Heute wurden vom RKI 46.677,davon 347 neue Fälle gemeldet. Inzidenz bei 346,50 - Impfquote 79,7%Hospitalisierung: 1,5 - Todesfälle: 177
Krankenhausbetten: 19 belegt, 3 frei (Auslastung 86,36%) Quelle: argis.com
Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick
01.06. | 02.06. | 03.06. | 04.06. | 05.06. | 06.06. | 07.06. |
332 | 345 | 429 | 451 | 426 | 407 | 347 |
rot = Sonntag, grün = Werktag
Aktueller Stand Corona (07.06.2022)
Im Landkreis gibt es seit Freitag 140 neue Corona-Fälle. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz liegt bei 347 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 07.06.2022 Quelle RKI).
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
177 Personen
Die
Zahl der Corona-Fälle auf dieser Seite wird zurzeit montags bis
freitags täglich aktualisiert, ebenso die Inzidenzzahlen. Die
Inzidenzzahlen können am Wochenende auf der Internetseite des RKI abgerufen werden.
Impfzahlen Landkreis gesamt (bis 29.5.2022)
Bis einschließlich dem 29.5.2022 wurden im Landkreis folgende Impfungen durchgeführt:
Erstimpfungen: 118.391 (+0)
Zweitimpfungen: 124.582 (+23)
Drittimpfungen: 105.078 (+27)
Viertimpfungen: 13.494 (+279)
Das
RKI weist die Viertimpfungen - rückwirkend ab Februar - separat aus.
Der große Sprung bei den Erstimpfungen resultiert aus der Korrektur der
Zählweise der Janssen-Impfungen (Johnson&Johnson). Hierdurch sind
auch die Zahlen bei den Zweitimpfungen gesunken. Die
Janssen-Erstimpfungen (Johnson&Johnson) der Gesundheitsämter/MIT
werden jetzt auch nur dort gezählt. Optimierungsimpfungen wurden -
soweit möglich - in Zweitimpfungen umbewertet. Bei den Impfungen der
niedergelassenen Ärzteschaft war eine Umbewertung der vor dem 27.01.22
durchgeführten Janssen-Impfungen nicht möglich. Daher ist die Anzahl der
Zweitimpfungen noch immer höher als die der Erstimpfungen.
Die Impfzahlen werden seit Anfang des Jahres nicht mehr aufgeschlüsselt nach Ärzten, mobilen Teams ect. geliefert, sondern nur noch als Gesamtzahl vom RKI. Die Zuordnung der Impfzahlen zu den Landkreisen erfolgt anhand der Postleitzahl der impfenden Stellen (Impfzentren, Betriebe, Betriebsärzt:innen, niedergelassene Ärzteschaft). Die Impfzahlen eines jeweiligen Landkreises oder einer kreisfreien Stadt geben wegen der nicht mehr vorhandenen PLZ-Bindung keinen Aufschluss darüber, wie viele Menschen dieses Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt tatsächlich geimpft sind, da die Menschen landkreisübergreifend geimpft werden.
Bürgertestungen - Schnelltests (KW 21)
Vom 23. bis zum 29. Mai wurden bei den Bürgertestungen im Landkreis 5.787 Tests durchgeführt. Davon waren 680 positiv, was einer Positivrate von 11,75 % entspricht.
Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen
bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die
Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für
diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden. Auch Testungen, die
direkt vor Ort in Geschäften, bei Frisören ect. stattfinden, werden dem
Landkreis nicht gemeldet.
Die wichtigsten Regelungen ab dem 29. April 2022 in Niedersachsen:
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Maskenpflicht (FFP2)
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
- ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske
Testnachweispflicht
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc.
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- Keine Beschränkungen
Körpernahe Dienstleistungen
- Keine Beschränkungen
Einzelhandel
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
Nutzung von Sportanlagen
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- Keine Beschränkungen
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Besuche in Heimen und Einrichtungen
- für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- FFP2-Maske
- Pflicht entfällt, sofern die Maske für die medizinische Behandlungen abgenommen werden muss
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
- Keine Testnachweispflicht
- Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
Schulbetrieb (ab 2. Mai)
- Keine Testnachweispflicht ab 2. Mai 2022
- Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
- Tests werden durch die Schule bereitgestellt
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr
- FFP2-Maske
Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Infektionsschutz am ArbeitsplatzWeitere Informationen
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Internetseite unter www.niedersachsen.de/Coronavirus
Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite.
Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.
