Bundestag beschließt ein neues
Infektionsschutzgesetz.
Viele Verschwörungstheorien und falsche Behauptungen zu diesem Gesetz gehen durch die Sozialen Medien. Mit diesen Post möchte ich euch schrittweise ein paar Fakten liefern.
Schrittweise nur, damit es auch jeder versteht und die Verschwörungstheoretiker nicht überfordert werden.
Fakt 5
Klarstellungen zum 3.Gesetz zum schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Fake News:
- Die Maßnahmen hätten keine Begrenzung, es gebe unbegrenzte Handlungsvollmacht
Klarstellung:
- Es gibt keine unbegrenzten Handlungsvollmachten. Die Parlamente sind jeweils zur Entscheidung befugt und berufen.
- Im neuen §28 Abs.5 IfSG wird geregelt, dass alle Maßnahmen der Länder zu begründen und zeitlich zu begrenzen sind. Die Möglichkeiten der Maßnahmen der Länder werden begrenzt durch den neuen §28 IfSG un den Verhältnismäßigkeitengrundsatz.
Quelle: Lars Klingbeil MdB