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2019-08-09

Antrag zur Förderung der Dorfjugenden in Lengenbostel und Freetz

Antrag Förderung der Jugend

Thomas Kannenberg
Immenweg 6
27419 Lengenbostel-Freetz,                                                                                             den: 09.08.2019
 

Rat der Gemeinde Lengenbostel
Bgm. Hermann Stemmann
Dorfstraße 11
27419 Lengenbostel
 

Antrag: Einmalige Zuwendung für die Dorfjugenden Lengenbostel und Freetz
 

Liebe Ratsmitglieder,
lieber Hermann,
 

die Dorfjugenden sind ein fester Bestandteil unserer Gemeinschaft. Sie tragen für den innergemeindlichen Zusammenhalt unserer Jugend bei und fördern aktiv die jugendliche Entwicklung in unserer Gemeinde. Jeder hat sich in der Vergangenheit schon einmal damit beschäftigt, oder ist auch heute noch aktiv am Geschehen beteiligt.
 

Wie auch unsere Feuerwehren gebührt den Dorfjugenden der angemessene Lob und die angemessene Anerkennung. Sei es für den Bau eines Erntewagens, die Organisation von sozialen Diensten (z.B. Müll sammeln,) oder von traditionellen Festlichkeiten.
 

Ein gemeinschaftliches Auftreten der Jugendlichen wird durch z.B. T-Shits, Pullis oder Jacken viel stärker nach Außen signalisiert. Die Dorfjugend Freetz hat aus eigenen Spendenaktionen ihren ersten Satz Pullis angeschafft und bedrucken lassen. Jedoch wurde von den Jugendlichen, nicht mit einem so warmen Sommer gerechnet. Als Gemeinde sollten wir die Jugendlichen auch hier nicht allein lassen und unsere Unterstützung als Sofortmaßnahme mit einem Budget für die Anschaffung von T-Shirts unterstützen.
 

Diese Unterstützung sollten wir selbstredend, beiden Dorfjugenden zusprechen.
Daher beantrage ich hiermit eine Budget von 350,-€, je Dorfjugend zur Anschaffung von
T-Shirts gegen Rechnungsvorlage zur sofortigen Verfügbarkeit, bereitzustellen.
 

Ich hoffe auf Eure Zustimmung und freue mich auf eine weitere, rege Zusammenarbeit.
 

Liebe Grüße
Thomas Kannenberg

 

Beschluß im Rat: 

Jede Dorfjugend Lengenbostel und Freetz erhält 180,-€ an wiederkehrende Zuwendung pro Jahr.        Aus dem Antrag muss der Zweck hervor gehen und die Zuwendung darf ausdrücklich nur für Sachaufwendungen genutzt werden.

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