Corona - Aktuelle Fallzahlen Niedersachsen
Mit Änderung der Corona-Verordnung vom 24. Februar 2022 ist die bisherige Systematik der Warnstufen weggefallen. Damit setzt Niedersachsen die Bund-Länder-Beschlüsse vom 16.02.2022 um.
Die Länderchefinnen und -chefs und die
Bundesregierung haben in diesem Rahmen drei aufeinanderfolgende
Lockerungsschritte (bis zum 4. März, bis zum 19. März sowie ab dem 20.
März)in Bereichen überregionaler und grundsätzlicher Bedeutung
vereinbart.
Ab dem 01.04.2022 wird die Übermittlung der Covid-19 Meldefälle in
Niedersachsen wie im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben
arbeitstäglich erfolgen. Die bislang in der Pandemie praktizierte
Übermittlung von Meldefällen an Wochenenden und Feiertagen ist nicht
mehr erforderlich und entfällt ab diesem Zeitpunkt. Die Übermittlung der
Meldungen vom NLGA an das RKI wird dann nur noch an den Arbeitstagen
erfolgen (Mo-Fr, außer an Feiertagen).
Daraus ergibt sich für die Veröffentlichung der Lage-Grafiken folgende
Änderung: Dienstags bis sonnabends werden wie gewohnt die am Vortag
gemeldeten Zahlen veröffentlicht, sonntags und montags entfällt die
Veröffentlichung der Grafiken.
Auf den Wert der 7-Tage-Inzidenzen hat diese Änderung keine Auswirkungen, da die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz nach dem Meldedatum erfolgt, also dem Tag, an dem das Gesundheitsamt den Fall elektronisch erfasst. Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz zur Beobachtung des Infektionsgeschehens weiterhin bedeutsam bleibt, ist diese nicht mehr der vorrangige Leitwert für die Lagebeurteilung. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht für Covid-19 ist von dieser Änderung nicht berührt und gilt weiterhin. Auch auf das Infektionsmanagement vor Ort hat diese Änderung keine Auswirkungen.
Mit dem Übergang auf eine arbeitstäglichen Übermittlung ist auch eine Entlastung der Gesundheitsbehörden verbunden, die seit zwei Jahren durch zusätzliche Wochenenddienste die durchgehende Übermittlung der Meldefälle gewährleistet haben.
Die nachstehenden Übersichten informieren Sie zur aktuellen Corona-Lage bei den Neuinfektionen sowie zur Auslastung der Krankenhäuser.
Corona: die Lage in Niedersachsen
Hospitalisierungsinzidenz:
Sie bildet alle Neuaufnahmen von COVID-Patientinnen und –Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnerinnen und -Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ab.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nutzt Niedersachsen nicht die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz des RKI, sondern berechnet diese aufgrund der Angaben der Krankenhäuser in der sogenannten „IVENA-Sonderlage“ selbst.
Alle niedersächsischen Krankenhäuser melden über das IVENA-System täglich die Anzahl der mit COVID neu aufgenommenen Patientinnen und Patienten. Dabei spielt es keine Rolle, wann sich diese Patientinnen und Patienten mit dem Virus infiziert haben. (Das RKI legt bei seiner Berechnung hingegen ausschließlich die Zahl der Personen zugrunde, die sich in den vergangenen sieben Tage neu mit COVID-19 infiziert haben und die nach den Daten der Gesundheitsämter in einem Krankenhaus behandelt werden müssen.)
Um den Wert der Hospitalisierungsinzidenz zu berechnen, wird die Zahl aller COVID-Neuaufnahmen der vergangenen sieben Tage addiert und auf die Quote pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner umgerechnet.
Intensivbetten-Kapazität
Der Berechnungswert für die Intensivbetten-Kapazität liegt bei 2.350.
Beispiel zur Berechnung der prozentualen Belegung der Intensivbetten:
am 23.11.2021 waren um 09 Uhr 188 Covid-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstation
188/2.350 = 8,0 %
Die Zahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der maximal betreibbaren Intensivbetten in niedersächsischen Krankenhäusern, die im Realbetrieb grundsätzlich mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf zu erreichen wären. Grundlage sind die Rückmeldungen der Krankenhäuser. Für den Betrieb der Intensivbetten muss in den Kliniken neben der technischen Ausstattung auch das entsprechende Personal einsatzbereit sein.
Das Divi-Intensivregister gibt die Zahl der Intensivbetten an, die tagesaktuell maximal betreibbar sind.
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