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2022-03-18

Für Freiheit und Frieden - Friedensmarsch durch Sittensen

18.03.2022:  

Gemeinsam setzt Sittensen heute ein Zeichen für Solidarität, Frieden und Freiheit. 

Gegen Putins Krieg laufen über 1000 Menschen in ruhiger Formation durch den Ort. 

 

 
Fahnen und Schilder mit der Ukrainischen Flagge, Friedenstauben und Symbolen und klaren Aufrufen den Krieg zu beenden, begleiten den Convoi. 
 
Ein Signal in die Welt zu senden, ist gerade in dieser Zeit unerlässlich. 
Gemeinsam Seite an Seite für ein starkes Deutschland, für ein starkes Europa.

 










 

(c)by Thomas Kannenberg

2022-01-20

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Für Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt ab dem 16. März 2022 grundsätzlich eine Nachweispflicht - dies hat auch Relevanz für dort tätige Handwerker.

  

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber zum 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt. Das bedeutet, dass Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen (u. a. Altenheime, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen) tätig sind, nach dem 15. März 2022 grundsätzlich einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen müssen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von den Regelungen ausgenommen; in diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich.

2022-01-14

Corona - Verordnung - Am 15.01.2022 tritt eine neue Verordnung in Kraft.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde überarbeitet und ist zum 15.01.2022 in Kraft getreten.

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). In dieser Phase gelten unabhängig von den jeweiligen Inzidenzen sowie unabhängig vom Hospitalisierungswert oder dem Anteil der Corona-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten die Maßgabe von Warnstufe 3. Bis einschließlich 2. Februar 2022 wird die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt.

Neue Niedersächsische Absonderungsverordnung

Seit 15. Januar 2022 ist die angepasste Niedersächsische Absonderungsverordnung in Kraft. Niedersachsen setzt damit einen Teil der Bund-Länder-Beschlüsse um. Durch die Verordnung wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. Demnach müssen sich Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel nur noch zehn statt bisher vierzehn Tage in häusliche Isolation begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Isolation frühzeitig beendet werden. Das gilt auch für enge Kontaktpersonen, die wiederum unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Auffrischungsimpfung) auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein können. Die Absonderungsverordnung ist vorerst bis zum 12. Februar gültig.

Infos aus der Staastkanzlei dazu. 

Bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 gilt eine allgemeine Feststellung der Warnstufe 3 für das gesamte Land Niedersachsen (sog. Winterruhe). 

Weitere Informationen zu den Warnstufen und Leitindikatoren finden Sie hier.

2021-10-05

Erweiterung der Verkehrsmesstafeln der Gemeinde Lengenbostel - genehmigt

Thomas Kannenberg zeigt eine Verkehrsmesstafel

Am 28.08.2021 habe ich einen Antrag auf Erweiterung der Verkehrsmesstafeln um jeweils ein Solarpanel gestellt. 

Derzeit betreue ich die beiden Anlagen und musste feststellen, das die vorhandenen Batteriepuffer lediglich 10-12 Tage ausreichen. Da der Aufwand die Akkus zu montieren und demontieren, nicht ganz unerheblich ist und es durch die Ausfallzeit zu Messungsunterbrechungen kommt, ist die Anschaffung von Solarmodulen eine geeignete Lösung.

Mit den Modulen werden die Anlagen autak und wir können eine lückenlose Protokollierung erreichen.

Im weiteren Step habe ich darum gebeten, die Auswertungen der Fahrten für eine gezielte Kontrolle durch die Polizei zu nutzen. Immerhin musste ich feststellen, dass 72% der Fahrten von der Landesstraße L130 über die Dorfstraße (Richtung DGH) gemessen wurden. Der Vmax Innerörtlich lag bei 99 km/h.

Im Bereich Kalbe Richtung Freetz waren es immerhin noch 27% der gemessenen Fahrten. Hier lag der Vmax. bei 87 km/h.

