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2022-06-08

Corona - Report: Stand 08.06.2022

Heute wurden vom RKI 47.006,
davon 344 neue Fälle gemeldet. 
Inzidenz bei 419,50  -  Impfquote 79,7%
Hospitalisierung: 1,0  - Todesfälle: 177
Krankenhausbetten: 19 belegt, 3 frei               (Auslastung 86,36%) Quelle: argis.com


Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick

02.06. 03.06. 04.06. 05.06. 06.06. 07.06. 08.06.
345 429 451 426 407 347 420
Stand Inzidenz ist jeweils der genannte Tag, 9 Uhr. 

rot = Sonntag, grün = Werktag

Aktueller Stand Corona (08.06.2022)

Im Landkreis gibt es seit Dienstag 344 neue Corona-Fälle. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz liegt bei 420 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 08.06.2022 Quelle RKI).

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
177 Personen

Die Zahl der Corona-Fälle auf dieser Seite wird zurzeit montags bis freitags täglich aktualisiert, ebenso die Inzidenzzahlen. Die Inzidenzzahlen können am Wochenende auf der Internetseite des RKI abgerufen werden. 


Impfzahlen Landkreis gesamt (bis 06.06.2022)

Bis einschließlich dem 06.06.2022 wurden im Landkreis folgende Impfungen durchgeführt:

Erstimpfungen: 118.401 (+10)                                     
Zweitimpfungen: 124.609 (+27)                                         
Drittimpfungen: 105.109 (+31)                         
Viertimpfungen: 13.736 (+242)        

Das RKI weist die Viertimpfungen - rückwirkend ab Februar - separat aus. Der große Sprung bei den Erstimpfungen resultiert aus der Korrektur der Zählweise der Janssen-Impfungen (Johnson&Johnson). Hierdurch sind auch die Zahlen bei den Zweitimpfungen gesunken. Die Janssen-Erstimpfungen (Johnson&Johnson) der Gesundheitsämter/MIT werden jetzt auch nur dort gezählt. Optimierungsimpfungen wurden - soweit möglich - in Zweitimpfungen umbewertet. Bei den Impfungen der niedergelassenen Ärzteschaft war eine Umbewertung der vor dem 27.01.22 durchgeführten Janssen-Impfungen nicht möglich. Daher ist die Anzahl der Zweitimpfungen noch immer höher als die der Erstimpfungen.

Die Impfzahlen werden seit Anfang des Jahres nicht mehr aufgeschlüsselt nach Ärzten, mobilen Teams ect. geliefert, sondern nur noch als Gesamtzahl vom RKI. Die Zuordnung der Impfzahlen zu den Landkreisen erfolgt anhand der Postleitzahl der impfenden Stellen (Impfzentren, Betriebe, Betriebsärzt:innen, niedergelassene Ärzteschaft). Die Impfzahlen eines jeweiligen Landkreises oder einer kreisfreien Stadt geben wegen der nicht mehr vorhandenen PLZ-Bindung keinen Aufschluss darüber, wie viele Menschen dieses Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt tatsächlich geimpft sind, da die Menschen landkreisübergreifend geimpft werden.


Bürgertestungen - Schnelltests (KW 22)
Vom 30. Mai bis zum 5. Juni wurden bei den Bürgertestungen im Landkreis 8.220 Tests durchgeführt. Davon waren 543 positiv, was einer Positivrate von 6,61 % entspricht.

Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden. Auch Testungen, die direkt vor Ort in Geschäften, bei Frisören ect. stattfinden, werden dem Landkreis nicht gemeldet.


Die wichtigsten Regelungen ab dem 29. April 2022 in Niedersachsen:

Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Maskenpflicht (FFP2)

  • in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
  • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
  • ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske

Testnachweispflicht

  • in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc.
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Besuche in Heimen und Einrichtungen

  • für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

  • FFP2-Maske
  • Pflicht entfällt, sofern die Maske für die medizinische Behandlungen abgenommen werden muss

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt

Schulbetrieb (ab 2. Mai)

  • Keine Testnachweispflicht ab 2. Mai 2022
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
  • Tests werden durch die Schule bereitgestellt

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr

  • FFP2-Maske

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Weitere Informationen
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Internetseite unter www.niedersachsen.de/Coronavirus

Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite.

Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.

Bußgeldkatalog Niedersachsen

Verstöße gegen die Corona-Verordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung - Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 3. Dezember 2021 (Bußgeldkatalog) 

Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung © Land Niedersachsen

Bußgelder bei Verstoß gegen die Corona-Verordnung © Land Niedersachsen 

Quelle: LandkreisROW

Corona - Aktuelle Fallzahlen Niedersachsen

Mit Änderung der Corona-Verordnung vom 24. Februar 2022 ist die bisherige Systematik der Warnstufen weggefallen. Damit setzt Niedersachsen die Bund-Länder-Beschlüsse vom 16.02.2022 um.

Die Länderchefinnen und -chefs und die Bundesregierung haben in diesem Rahmen drei aufeinanderfolgende Lockerungsschritte (bis zum 4. März, bis zum 19. März sowie ab dem 20. März)in Bereichen überregionaler und grundsätzlicher Bedeutung vereinbart.

