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2022-03-10

Kraftstoffpreissteigerungen eindämmen / Energiegewinnung: Einspeisung & Eigenbedarfsnutzung

Profilfoto Thomas Kannenberg
Antrag an die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
per Email

Liebe Fraktionsmitglieder,

derzeit beschäftigen mich nicht nur als SPD-Mitglied, Kommunalpolitiker, Betriebsinhaber im Mittelstand und Bürger die Geschehnisse im Energiemarkt. Ich stehe wohl nicht allein mit der Meinung da, dass hier kurzfristig eine Lösung geschaffen werden muss. Die Entwicklung mit dem Blick auf´s Ganze ist mehr als besorgsam und ich hoffe auf ein geeignetes Entgegenwirken auf Landes- und Bundeseben.      

Daher schreibe ich Euch als meine Vertreter*Innen im Landtag an und bitte dies im Rahmen der anstehenden Plenarsitzungen zu berücksichtigen.

Nunmehr möchte ich zu folgenden Themen Stellung beziehen und entsprechende Anträge anregen.


Kraftstoffpreissteigerungen eindämmen

Seit geraumer Zeit gehen die Preise für Kraftstoffe unaufhaltsam in die Höhen. Die Ursachen liegen insbesondere in dem Beschluss zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, der weltweit anhaltenden pandemischen Lage, dem durch Russland vollzogenem Krieg gegen die Ukraine und den damit vollzogenen Sanktionen, aber zu Guter Letzt auch durch ein extrem hohes Steuervolumen bei den Abgaben für Kraftstoffe.

Der Endverbraucher trägt diese Mehrkosten trotz gleichbleibenden Lohnverhältnissen bereits seit Jahren. Unternehmer müssen weitaus höhere An- & Abfahrtkosten berechnen, welche sie auf den Endverbraucher übertragen müssen. Der steuerliche Ansatz von Fahrten liegt dabei derzeit bei lediglich 0,30€/km. Das widerspricht jeglicher Realität der Kosten und hier sollte dringlichst kurzfristig eine adäquate Lösung geschaffen werden.

  • A) Ich beantrage daher die Erhöhung der steuerlichen Vorgaben für Kilometerpauschalen auf einen zeitlich realistischen Wert  
  • B) Sowie, die Kürzung der Steuerabgaben auf Kraftstoffe auf den regulären Mehrwertsteuersatz von derzeit 19% als Sofortmaßnahme und zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe im Mittelstand und zur Entlastung des Endverbrauchers.

Mir ist bewusst, dass Steuereinnahmen auf Güter einen Großteil der Einnahmen des Bundes einspielen. Im Sinne einer gelebten solidarischen Gemeinschaft kann und darf jedoch die Bevölkerung nicht alle Lasten in Gänze tragen. Mit der anhaltenden Treibstoffpolitk wurden etliche Milliarden für den Bund erwirtschaftet. Nun ist es gerade in dieser so extrem gebeutelten Zeit, Zeit den Bürgerinnen und Bürgern die Hand zu reichen und einschneidende Maßnahmen zur Entlastung umzusetzen.

 

Energiegewinnung: Einspeisung & Eigenbedarfsnutzung

In Krisensituationen neue Investitionen anzuschieben und zeitgleich zu wissen, dass eine komplette Umstellung der Energiequellen unmöglich in Kürze erfolgen kann, ist dabei weder hilfreich noch für Bürger*Innen und Betriebe realisierbar. Sicherlich ist der Ausstieg aus Atomkraft, Kohle und fossilen Brennstoffen langfristig erforderlich, aber das kann nur funktionieren, wenn grundlegend andere Vorgaben dafür geschaffen werden. Häuslebauer sind heute schon bereit mehr als gefordert umzusetzen. Sei es Solarthermie, PV-Anlagen, Kleinwindkraftanlagen oder Wärmepumpen. Dies alles sind Maßnahmen für den Ausstieg die der „kleine Mann“ relativ unkompliziert zur Gewinnung von Energie zur Eigenbedarfsnutzung umsetzen könnte. Hier müssen endlich unkomplizierte Genehmigungsverfahren und der Schwerpunkt für eine gezielte Förderung geschaffen werden. Gerade für Kleinstanlagen bis 10KW elektr. Leistung sollten Genehmigungen im Bauanzeigeverfahren ermöglicht werden. Emissions- und Immissionsschutzrechtliche Vorgaben können Kommunen im Rahmen der Bebauungsplanaufstellungen durchaus regeln und sinnvoll abschätzen.