Eindeutig zu schnell und leider kein Einzelfall. Die Anschaffung der Messgeräte sollte den Zweck erfüllen, die AutofahrerInnen anzuhalten, langsamer in und durch den Ort zu fahren. Dies funktioniert leider nur teilweise. Daher der Zusatzantrag auf Kontrollen durch die örtliche Polizei.

Dem Antrag zur Anschaffung der Solarpanele wurde am 28.09.2021 einstimmig im Rat zugestimmt.

Um die Kontrollen durch die Polizei durchführen zu können, werde ich die Messtafeln nochmals versetzen und eine erneute Protokollierung vorlegen zu können. Hier wurde die Nähe zum Ortsschild bemängelt, wobei die Messungen bidirektional erfolgen und ein Großteil der Fahrten aus dem Ort heraus gemessen wurden. (Dran bleiben, Lösungen suchen)

Euer

Thomas

 

(c)by Thomas Kannenberg

2021-08-06

Digitalisierung: Land gibt 3,4 Mio. Euro für die Digitalisierung der Erwachsenenbildung


Mit 3,4 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur jetzt die Digitalisierung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. 

400.000 Euro werden für den Breitbandanschluss von Einrichtungen im ländlichen Raum bereitgestellt, 1,6 Millionen Euro stehen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung und weitere 1,4 Millionen Euro sollen die Entwicklung digitaler Bildungsformate ermöglichen. Die Mittel stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus dem Sondervermögen Digitalisierung bereit.

 

„Die Digitalisierung verändert nicht nur das berufliche, sondern auch das gesellschaftliche Leben", so Niedersachsens Staatssekretärin für Wissenschaft und Kultur Sabine Johannsen. „Nicht zuletzt die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig digitale Grundkenntnisse sind. Um die Menschen bei diesen Veränderungen zu unterstützen, brauchen wir entsprechende Bildungsangebote in ganz Niedersachsen. Eine moderne, gut ausgestattete Erwachsenenbildung ist dafür eine wichtige Voraussetzung." 


Der niedersächsische Digitalminister Bernd Althusmann fügt hinzu: „Nicht nur leistungsfähige Netze und moderne Geräte sind der Schlüssel zu einer gelingenden Digitalisierung, sondern vor allem Köpfe. Unser Ziel ist, in den kommenden Monaten allen Niedersächsinnen und Niedersachsen ein Bildungsangebot zu machen, damit sie sich im digitalen Alltag gut orientieren können." 


Neben Investitionen in technische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartboards können auch Studios zur Aufnahme von Podcasts, Lehrvideos oder Webinaren finanziert werden. Auch die Entwicklung von Lernapps oder digitalen Selbstlerneinheiten, mit denen Menschen jederzeit und von überall aus an Onlinekursen teilnehmen können, wird gefördert „Das hebt die Erwachsenenbildung in Niedersachsen auf ein neues Niveau und ermöglicht innovative Formen des ortsunabhängigen, asynchronen Lernens", so Johannsen. 

Diese Förderprogramme seien nur ein erster Schritt. Weitere Investitionen und der Aufbau eines Digital Campus Niedersachsen, der verschiedene Angebote bündelt und eigene Bildungsangebote vorhält, sind bereits in Vorbereitung. 


Die Mittel konnten und können von den öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) beantragt werden: https://www.aewb-nds.de/themen/digitalisierung/digital-campus-niedersachsen-teilprojekt-3-foerderung-digitaler-bildungsformate/ 
Quelle: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur     
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-gibt-3-4-mio-euro-fur-die-digitalisierung-der-erwachsenenbildung-203208.html
 

(c)Thomas Kannenberg

2021-07-19

Digital souverän

Digitalisierung

Wir wollen die Chancen, die die Digitalisierung bietet, für den Menschen nutzen. 

Der Zugang zu schnellem Internet ist für die Teilhabe am modernen Leben unverzichtbar und für viele Unternehmen und Regionen ein wichtiger Standortfaktor. 