Welche Corona-Regeln gelten derzeit in Niedersachsen? » Hier finden Sie die aktuellen Grafiken zur verständlichen Darstellung der Corona-Regelungen
Hinweis zur Aktualisierung der Übersichten an Wochenenden/Feiertagen:

Ab dem 01.04.2022 wird die Übermittlung der Covid-19 Meldefälle in Niedersachsen wie im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben arbeitstäglich erfolgen. Die bislang in der Pandemie praktizierte Übermittlung von Meldefällen an Wochenenden und Feiertagen ist nicht mehr erforderlich und entfällt ab diesem Zeitpunkt. Die Übermittlung der Meldungen vom NLGA an das RKI wird dann nur noch an den Arbeitstagen erfolgen (Mo-Fr, außer an Feiertagen).
Daraus ergibt sich für die Veröffentlichung der Lage-Grafiken folgende Änderung: Dienstags bis sonnabends werden wie gewohnt die am Vortag gemeldeten Zahlen veröffentlicht, sonntags und montags entfällt die Veröffentlichung der Grafiken.

Auf den Wert der 7-Tage-Inzidenzen hat diese Änderung keine Auswirkungen, da die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz nach dem Meldedatum erfolgt, also dem Tag, an dem das Gesundheitsamt den Fall elektronisch erfasst. Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz zur Beobachtung des Infektionsgeschehens weiterhin bedeutsam bleibt, ist diese nicht mehr der vorrangige Leitwert für die Lagebeurteilung. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht für Covid-19 ist von dieser Änderung nicht berührt und gilt weiterhin. Auch auf das Infektionsmanagement vor Ort hat diese Änderung keine Auswirkungen.

Mit dem Übergang auf eine arbeitstäglichen Übermittlung ist auch eine Entlastung der Gesundheitsbehörden verbunden, die seit zwei Jahren durch zusätzliche Wochenenddienste die durchgehende Übermittlung der Meldefälle gewährleistet haben.


Die nachstehenden Übersichten informieren Sie zur aktuellen Corona-Lage bei den Neuinfektionen sowie zur Auslastung der Krankenhäuser.

Corona: die Lage in Niedersachsen

Corona-Lagegrafik mit Übersicht zu Leitindikatoren und Warnstufen   
Bildrechte: StK
Grafik: Verlauf Inzidenz Neuinfizierte (Landeswert) für das Jahr 2022   
Bildrechte: StK
 
Hinweis zu den Werten der Hospitalisierungsrate Niedersachsen und zur Belegung der Intensivbetten:

Hospitalisierungsinzidenz:

Sie bildet alle Neuaufnahmen von COVID-Patientinnen und –Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnerinnen und -Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ab.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nutzt Niedersachsen nicht die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz des RKI, sondern berechnet diese aufgrund der Angaben der Krankenhäuser in der sogenannten „IVENA-Sonderlage“ selbst.

Alle niedersächsischen Krankenhäuser melden über das IVENA-System täglich die Anzahl der mit COVID neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten. Dabei spielt es keine Rolle, wann sich diese Patientinnen und Patienten mit dem Virus infiziert haben. (Das RKI legt bei seiner Berechnung hingegen ausschließlich die Zahl der Personen zugrunde, die sich in den vergangenen sieben Tage neu mit COVID-19 infiziert haben und die nach den Daten der Gesundheitsämter in einem Krankenhaus behandelt werden müssen.)

Um den Wert der Hospitalisierungsinzidenz zu berechnen, wird die Zahl aller COVID-Neuaufnahmen der vergangenen sieben Tage addiert und auf die Quote pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner umgerechnet.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass wir in Niedersachsen einen tagesaktuellen Überblick über die tatsächliche Belegung der Krankenhauskapazitäten mit COVID-Patientinnen und -Patienten haben.

Die Krankenhäuser sind angehalten, insbesondere die Fälle zu melden, bei denen die COVID-Erkrankung auch ursächlich für die Behandlung ist. Durch die starke Verbreitung der Omikron-Variante ist aber davon auszugehen, dass von den Krankenhäusern zunehmend auch Fälle gemeldet werden, bei denen zwar eine COVID-Infektion festgestellt wurde, diese aber nicht zwingend ursächlich für die Einweisung ins Krankenhaus war. Für die Krankenhäuser bedeuten beide Fälle einen hohen Aufwand, da betroffene Patientinnen und Patienten isoliert und unter hohen Schutzanforderungen behandelt werden müssen.

Intensivbetten-Kapazität

Der Berechnungswert für die Intensivbetten-Kapazität liegt bei 2.350.

Beispiel zur Berechnung der prozentualen Belegung der Intensivbetten:
am 23.11.2021 waren um 09 Uhr 188 Covid-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstation

188/2.350 = 8,0 %

Die Zahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der maximal betreibbaren Intensivbetten in niedersächsischen Krankenhäusern, die im Realbetrieb grundsätzlich mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf zu erreichen wären. Grundlage sind die Rückmeldungen der Krankenhäuser. Für den Betrieb der Intensivbetten muss in den Kliniken neben der technischen Ausstattung auch das entsprechende Personal einsatzbereit sein.

Das Divi-Intensivregister gibt die Zahl der Intensivbetten an, die tagesaktuell maximal betreibbar sind.


Verlauf Leitindikator Krankenhausbelegung    
Bildrechte: StK
Verlauf Indikator Intensivbetteninzidenz   
Bildrechte: StK
Quelle: NdS.Staatskanzlei

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Aktuelles

Corona - Stand: 22.09.2022

Heute wurden vom RKI 63.479 Fälle gemeldet.   Inzidenz bei 300,9 -  Impfquote 80,1% Hospitalisierung: 1,7  - Todesfälle: 213 (RKI) Krankenha...

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