 Ich beantrage daher…

  • C)  die Umsetzung baurechtlicher Vorgaben für die Errichtung von Kleinstanlagen zur Energiegewinnung (auch zur Eigenbedarfsdeckung) auf Gebäuden bis 10KW elektrischer Leistung im Bauanzeigeverfahren.
  • D) die Beachtung eines sinnvollen Energiemix bei der Montage von Anlagen auf Wohn- und Geschäftsgebäuden. Hier sollte zukünftig der Warmwasserbedarf wie auch der Strombedarf des Objektes ausschlaggebend für die Anforderungen einer Baugenehmigung sein. (Gerade bei der Warmwasseraufbereitung wird ein nicht unerheblicher Energiebedarf benötigt. Dieser kann und sollte durch Solarthermie zumindest zu 60% gedeckt werden.
  •  E) die Einspeisung von Energien ist in unserem Land mittlerweile für Hausbesitzer*Innen eine unattraktive und unwirtschaftliche Lösung. Hier sollte erneut ein Anstoß zur Förderung und wirtschaftlichen Abgabe gegeben werden. Abgaben für Stromeinspeisungen von 3-4 Cent/kWh und entgegenstehenden Stromabnahmekosten von steigend >30 Cent/kWh entsprechen jeglicher Natur. Hier wäre zumindest eine Gleichstellung, ggf. mit einer monatlichen moderaten Einspeisegebühr eine realistische Vorgehensweise.
Wenn meine o.g. Anträge nicht formgerecht ausgeführt sein sollten, bitte ich dies zu Entschuldigen und diese zumindest in die tieferen Beratungen der Fraktionen einzubeziehen. Ich würde mich über einen regen Informationsaustausch freuen und gebe gern weitere Denkanstöße zu den Themen. 
 
Glückauf

Thomas Kannenberg


 

 

#Energiepreise;#Energiewende;#PVAnlagen;#Windkraft;Solarthermie;Anträge;Landtag;#Niedersachsen;#ThomasKannenberg

2021-11-30

Kabinett gibt den zweiten Entwurf des Landes Raumordnungsprogramms für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei

LROP

Die Landesregierung hat heute beschlossen, das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen (LROP) einzuleiten.

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres, über den die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt wird. Dies erfolgt über Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen. In den nunmehr vorliegenden zweiten Entwurf des LROP sind die Rückmeldungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren Anfang 2020 eingeflossen.

Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir bedanken uns für die zahlreichen Rückmeldungen zum ersten Entwurf! Auf dieser Grundlage konnten wir die Festlegungen zielgerichtet überarbeiten und gute Kompromisse finden. Das zweite Beteiligungsverfahren dient nun dazu, zu den zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen Rückmeldungen zu erhalten, auf die wir zur treffsicheren Gestaltung des LROP angewiesen sind. Ich möchte deswegen ausdrücklich dazu ermuntern, das Informations- und Beteiligungsangebot meines Hauses zu nutzen."  

Die Änderungen am zweiten Entwurf konzentrieren sich insbesondere auf folgende Themenbereiche:
Mit Blick auf den wesentlichen Schwerpunkt der Fortschreibung, der Überarbeitung der Festlegungen zum Ausbau erneuerbarer Energien, wurden vor allem die geplanten Festlegungen zur Windenergie an Land, erneuerbaren Energieerzeugung auf See und zur Photovoltaik weiter überarbeitet und konkretisiert. Außerdem wurden die Festlegungen zu Energieclustern, großtechnischen Energieanlagen und zum Netzausbau angepasst.
Weitere Anpassungen des Entwurfs beziehen sich auf die Fortsetzung der Aktualisierung der Vorranggebiete Biotopverbund und Trinkwassergewinnung. Das Alte Land wird als Vorranggebiet Kulturelles Sachgut ergänzt. Die historische Kulturlandschaft, einschließlich historischer Ortsbilder und historischer Kulturlandschaftselemente, soll erhalten werden. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die geeignet sind, wertgebende Bestandteile oder das Gebiet als Ganzes in seiner Wertigkeit als Vorranggebiet Kulturelles Sachgut erheblich zu beeinträchtigen, sind dort unzulässig.

