Aktueller Stand Corona (21.3.2022)
Im Landkreis gibt es seit Freitag 580 neue Corona-Fälle. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz liegt bei 1.409 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 21.3. Quelle RKI).
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
121 Personen
Die
Zahl der Todesfälle reduziert sich um eine Person, da eine Fallperson
an einer anderen Grunderkrankung verstorben ist. (21.3.2022)
Die
Zahl der Corona-Fälle auf dieser Seite wird zurzeit montags bis
freitags täglich aktualisiert, ebenso die Inzidenzzahlen. Die
Inzidenzzahlen können am Wochenende auf der Internetseite des RKI abgerufen werden.
Aufgrund des hohen Fallaufkommens ist eine wöchentliche Auswertung nach Gemeinden zurzeit nicht mehr möglich.
Covid-Todesfallstatistik gesamt (Stand 28.2.2022, 9 Uhr)
Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 (N): 121
Sterbealter (Median): 82 Jahre
Sterbealter (Mittelwert): 79,4 Jahre
Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick
15.03. | 16.03. | 17.03. | 18.03. | 19.03. | 20.03. | 21.03. |
1.285 | 1.181 | 1.330 | 1.625 | 1.662 | 1.473 | 1.409 |
rot = Sonntag, grün = Werktag
Was gelten im Landkreis für Regelungen?
Vom 4. März 2022 bis zum 19. März 2023 gilt in ganz Niedersachsen die zweite Lockerungsstufe.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bedeutet das:
- Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
- Feierlichkeiten in der Gastronomie unterliegen den Regelungen in der Gastronomie (3G Innenräume, Maske bis zum Sitzplatz)
- Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt:
Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis 50 Personen sind auf
Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt.
Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten.
Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.
Gastronomie
- 3G-Regel in der Innengastronomie
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz, also auch am Tresen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- 3G-Regel
- FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
- Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
- FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen
Körpernahe Dienstleistungen
- FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss
Einzelhandel
- FFP2-Maskenpflicht drinnen
- Keine Maske auf Wochenmärkten
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- keine Abstandsmaßnahmen
Nutzung von Sportanlagen
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- 3G-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- keine Abstandsmaßnahmen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)
- 2G-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze,
sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung - Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
- Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- FFP2-Maskenpflicht
Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
- keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
- einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren
Weitere Informationen
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Internetseite unter www.niedersachsen.de/Coronavirus
Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite. Hier stellt das Land auch Hinweisschilder in A3 und A4 zur Verfügung, die für Geschäfte, Lokale, Praxen ect. heruntergeladen werden können.
Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.