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2020-11-18

FAKTEN STATT FAKENEWS - FAKT 3

 

Bundestag beschließt ein neues Infektionsschutzgesetz. 

Viele Verschwörungstheorien und falsche Behauptungen zu diesem Gesetz gehen durch die Sozialen Medien. Mit diesen Post möchte ich euch schrittweise ein paar Fakten liefern.

Schrittweise nur, damit es auch jeder versteht und die Verschwörungstheoretiker nicht überfordert werden.

Fakt 3

Klarstellungen zum 3.Gesetz zum schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite


Fake News: 

  • Es handelt sich um ein Ermächtigungsgesetz. Dem BMG würden uneingeschränkte Vollmachten zum Erlass von Rechtsverordnungen und grundrechtsbeschränkungen Maßnahmen erteilt.


Klarstellung:

Die Länder sind auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dazu befugt, Schutzmaßnahmen zu erlassen (§28 IfSG).

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Befugnisse im neuen §28a IfSG präzisiert und klarer gefasst.

Unter anderem ist in §28a Abs.1 ein Beispielkatalog von Maßnahmen aufgeführt.

Beschränkungen von Versammlungen und religiösen Zusammenkünften, Ausgangsbeschränkungen, Betretungsverbote für Altenheime etc. dürften nur unter besonderen Voraussetzungen verfügt werden.

Zudem werden in Abs.3 - Schwellenwerte für die Intensität der Schutzmaßnahmen verankert. 

Sofern Verordnungsbefugnisse für das BMG bestehen, existieren diese nur in einem bestimmten Bereich und nur so lange, wie eine epidemische Lage gegeben ist.

Dem Deutschen Bundestag ist es zudem jederzeit möglich, höherrangiges Recht zu verabschieden. Uneingeschränkte Befugnisse existieren nicht.

Quelle: Lars Klingbeil MdB

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