Die umstrittenen kleinflächigen Erweiterungen im Bereich Gipsabbau im Landkreis Göttingen werden zurückgenommen. In Bezug auf die bestehenden Festlegungen zur Sicherung der Ölschieferlagerstätten als nationale Energiereserve wurden nach intensiven Abstimmungen und sorgfältiger Prüfung aller Stellungnahmen ebenfalls Anpassungen vorgenommen, um den von kommunaler Ebene vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen.

Neu aufgenommen werden zudem Vorranggebiete Wald. Sie umfassen knapp 300.000 Hektar historisch alte Waldstandorte, die entsprechend der Vereinbarungen des „Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie" auch künftig nicht für die Windenergie in Betracht genommen werden sollen.

Voraussichtlich Anfang Januar 2022 wird auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses das Beteiligungsverfahren zu dem LROP-Entwurf eröffnet. Die Entwurfsunterlagen werden jedoch noch vor Weihnachten unter „www.LROP-online.de" zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten wird im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Anschließend besteht die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des LROP zu äußern. Hierfür soll vorzugsweise die dann unter „www.LROP-online.de" bereitstehende Beteiligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können aber auch elektronisch an die E-Mailadresse „LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de" oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover gerichtet werden. 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird es voraussichtlich im März 2022 Erörterungstermine geben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erhält der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachfolgend wird die LROP-Änderung durch die Landesregierung beschlossen.

Hintergrund:

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet von Niedersachsen einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres. Mit dem LROP wird die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt, indem Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen festgelegt werden. Das LROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung in Textform und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:500.000. Es wird als Verordnung der Landesregierung erlassen. 

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (etwa bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist). Die letzte Fortschreibung war 2017.

Herausgeber: Nds. Staatskanzlei     

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kabinett-gibt-den-zweiten-entwurf-des-landes-raumordnungsprogramms-fur-die-behorden-und-offentlichkeitsbeteiligung-frei-206457.html

2021-09-07

PV-Batteriespeicherförderung endet mit rund 19.000 neuen oder erweiterten PV-Anlagen

Pressemitteilung:

Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz     

PI 118/2021
 

Insgesamt 75 Millionen Euro hatte die Landesregierung im vergangenen Herbst für die Förderung von Speichersystemen für Photovoltaik (PV) bereitgestellt. Das Programm endet nun und war ein durchschlagender Erfolg, so das Fazit des Niedersächsischen Ministers für Energie und Klimaschutz Olaf Lies. Knapp 19.000 Antragsteller, überwiegend Privatpersonen, haben Investitionszuschüsse für netzdienliche Batteriespeicher beantragt und werden sie am Ende gewährt bekommen. „Das Programm hat den Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen vorangebracht und war nicht nur für die Energie- und Mobilitätswende wichtig, sondern auch ein wichtiger konjunktureller Impuls für die ausführenden Handwerksunternehmen", so Lies.
 
Bedingung der Förderung dabei war der Neu- bzw. Zubau einer neuen Photovoltaikanlage von mindestens 4 kWp. Dadurch konnte ein Zubau von rund 18.000 neuen Photovoltaikanlagen in Niedersachsen erreicht werden. Weitere über 1000 bestehende Anlagen wurden maßgeblich erweitert. Zusätzliche Boni gab es für u.a. besonders große PV-Anlagen und Elektrofahrzeugladepunkte.
 
Ab dem heutigen Dienstag, den 07.09.2021, ist das Programm nun geschlossen und es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel ausgeschöpft sind. „Ich freue mich sehr, dass unsere PV-Batteriespeicherrichtlinie so außerordentlich gut angenommen wurde", so Lies weiter. „Niedersachsen hat einen starken und erfolgreichen Impuls für den PV-Zubau geleistet. Der Dank gilt hier auch den Kolleginnen und Kollegen der NBank, die einen reibungslosen Ablauf in diesem mitunter beratungsintensiven Geschäft gewährleistet haben."
 