 

Die Grundlagen dafür müssen wir fördern:
 
Z.B. den Netzausbau in den Dörfern, Planungsunterstützung bis hin zur Verwirklichung.
Wir wollen bis 2025 eine dem heutigen Stand der Technik angemessene, digitale Infrastruktur aufgebaut haben. Vertrauenswürdige Werkzeuge für den Zugang zu Information, für Kommunikation und Meinungsbildung sehen wir ebenso als Aufgabe der Daseinsvorsorge wie den physischen Zugang zum Netz. Eine „Gigabit-Gesellschaft“, in der sich die Menschen als engagierte Zivilgesellschaft und als emanzipierte Bürger*innen mit Rechten und Pflichten bewegen können. Das heißt auch: Wir werden Digitale Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen – gegen Fake News, Hassrede und Diskriminierung. Wir werden für eine transparente Darstellung unserer Gemeinden in der digitalen Welt beitragen.
 
Öffentliche Protokolle, Vorhaben, Pläne (B+F), Satzungen u.v.m. müssen ausnahmslos für „jedermann“ online zugänglich werden.

2021-07-12

Kita´s und Schulen

Bildung

Das richtige Handwerkzeug bereit stellen.

 
Eine ordentliche Ausbildung ist Grundlage für das spätere Leben in der Gesellschaft. Daher ist es unabdingbar unseren Kindern die besten Möglichkeiten für eine schulische, wie auch berufliche Ausbildung bereit zustellen.
Das fängt bereits beim Bau von Kitas und Schulen an und geht bis hin zur Digitalisierung und Bereitstellung der Lehrmittel.
 
 
 
Dabei dürfen gerade die Schwächeren nicht in Vergessenheit geraten und wir müssen adäquate Lösungen für ALLE bereitstellen.
 
HOMEOFFICE / HOMESCHOOLING,
haben heute einen anderen Stellenwert und sind Bestandteil des Lehrauftrages.
 

 
 

2021-06-11

Corona - Aufholpaket - Chancenmacher für die junge Generation

Thomas Kannenberg

Die harten Corona-Monate haben Kindern und Jugendlichen viel zugemutet. Schulausfall, nur wenig Kontakte zu Freunden, kaum Freizeit- oder Sportangebote. Für den Gesundheitsschutz aller haben junge Menschen viel beigetragen und große Solidarität bewiesen. Jetzt müssen wir alle Kraft einsetzen, um so viel wie möglich auszugleichen – und dabei auch die Chance nutzen, längst überfällige Investitionen in beste Bildung und Betreuung durchzusetzen. 

 

Darum hat die SPD im Bund das Aufholpaket vorangetrieben, ein Milliardenprogramm für die soziale Entwicklung und für Bildung unserer Kinder, das ganz konkret bei uns in SITTENSEN und im LANDKREIS ROTENBURG wirken wird.

Was brauchen Kinder und Jugendliche in unserer Stadt, um nach Corona wieder eine gute Perspektive zu entwickeln? Dieser Frage wollen wir im Rahmen einer Kinder- und Jugendkonferenz nachgehen. Dabei brauchen wir als Kommune die Unterstützung der gesamten Stadt und insbesondere der mit und für Kinder und Jugendliche arbeitenden Akteure: Unsere Kitas und Schulen, unser Jugendzentrum und unsere Vereine. Natürlich dürfen auch Kinderschutzbund und Arbeiterwohlfahrt nicht fehlen.

Für das Konzept, das wir gemeinsam entwickeln wollen, können wir uns auf zahlreiche Förderlinien bewerben, die der Bund in dieser Situation einmalig besonders aufgestockt hat:

  • Mit der Aufstockung des "Kinder- und Jugendplans" (KJP) stärken wir unser bestes Förderinstrument: Für Ferienfreizeiten, für die kulturelle, sportliche und internationale Jugendarbeit und für günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
  • Wir stärken die Schulsozialarbeit und erleichtern den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Anerkennung von Einsatzstellen wird vereinfacht und beschleunigt, die Zahl der Plätze in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhöht.
  • Um allen Kindern in Deutschland gleiche Bildungschancen zu ermöglichen, stärken wir die Unterstützung sprachlicher Bildung in Kitas. Bundesweit werden rund 1.000 zusätzliche Kitas in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aufgenommen.

