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2021-02-03

Hilfe für bedürftige Schülerinnen und Schüler bei der Beschaffung, digitaler Endgeräte für den Distanzunterricht.

Hilfen für den Distanzunterricht (Hubertus Heil)
Eine weitere gut angelegte Hilfe in dieser Zeit.

Laut aktuellem Bericht hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Bundesagentur für Arbeit angewiesen, dass die Jobcenter die digitalen Endgeräte (Laptop, Tablet, Drucker) für bedürftige Schülerinnen und Schüler übernehmen wird, wenn kein anderes Gerät zur Verfügung steht.

 
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
„Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist der Präsenzunterricht an nahezu allen Schulen weitgehend oder vollständig eingestellt worden. Stattdessen findet Distanzunterricht statt.
Für alle Beteiligten bedeutet dies eine enorme Herausforderung. Ganz besonders schwierig ist die Situation für Kinder, deren Familien auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind. 
 
Sie verfügen oft nicht über die notwendige technische Ausstattung, um am Online-Unterricht teilzunehmen. Gerade für diese Kinder ist es jedoch wichtig, dass sie weiterhin Zugang zu Bildung erhalten. Bereits existierende Bildungsungleichheiten dürfen in dieser kritischen Phase nicht noch weiter verstärkt werden. 
 
Deshalb hat der Bund den Bund-Länder-Digital-Pakt im Sommer des vergangenen Jahres um 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollten die Länder dabei unter-stützt werden, Schulen mit digitalen Endgeräten auszustatten, die dann bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. 
 
Sofern jedoch eine flächendeckende Umsetzung noch nicht gelungen ist, darf dies nicht zulasten der betroffenen Schülerinnen und Schüler gehen. Aus diesem Grund habe ich die Bundesagentur für Arbeit folgendermaßen angewiesen: Die Jobcenter werden die Kosten für digitale Endgeräte (zum Beispiel Laptop/Tablet, Drucker) für bedürftige Schülerinnen und Schüler übernehmen, wenn kein anderes Gerät, insbesondere keines vonseiten der Schule, bereitsteht.
 
Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern müssen den entsprechenden Bedarf beim Jobcenter geltend machen, der im Regelfall bis zu 350 Euro betragen kann. Damit dies auch in den kommunalen Jobcentern so umgesetzt werden kann, ist die Regelung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Für uns steht fest: Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler faktisch vom Unterricht ausgeschlossen sind und sich Armutsrisiken verfestigen. Gesundheitsschutz und Teilhabechancen müssen Hand in Hand gehen.“
 
#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg

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