Wichtig sei, laut Lies, dass nun auch der Bund seinen Beitrag leiste, um die Solarenergie als wichtigen Baustein einer erfolgreichen Energiewende voranzubringen: "Die Erhöhung der Ausschreibungsmengen im EEG und die Verbesserungen der Bedingungen für Mieterstrom und Eigenverbrauch sind dringend erforderlich. Wir brauchen eine deutliche Erhöhung des Ausbaupfades, um die Klimaziele zu erreichen. Und wir müssen die Bürgerinnen und Bürger spürbar an den Vorteilen der Energiewende beteiligen. Eine Möglichkeit der Teilhabe ist hier die Gründung von Bürger-Energiegenossenschaften."
 
Zudem regte Lies an, die Frage einer bundesweite PV-Pflicht für Neubauten ernsthaft zu diskutieren. „Wirtschaftlich ist eine PV-Plicht für Neubauten aus meiner Sicht schnell rentabel, energetisch sinnvoll und notwendig für die Energiewende", so Lies.

Herausgeber: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz     

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pv-batteriespeicherforderung-endet-mit-rund-19-000-neuen-oder-erweiterten-pv-anlagen-203926.html
 


 
(c)Thomas Kannenberg

2021-08-12

Das Amt des Bürgermeisters in unserer Gemeinde

Thomas Kannenberg - Bürgermeisterkandidat für die Gemeinde Lengenbostel

Das Amt des  Bürgermeisters in einer Gemeinde ist die höchste Auszeichnung der Bevölkerung an einen politischen Vertreter.


Ich bin bereit….

mit fachlicher Qualifikation und Sachlichkeit, transparent meine Arbeit zu erledigen.

Ich bin bereit…

anfassbar und offen für Neues zu sein.

Ich bin bereit….

das Menschliche in unserer Gemeinschaft nicht außer acht zu lassen.

 
Wenn eine Person diese Würde erhalten soll, 
darf man anderen Kandidaten oder Parteien keine Stimme geben. 
(WARUM?)

Das Amt des Bürgermeisters wird leider nicht durch das Volk, sondern durch die Mehrheit im Rat gewählt.

Ich bin bereit.

DEINE STIMME ENTSCHEIDET

Am 12.09.2021 Deine 3 Stimmen für die SPD


 #BürgermeisterLengenbostel #ThomasKannenberg #Gemeinsam #Näherdran #Bereit

(c)by Thomas Kannenberg

2021-07-05

Atommüll-Endlager und Deponien

Themen die uns schon seit Jahren begleiten.

Hier müssen mittelfristige Lösungen gefunden und umgesetzt werden. 

 
 
 
 
 
Der Schutz von Mensch, Tier und Natur sollten bei der Realisierung solcher Projekte oberste Priorität nachweisen. Die Notwendigkeit unseren „Müll“ fachgerecht entsorgen zu können, steht dabei außer Frage. 
 
Es geht um das WIE und WO. 
 
Unser Landkreis legt großen Wert auf Erhalt und Schutz der Landschaften, des Trinkwassers und der Attraktivität für alle Menschen die hier Leben und sich einfach einmal erholen möchten. Ob in Scheeßel, Rotenburg, Tarmstedt, Sittensen, Haaßel oder Anderorts, der Anspruch gilt gleichermaßen für ALLE.
 
Aktiv nach Lösungen suchen und mit dem Blick in die Zukunft gestalten.
 

 

2021-06-28

Klimaneutral werden.

Klimaneutral
Erneuerbare Energien sichern die Versorgung — vollständig. 

Wie? Wir brauchen Stromnetze, Wasserstoffleitungen und Ladesäulen, also die notwendige Infrastruktur und mehr Tempo beim Ausbau Wind- und Solarenergie. 


Wir brauchen vereinfachte Genehmigungsverfahren zur Eigenproduktion jedes einzelnen Haushaltes und müssen Großabnehmer verpflichtend an den Einsatz von regenerativen Energien binden.
Der Strombedarf sollte möglichst vollständig aus Wind- und Sonnenenergie bestehen. Wasserstofftechnologien machen nur Sinn, wenn die dafür benötigte Energie aus eigenen Prozessen stammt. 
 
Wir brauchen attraktive Förderungen für Häuslebauer und
Vorhabenträger. Wir brauchen keinen Formalismus.
 
 

Aktuelles

Corona - Stand: 22.09.2022

Heute wurden vom RKI 63.479 Fälle gemeldet.   Inzidenz bei 300,9 -  Impfquote 80,1% Hospitalisierung: 1,7  - Todesfälle: 213 (RKI) Krankenha...

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