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2021-05-31

Corona - Stand: 31.05.2021

Corona 31.05.2021

Aktueller Stand Corona (31.5.2021)
Im Landkreis gibt es seit Freitag 7 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 3.966 Fälle gezählt. 3.765 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 112 Infizierte, von denen sich 7 Personen in stationärer Behandlung befinden.

Weitere Person verstorben
Es gibt einen weiteren Corona-Todesfall im Landkreis. Ein 73-jähriger Mann aus der Samtgemeinde Sittensen ist am 28. Mai im Agaplesion Diakonie Klinikum Rotenburg verstorben.

Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
1.983 Männer (+2)
1.983 Frauen (+5)

Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 11 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 0 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 0 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 3 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 35 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 15 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 1 Fall
Stadt Rotenburg (Wümme): 16 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 5 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 3 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 11 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 8 Fälle
Stadt Visselhövede: 4 Fälle

Alter (Gesamtzahl Fälle)

    Personen 0-9 Jahre: 243
    Personen 10-19 Jahre: 404
    Personen 20-29 Jahre: 698 (+1)
    Personen 30-39 Jahre: 597 (+1)
    Personen 40-49 Jahre: 551 (+2)
    Personen 50-59 Jahre: 621
    Personen 60-69 Jahre: 372 (+1)
    Personen 70-79 Jahre: 219 (+2)
    Personen 80-89 Jahre: 192
    Personen 90-99 Jahre: 69

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
89 Personen

Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 97 Kontaktpersonen in Quarantäne.

7-Tage-Inzidenz
Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 11 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 31.05.2021, 03:11 Uhr) (Quelle RKI)

Quelle: Landkreis Rotenburg  


Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick

23.05. 24.05. 25.05. 26.05. 27.05. 28.05. 29.05. 30.05. 31.05.
45,8 44,0 35,4 21,4 17,1 11,6 11,6 11,0 11,0

rot = Sonn-/Feiertag, grün = Werktag

Laut Niedersächsischer Corona-Verordnung können bestimmte Einschränkungen zurückgenommen werden, wenn der Inzidenzwert an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen (der Samstag gilt auch als Werktag) den Wert von 10, 35 oder 50 unterschreitet.
Ist ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten, erfolgt der Wechsel in die nächst höhere Stufe nach 3 Tagen Überschreitung des Inzidenzwertes in Folge.
Der Niedersächsische Stufenplan zeigt die Änderungen in den einzelnen Bereichen. Alle Wechsel müssen durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises offiziell festgestellt werden, danach können die in der jeweils aktuellen Corona-Verordnung des Landes vorgegebenen Änderungen erfolgen. 
Steigt der Inzidenzwert an 3 Tagen in Folge über den Wert von 100, greift die Bundesnotbremse.

Stufenplan Land Niedersachsen

Aktuelle Entwicklung im Landkreis (Stand 29.5.2021)
Am 29.5.2021 wurde der Inzidenzwert von 50 am fünften Werktag in Folge unterschritten. Der Landkreis hat dies durch eine entsprechende Allgemeinverfügung festgestellt. Der Landkreis wechselt damit von Stufe 3 in Stufe 2 des Niedersächsischen Stufenplans.
Damit entfällt zum 31.05.2021 die Testpflicht im Einzelhandel. In den Schulen findet ab diesem Tag wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke („Szenario A“) statt. In den Kindertageseinrichtungen wird ein Regelbetrieb unter der Beachtung von Hygieneanforderungen durchgeführt („Kita-Szenario A“). 

Quelle: Landkreis Rotenburg 

 

Weitere Infos hier im Blog

Satnd 31.05.2012


 

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Allgemeinverfügungen Landkreis Rotenburg (Wümme)

Ergänzend  zu den Niedersächsischen Verordnungen hat der Landkreis folgende Allgemeinverfügungen erlassen.

Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat am 22. April 2021 eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, darin enthalten sind Vorgaben zur Corona-Notbremse.

4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (22.4.2021)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat auf seiner Internetseite Fragen und Antworten dazu eingestellt.


Niedersächsische Corona-Verordnung

Die nachstehende Fassung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft:

Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 10. Mai 2021) - mit markierten Änderungen

Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 8. Mai 2021 zur vorgenannten Corona-Verordnung:

Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 8. Mai 2021

Die nachstehende Fassung ist am 24. April 2021 in Kraft getreten und tritt am 10. Mai 2021 außer Kraft: Niedersächsische Corona-Verordnung-Lesefassung mit markierten Änderungen (23.3.2021) Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 23. April 2021 zur o.g. Corona-Verordnung: Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. April 2021

Hier finden Sie die erläuternde Presseinformation des Landes zu den am 10.05.2021 in Kraft tretenden Veränderungen

Hier beantwortet das Land Ihnen Ihre Fragen zur neuen Corona-Verordnung

Hier geht es zur Seite: Amtliche Verkündung von Verordnungen des Landes Niedersachsen


Niedersächsische Quarantäne-Verordnung

Die nachstehende Fassung tritt am 19. April 2021 in Kraft:

Die nachstehende Fassung trat am 19. April 2021 außer Kraft:


Bußgeldkatalog Niedersachsen

Verstöße gegen die Corona-Verordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung — Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 25. November 2020 (Bußgeldkatalog)


Land Niedersachsen: Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes

 #BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg

Aktuelles

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