Das sind nur drei Beispiele aus einer Vielzahl von Programmen, mit denen der Bund jetzt Kinder und Jugendliche besonders unterstützen wird.

#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg#Jugend #Schulen #Kitas

2021-03-05

Konkretisierung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz für Niedersachsen

Coronaregeln 05.03.2021

Am Morgen nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Koalitionsausschuss und Kabinett mit der Konkretisierung der gestrigen Beschlüsse für das Land Niedersachsen befasst. Hier die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen:
Niedersachsen wird die in der MPK getroffenen Vereinbarungen zeitnah umsetzen. Die wesentlichen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden verlängert bis zum 28. März 2021. Die folgenden Änderungen treten ab Montag, 8. März 2021 in Kraft: 

Kontaktbeschränkungen:
•    Die Möglichkeit, sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zu treffen, wird auf zwei Hausstände mit insgesamt bis zu fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.
Ministerpräsident Stephan Weil bittet die Menschen in Niedersachsen ausdrücklich, trotz der neuen Möglichkeiten, die Zahl der Personen, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein zu halten („social bubble"), und gerne auch vor der Zusammenkunft einen Selbsttest durchzuführen.  

Kita und Schule
Zu den in den Kindertageseinrichtungen und Schulen geplanten Öffnungen verweisen wir auf die Presseinformation des Kultusministeriums von heute 15.30 Uhr. 

Kultur und Sport
•    Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab dem kommenden Montag (8. März 2021) in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
•    Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.  

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
•    Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.
•    Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf eine Kundin/einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig. 

Die Landesregierung wird im Übrigen prüfen, ob weiter Öffnungen möglich sind, wenn einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte stabil bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in 7 Tagen liegen. Es müssten dann jedoch etwaige Pull-Effekte ausgeschlossen werden.
Das Land Niedersachsen versteht alle weiteren in dem MPK-Beschluss in Aussicht genommenen Öffnungsschritte als Orientierungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens soll im Lichte der jeweiligen konkreten Situation, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und vor dem Hintergrund von Testungen und Impfungen erfolgen. Die Details der im Laufe des Märzes weiter möglichen Öffnungsschritte ergeben sich aus dem beigefügten MPK-Beschluss und der Grafik.
Die in den nächsten Wochen zu erwartenden höheren Impfstoffmengen sowie die mehr und mehr verfügbaren einfacheren Schnell- und Selbsttests sind - insbesondere vor dem Hintergrund der Virusmutationen - wesentliche Begleitmaßnahmen für die jetzt anstehenden Lockerungen. 

Was das Impfen anbelangt, arbeiten die niedersächsische Landesregierung und die Landkreise gemeinsam an einem konsequenten Hochfahren der täglichen Impfleistungen der Impfzentren. Ab Ende März/Anfang April sollen in Niedersachsen die Haus- und Facharztpraxen in die Impfkampagne eingebunden werden. Dazu werden derzeit intensive Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt. Viele niedergelassene Ärzte stehen in den Startlöchern, erste Pilotprojekte laufen bereits.

Rasch hochgefahren werden sollen in Niedersachsen die Testangebote. Die ersten fünf Millionen neuen Tests sind bestellt, weitere Bestellungen werden folgen. Zunächst werden die Testkapazitäten für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung eingesetzt. Es wird erwartet, dass in der Woche ab dem 15. März 2021 sukzessive mit Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern begonnen werden kann. 

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen perspektivisch mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Sie bekommen dann eine Bescheinigung über das Testergebnis. Die Kosten für diese Schnelltests übernimmt ab dem 8. März 2021 der Bund. Das Sozialministerium ist bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der niedersächsischen Apothekerkammer über dezentrale Testangebote in allen dafür geeigneten Apotheken. 

Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest sind eine sofortige Absonderung und zwingend ein Bestätigungstest mittels PCR erforderlich. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos in Hausarztpraxen und in den Testzentren der Gesundheitsämter durchgeführt werden. Eine Absonderung der Kontaktpersonen 1 ist erst dann erforderlich, wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen werden im Rahmen der Überarbeitung der Corona-Verordnung geschaffen.

