen unserer Wirtschaft eine Perspektive mit Augenmaß. Das ist ein wichtiges Signal und es ist verantwortbar angesichts der Tatsache, dass inzwischen mehr als fünf Millionen Menschen geimpft sind, wir in Kürze in großem Umfang Schnelltests bekommen werden und darauf abgestimmte, digital gestützte Verfahren nutzen können.
Ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir für die Ostertage zu weiteren Lockerungen kommen können und auch der Tourismusbranche eine Perspektive geben können. Ich denke konkret an eine Öffnung des Gastgewerbes mit beschränkter Auslastung und täglichen Tests. Vielleicht kommen wir auch zu einem Kompromiss, der lauten könnte, Niedersachsen können in Niedersachsen oder womöglich in Norddeutschland Urlaub machen. Immer allerdings unter der Voraussetzung, dass sich das Infektionsgeschehen nicht überproportional ausbreitet. Wichtig ist, dass wir alle aufpassen, um nicht in den nächsten Lockdown zu schlittern. Wir haben einen klaren Plan, den wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen."
Ansprechpartner für den Inhalt dieser Information:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
pressestelle@stk.niedersachsen.de
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei
Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/konkretisierung-der-beschlusse-der-ministerprasidentenkonferenz-fur-niedersachsen-198047.html
#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg
Heute wurden vom RKI 63.479 Fälle gemeldet. Inzidenz bei 300,9 - Impfquote 80,1% Hospitalisierung: 1,7 - Todesfälle: 213 (RKI) Krankenha...