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2022-01-20

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Für Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt ab dem 16. März 2022 grundsätzlich eine Nachweispflicht - dies hat auch Relevanz für dort tätige Handwerker.

  

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber zum 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt. Das bedeutet, dass Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen (u. a. Altenheime, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen) tätig sind, nach dem 15. März 2022 grundsätzlich einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen müssen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von den Regelungen ausgenommen; in diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich.

2022-01-14

Corona - Verordnung - Am 15.01.2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde überarbeitet und ist zum 15.01.2022 in Kraft getreten.

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). In dieser Phase gelten unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen sowie unabhängig vom Hospitalisierungswert oder dem Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten die Maßgabe von Warnstufe 3. Bis einschließlich 2. Februar 2022 wird die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt.

Neue Niedersächsische Absonderungsverordnung

Seit 15. Januar 2022 ist die angepasste Niedersächsische Absonderungsverordnung in Kraft. Niedersachsen setzt damit einen Teil der Bund-Länder-Beschlüsse um. Durch die Verordnung wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. Demnach müssen sich Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel nur noch zehn statt bisher vierzehn Tage in häusliche Isolation begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Isolation frühzeitig beendet werden. Das gilt auch für enge Kontaktpersonen, die wiederum unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Auffrischungsimpfung) auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein können. Die Absonderungsverordnung ist vorerst bis zum 12. Februar gültig.

Infos aus der Staastkanzlei dazu. 

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). 

Weitere Informationen zu den Warnstufen und Leitindikatoren finden Sie hier.

2021-08-03

Gesundheit: Kabinett gibt 120 Millionen Euro für Niedersachsens Krankenhäuser frei.

In seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag hat das Landeskabinett dem Vorschlag des Planungsausschusses für Niedersachsens Krankenhäuser zugestimmt und Investitionen in Höhe von 120 Millionen Euro freigegeben. 

Der Programmentwurf wird jetzt dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet. Zuvor hatte der Niedersächsische Krankenhausplanungsausschuss unter Vorsitz der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens die Investitionsmaßnahmen an 18 Klinikstandorten mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro vorgeschlagen.

Die Fördermittel fließen gezielt in die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in den Regionen. 

 

Für Niedersachsens Patientinnen und Patienten soll auch in Zukunft eine hochmoderne, wohnortnahe und gut aufeinander abgestimmte stationäre Versorgung bereitstehen.

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe deutlich gemacht, was für ein hohes Gut eine flächendeckende und gut ausgestattete Krankenhauslandschaft sei, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Die Krankenhäuser haben seit Beginn der Corona-Pandemie einen immens wichtigen Beitrag geleistet, um die Situation in Niedersachsen zu bewältigen. Dafür bedanke ich mich im Namen der gesamten Landesregierung sehr herzlich."

Zusätzlich zum normalen Investitionsprogramm sollen aus dem Krankenhausstrukturfonds II in den Krankenhäusern Klinikum Hannoversch Münden, DRK Clementinenhaus Hannover und Agaplesion Diakonie Klinikum Rotenburg Krankenpflegeschulen gefördert werden. Die Anträge sind vom MS beim Bundesamt für soziale Sicherung eingereicht. Das Ministerium geht von einer zeitnahen Entscheidung aus. „Ich freue mich ganz besonders darüber, dass wir auch wieder einen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation leisten konnten", sagt Daniela Behrens, „der Fachkräftemangel ist in allen Branchen problematisch, aber die Pandemie zeigt uns, dass er gerade im Gesundheitswesen lebensbedrohlich sein kann."
Weiterhin werden nach Abschluss der baufachlichen Prüfung Maßnahmen im Klinikum Wolfsburg und im Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg zur Stärkung der IT-Sicherheit bei Kritis-Häusern beim BAS eingereicht.

Insgesamt stellen das Land Niedersachsen, Kommunen und Bund in den Jahren 2019 bis 2022 eine Milliarde Euro für Niedersachsens Krankenhäuser bereit.
Die einzelnen Projekte, die mit dem Investitionsprogramm 2021 und dem Sondervermögen gefördert werden, finden Sie in der PDF-Datei.
Quelle: Nds. Staatskanzlei     


Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kabinett-gibt-120-millionen-euro-fur-niedersachsens-krankenhauser-frei-203081.html

Näher dran.

Ganz besonders freut mich dabei, dass unser Diakoniekrankenhaus in diesem Förderprogramm berücksichtigt wird und wir somit dem Fachkräftemangel in der Region entgegenwirken können.

(c)by Thomas Kannenberg

2021-07-26

Gesundheitssystem

Gesundheitssystem
Die Corona-Pandemie hat gezeigt:Das es durchaus Lücken in unserem Gesundheitssystem gibt. 
 
Wir wollen ein modernes, zuverlässiges und flächendeckendes Krankenhaus- und Notfall-versorgungssystem, das für jeden schnell erreichbar ist. Und wir wollen, dass die Menschen im Mittelpunkt stehen: Die, die für unsere Gesundheit arbeiten ebenso wie die, die auf deren gute Arbeit angewiesen sind. Wir wollen dafür sorgen, dass die Menschen eine bedarfsgerechte und individuelle Behandlung in Anspruch nehmen können. Hier vor Ort, wie auch in den umliegenden Krankenhäusern. 
 