Die Bundesregierung hat in der gestrigen MPK angekündigt, zunächst ihrerseits mit der deutschen Wirtschaft darüber zu sprechen, ob alle Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen können. Dieses Thema wird aber am nächsten Dienstag sicher auch Gegenstand des nächsten Austauschs von Ministerpräsident Stephan Weil und Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Niedersachsen sein. 

„Mit den neuen Schnell- und Selbsttests", so Weil, „wollen wir in Niedersachsen in den nächsten Wochen gleichzeitig für mehr Sicherheit sorgen und mehr Freiheiten ermöglichen. Dennoch bitten wir die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen herzlich, auch nach der zweiten Impfung und auch nach einem negativen Test unbedingt dennoch konsequent Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen zu beachten und medizinische Masken zu tragen."
Und hier noch ein Statement von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann:

„Unser Perspektivplan ist geprägt von Augenmaß. Manche hätten sich schnellere Öffnungsschritte gewünscht, anderen geht es zu schnell. Wenn wir jetzt schneller impfen, breit testen und trotzdem auf Abstand bleiben, werden wir den Weg aus der Corona-Pandemie im zweiten Quartal dieses Jahres beschreiten können.

Wir haben in Niedersachsen den Fokus auf die stufenweise Öffnung unserer Schulen gelegt und gehen hier über die Beschlüsse hinaus und das halte ich auch für richtig: Mit Blick auf die Eltern, auf die Schüler aber auch mit dem Blick auf die Wirtschaft, denn die braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Wir werden insbesondere für die Wirtschaft situationsgerechte Perspektiven der vorsichtigen Öffnung schaffen, wenn auch nicht sofort und vollumfänglich.

Für den Einzelhandel werden wir neben dem Terminshopping in der nächsten Woche ab 08.03.2021 noch vor dem 22.03.2021 entscheiden, ob eine beschränkte Öffnung unterstützt durch Tests möglich ist. Die Gastronomie kann am 22.03.2021 mit der Außengastronomie starten und sollte noch vor Ostern mit strengen Hygieneregeln und digital gestützten Tests ebenso eine Perspektive erhalten.

Der Tourismus braucht noch vor dem 22.03.2021 Klarheit, ob begrenzte Urlaubsmöglichkeiten mit hohen Sicherheitsstandards möglich sind. Sollten jetzt die Infektionen stabil weiter sinken, ergeben sich daraus auch positive Möglichkeiten für die schwer getroffene Veranstaltungswirtschaft. Es wird ab nächster Woche erste vorsichtige Öffnungsschritte geben und wir werden uns von der sogenannten 35er-Inzidenz verabschieden. Dadurch erhalten alle von Corona in Mitleidenschaft gezogenen Branchen unserer Wirtschaft eine Perspektive mit Augenmaß. Das ist ein wichtiges Signal und es ist verantwortbar angesichts der Tatsache, dass inzwischen mehr als fünf Millionen Menschen geimpft sind, wir in Kürze in großem Umfang Schnelltests bekommen werden und darauf abgestimmte, digital gestützte Verfahren nutzen können.

Ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir für die Ostertage zu weiteren Lockerungen kommen können und auch der Tourismusbranche eine Perspektive geben können. Ich denke konkret an eine Öffnung des Gastgewerbes mit beschränkter Auslastung und täglichen Tests. Vielleicht kommen wir auch zu einem Kompromiss, der lauten könnte, Niedersachsen können in Niedersachsen oder womöglich in Norddeutschland Urlaub machen. Immer allerdings unter der Voraussetzung, dass sich das Infektionsgeschehen nicht überproportional ausbreitet. Wichtig ist, dass wir alle aufpassen, um nicht in den nächsten Lockdown zu schlittern. Wir haben einen klaren Plan, den wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen."

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Information:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
pressestelle@stk.niedersachsen.de
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     

Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/konkretisierung-der-beschlusse-der-ministerprasidentenkonferenz-fur-niedersachsen-198047.html
#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg

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