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2021-01-21

Die Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung - Ein wichtiges Thema, welches man nicht auf die lange Bank schieben sollte.

(c)Thomas Kannenberg

Die Vorsorgevollmacht Vorsorgen ist heute wichtiger denn je. 

Ideal ist hierfür die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie im Ernstfall die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Denn ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter Ihre Angelegenheiten im Ernstfall ebenso gut wie ein Betreuer regeln kann. Damit wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidet und handelt. Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verwechselt werden.

Eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht ist vom Umfang her ohne Fachwissen kaum selbst zu erstellen und birgt einige Lücken, die im Bedarfsfall dann zu Stolpersteinen führen kann. Daher empfehle ich für eine wasserdichte und fachlich richtige Vorsorgevollmach einen Notar hinzuzuziehen und die Vollmacht im Vorsorgeregister eintragen zu lassen.

Regelungen in solch einer Vollmacht bieten einschneidende Verpflichtungen aber auch Handlungsmöglichkeiten im Ernstfall. Hier werden die Wünsche des Vollmachtgebers festgehalten und am besten notariell geregelt. Dies erstreckt sich von Gesundheitsfragen bis hin zur Übernahme aller rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen auch über den Tod hinaus.

Ausgiebige Informationen dazu bietet die Internetplattform der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) aber auch der Notar Ihres Vertrauens.

Ich bedanke mich bei Volkhard Kownetka bei der Durchführung und dem Eintrag im Register.

 

Liebe Grüße 

Thomas Kannenberg

#BleibGesund #Gesundheit #Vorsorge #ThomasKannenberg

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