 
 
Die Menschen müssen die ärztliche Versorgung erreichen können. Die Wichtigkeit des MLK Zeven, zeigte uns gerade während der epidemischen Notlage, wie notwendig und unerlässlich diese Institution für uns alle ist. Wir werden uns stärker einsetzen, diesen Standort zu erhalten und auszubauen.
 

Gemeinsam - Konzepte entwickeln.

 
Pflegebedürftigkeit darf nicht Armut enden und bedürftige Mitmenschen sollten nicht allein gelassen werden. Auch dies ist eine gemeinschaftliche Pflichtaufgabe. Wir fordern eine feste Anlaufstelle zur Koordination alltäglicher Aufgaben, pflege-bedürftiger Personen in der Samtgemeinde. 
 
(Amtlich mit Auftrag und Budget) Sei es um Wohnraumprobleme, Fahrdienste, medizinische Versorgen oder Betreuungs-angebote zu organisieren. Hier setzen wir auf eine qualifizierte Fachstelle, welche bedürftigen Personen, kostenfrei und schnelle Hilfe bieten kann. 
 

 

2021-01-21

Die Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung - Ein wichtiges Thema, welches man nicht auf die lange Bank schieben sollte.

(c)Thomas Kannenberg

Die Vorsorgevollmacht Vorsorgen ist heute wichtiger denn je. 

Ideal ist hierfür die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie im Ernstfall die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Denn ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten im Ernstfall ebenso gut wie ein Betreuer regeln kann. Damit wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidet und handelt. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verwechselt werden.

Eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht ist vom Umfang her ohne Fachwissen kaum selbst zu erstellen und birgt einige Lücken, die im Bedarfsfall dann zu Stolpersteinen führen kann. Daher empfehle ich für eine wasserdichte und fachlich richtige Vorsorgevollmach einen Notar hinzuzuziehen und die Vollmacht im Vorsorgeregister eintragen zu lassen.

Regelungen in solch einer Vollmacht bieten einschneidende Verpflichtungen aber auch Handlungsmöglichkeiten im Ernstfall. Hier werden die Wünsche des Vollmachtgebers festgehalten und am besten notariell geregelt. Dies erstreckt sich von Gesundheitsfragen bis hin zur Übernahme aller rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen auch über den Tod hinaus.

Ausgiebige Informationen dazu bietet die Internetplattform der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) aber auch der Notar Ihres Vertrauens.

Ich bedanke mich bei Volkhard Kownetka bei der Durchführung und dem Eintrag im Register.

 

Liebe Grüße 

Thomas Kannenberg

#BleibGesund #Gesundheit #Vorsorge #ThomasKannenberg

2020-12-22

PM: Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen geht in den Landtag

Pflegekräfte
Pressemitteilung:

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen sowie die Einbringung in den Landtag beschlossen. „Die Mitglieder haben sich deutlich für die Auflösung der Pflegekammer ausgesprochen, dem Wunsch kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach", erklärt Sozialministerin Dr. Carola Reimann.


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleiben sollen, um die anfallenden Aufgaben der Abwicklung - wie etwa das Kündigen von Verträgen - zu erledigen. Die dann noch verbliebenen Aufgaben soll das Land als Rechtsnachfolger übernehmen. Mit der Pflegekammer ist schon jetzt vereinbart, dass keine langfristigen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Des Weiteren gab es Gespräche im Hinblick auf die Möglichkeit, einen Teil der Beschäftigten in den Landesdienst zu übernehmen. Carola Reimann: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekammer sollen bei der Besetzung von landesweit ausgeschriebenen Arbeitsplätzen den Bewerberinnen und Bewerbern aus der Landesverwaltung gleichgestellt werden."
Die wichtige Aufgabe der Regelung von Weiterbildungen in der Pflege soll wieder auf das Land übergehen. Das Land soll gesetzlich dazu ermächtigt werden, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.
Parallel zum Auflösungsgesetz ist bereits in einer gesonderten Gesetzesinitiative die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2018 und 2019 geschaffen worden. Das Land hat hierfür rund vier Millionen Euro bereitgestellt. Die Pflegekammer beginnt nun mit der Rückerstattung der Beiträge. „Eine schnelle Rückzahlung der erhobenen Mitgliedsbeiträge ist uns wichtig", so Ministerin Reimann.


Zum Hintergrund:
Die Fraktionen von SPD und CDU hatten sich im November 2017 in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer zur Hälfte der Legislaturperiode zu evaluieren. An einer vom 29. Juli bis 6. September 2020 abgehaltenen Befragung haben sich 15.100 von 78.000 angeschriebenen Kammermitgliedern beteiligt. Auf die Frage „Soll die Pflegekammer Niedersachsen fortbestehen?" hatten 70,6 Prozent mit „Nein" geantwortet, 22,6 Prozent hatten sich für ein Fortbestehen ausgesprochen, 6,8 Prozent enthielten sich. Damit zeigte sich, dass diese durch Gesetz vom 14.12.2016 zum 01.01.2017 errichtete Körperschaft nicht die Form der Interessenvertretung ist, die sich die Pflegefachkräfte in Niedersachsen wünschen.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Information:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
pressestelle@stk.niedersachsen.de

Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/gesetzentwurf-zur-auflosung-der-pflegekammer-niedersachsen-geht-in-den-landtag-195776.html

#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg

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