Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick
23.05. | 24.05. | 25.05. | 26.05. | 27.05. | 28.05. | 29.05. | 30.05. | 31.05. |
45,8 | 44,0 | 35,4 | 21,4 | 17,1 | 11,6 | 11,6 | 11,0 | 11,0 |
Laut Niedersächsischer Corona-Verordnung können bestimmte Einschränkungen zurückgenommen werden, wenn der Inzidenzwert an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen (der Samstag gilt auch als Werktag) den Wert von 10, 35 oder 50 unterschreitet.
Ist ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten, erfolgt der Wechsel in die nächst höhere Stufe nach 3 Tagen Überschreitung des Inzidenzwertes in Folge.
Der Niedersächsische Stufenplan zeigt die Änderungen in den einzelnen Bereichen. Alle Wechsel müssen durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises offiziell festgestellt werden, danach können die in der jeweils aktuellen Corona-Verordnung des Landes vorgegebenen Änderungen erfolgen.
Steigt der Inzidenzwert an 3 Tagen in Folge über den Wert von 100, greift die Bundesnotbremse.
Stufenplan Land Niedersachsen
Aktuelle Entwicklung im Landkreis (Stand 29.5.2021)
Am 29.5.2021 wurde der Inzidenzwert von 50 am fünften Werktag in Folge unterschritten. Der Landkreis hat dies durch eine entsprechende Allgemeinverfügung festgestellt. Der Landkreis wechselt damit von Stufe 3 in Stufe 2 des Niedersächsischen Stufenplans.
Damit entfällt zum 31.05.2021 die Testpflicht im Einzelhandel. In den Schulen findet ab diesem Tag wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke („Szenario A“) statt. In den Kindertageseinrichtungen wird ein Regelbetrieb unter der Beachtung von Hygieneanforderungen durchgeführt („Kita-Szenario A“).
Aktueller Stand Corona (28.5.2021)
Im
Landkreis gibt es seit Donnerstag 8 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden
bisher 3.959 Fälle gezählt. 3.754 davon sind mittlerweile wieder
genesen. Damit gibt es aktuell 117 Infizierte, von denen sich 7 Personen
in stationärer Behandlung befinden.
Weitere Person verstorben
Es
gibt einen weiteren Corona-Todesfall im Landkreis. Ein 81-jähriger Mann
aus der Samtgemeinde Fintel ist am 19. Mai im Agaplesion Diakonie
Klinikum Rotenburg verstorben.
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
1.981 Männer (+4)
1.978 Frauen (+4)
Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 14 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 0 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 0 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 3 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 33 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 16 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 2 Fälle
Stadt Rotenburg (Wümme): 17 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 5 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 3 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 14 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 8 Fälle
Stadt Visselhövede: 3 Fälle
Alter (Gesamtzahl Fälle)
Personen 0-9 Jahre: 243 (+2)
Personen 10-19 Jahre: 404 (+1)
Personen 20-29 Jahre: 697
Personen 30-39 Jahre: 596 (+2)
Personen 40-49 Jahre: 549
Personen 50-59 Jahre: 621 (+1)
Personen 60-69 Jahre: 371 (+2)
Personen 70-79 Jahre: 217
Personen 80-89 Jahre: 192
Personen 90-99 Jahre: 69
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
88 Personen
Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 119 Kontaktpersonen in Quarantäne.
7-Tage-Inzidenz
Die
heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den
Landkreis liegt bei 12 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner
(Stand: 28.05.2021, 03:11 Uhr) (Quelle RKI)
Quelle:
Landkreis Rotenburg
Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline zu klären.
Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden.
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Rufnummer 0800 9988665
Online über das Impfportal des Landes unter
www.impfportal-niedersachsen.de.
Quelle: Landkreis Rotenburg
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Allgemeinverfügungen Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ergänzend zu den Niedersächsischen Verordnungen hat der Landkreis folgende Allgemeinverfügungen erlassen.
- Allgemeinverfügung
gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des
Landkreises Rotenburg (Wümme) zum Außerkrafttreten von Schutzmaßnahmen
angesichts einer 7-Tage-Inzidenz über 100 (10.5.2021)
Pressemitteilung zum Außerkrafttreten Hochinzidenzkommune
- Allgemeinverfügung:
Erste Änderung der Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)
vom 01.05.2021 zur Geltung von Schutzmaßnahmen angesichts einer
7-Tage-Inzidenz über 100 vom 09.05.2021
Pressemitteilung zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 9.5.2021 - Allgemeinverfügunggegen
die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des
Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Geltung von Schutzmaßnahmen angesichts
einer 7-Tage-Inzidenz über 100 (01.05.2021)
Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung 7-Tage-Inzidenz über 100 (Hochinzidenzkommune) vom 1.5.2021 - Allgemeinverfügung Landkreis Örtlichkeiten Mund-Nasen-Bedeckung (ab 9.3.2021)
Anlage Allgemeinverfügung Landkreis Örtlichkeiten Mund-Nasen-Bedeckung (vom 08.03.2021) - Corona: Allgemeinverfügung Quarantäne (ab 8.3.2021)
Dazu gibt es folgende Merkblätter und eine Liste, in der die Kontaktpersonen eingetragen werden sollen.
- Corona: Merkblatt "Hinweise für Personen bei denen SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde"
- Corona: Merkblatt "Hinweise für SARS-CoV-2 Kontaktpersonen"
- Corona: Merkblatt "Hinweise zur Kontaktpersonennachverfolgung"
- Corona: Liste Kontaktpersonen (Kontaktpersonen eintragen)
Infektionsschutzgesetz
Der Bundestag hat am
22. April 2021 eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen,
darin enthalten sind Vorgaben zur Corona-Notbremse.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat auf seiner Internetseite Fragen und Antworten dazu eingestellt.
Niedersächsische Corona-Verordnung
Die nachstehende Fassung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft:
Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 8. Mai 2021 zur vorgenannten Corona-Verordnung:
Die nachstehende Fassung ist am 24. April 2021 in Kraft getreten und tritt am 10. Mai 2021 außer Kraft: Niedersächsische Corona-Verordnung-Lesefassung mit markierten Änderungen (23.3.2021) Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 23. April 2021 zur o.g. Corona-Verordnung: Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. April 2021
Hier finden Sie die erläuternde Presseinformation des Landes zu den am 10.05.2021 in Kraft tretenden Veränderungen
Hier beantwortet das Land Ihnen Ihre Fragen zur neuen Corona-Verordnung
Hier geht es zur Seite: Amtliche Verkündung von Verordnungen des Landes Niedersachsen
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung
Die nachstehende Fassung tritt am 19. April 2021 in Kraft:
Die nachstehende Fassung trat am 19. April 2021 außer Kraft:
Bußgeldkatalog Niedersachsen
Verstöße gegen die Corona-Verordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung — Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 25. November 2020 (Bußgeldkatalog)
Land Niedersachsen: Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes
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