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2022-08-30

Corona - Update: 30.08.2022

Heute wurden vom RKI 61.739 Fälle gemeldet. 
Inzidenz bei 282,1 -  Impfquote 80%
Hospitalisierung: 2,5  - Todesfälle: 206 (RKI)
Krankenhausbetten: 21 belegt, 5 frei Auslastung 80,77 Quelle: Internetseite RKI

Landkreis Rotenburg:  

Der Landkreis stellt die kontinuierliche Information zum Pandemiegeschehen um und berichtet leider nur noch jeweils Montags darüber.

Aktueller Stand Corona
Im Landkreis wurden vom 17. bis zum 23. August 2022 insgesamt 408 neue Corona-Fälle gemeldet. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz lag am 23. August 2022 bei 220 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Quelle RKI).

Verstorbene
Dem Landkreis wurden zwei weitere Todesfälle in Zusammenhang mit Corona (nach)gemeldet. Eine 70-jährige Frau aus der Samtgemeinde Selsingen ist am 31.07. in der Ostemed Klinik Bremervörde verstorben. Ein 63-jähriger Mann aus der Stadt Bremervörde ist am 01.08. in der Ostemed Klinik Bremervörde verstorben.

  

Corona: Infektionen der letzten 7 Tage © Landkreis Rotenburg (Wümme)

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
205 Personen

Die Zahl der Corona-Fälle auf dieser Seite wird  einmal die Woche, jeweils am Dienstag, aktualisiert. Die gemeldeten Fälle einer Woche werden dann zusammengezählt. Die tagesaktuellen Zahlen finden Sie auf der Internetseite des RKI.


Impfzahlen Landkreis gesamt (bis 28.08.2022)

Bis einschließlich dem 28.08.2022 wurden im Landkreis folgende Impfungen durchgeführt:

Erstimpfungen: 118.907 (+6)                    
Zweitimpfungen: 125.451 (+17)                                                 
Drittimpfungen: 108.505 (+45)                        
Viertimpfungen: 18.581 (+279) 

Das RKI weist die Viertimpfungen - rückwirkend ab Februar - separat aus. Der große Sprung bei den Erstimpfungen resultiert aus der Korrektur der Zählweise der Janssen-Impfungen (Johnson&Johnson). Hierdurch sind auch die Zahlen bei den Zweitimpfungen gesunken. Die Janssen-Erstimpfungen (Johnson&Johnson) der Gesundheitsämter/MIT werden jetzt auch nur dort gezählt. Optimierungsimpfungen wurden - soweit möglich - in Zweitimpfungen umbewertet. Bei den Impfungen der niedergelassenen Ärzteschaft war eine Umbewertung der vor dem 27.01.22 durchgeführten Janssen-Impfungen nicht möglich. Daher ist die Anzahl der Zweitimpfungen noch immer höher als die der Erstimpfungen.

Die Impfzahlen werden seit Anfang des Jahres nicht mehr aufgeschlüsselt nach Ärzten, mobilen Teams ect. geliefert, sondern nur noch als Gesamtzahl vom RKI. Die Zuordnung der Impfzahlen zu den Landkreisen erfolgt anhand der Postleitzahl der impfenden Stellen (Impfzentren, Betriebe, Betriebsärzt:innen, niedergelassene Ärzteschaft). Die Impfzahlen eines jeweiligen Landkreises oder einer kreisfreien Stadt geben wegen der nicht mehr vorhandenen PLZ-Bindung keinen Aufschluss darüber, wie viele Menschen dieses Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt tatsächlich geimpft sind, da die Menschen landkreisübergreifend geimpft werden.


Bürgertestungen - Schnelltests (KW 34)
Vom 22. bis zum 28. August wurden bei den Bürgertestungen im Landkreis 2.342 Tests durchgeführt. Davon waren 110 positiv, was einer Positivrate von 4,7 % entspricht.

Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden.

Corona-Vorschriften

Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen

Niedersächsische Corona-Verordnung

Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 22. Juni 2022 bis 31. August 2022:
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) - in der Lesefassung gültig ab 22. Juni 2022 bis 31. August 2022

Presseinformation vom 21. Juni zur Anpassung der Corona-VO:

In unserem » FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen und hier finden Sie

Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet » Fragen zur neuen Testverordnung (gültig ab 30. Juni 2022).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert zum » Infektionsschutz am Arbeitsplatz.


Weitere Landesvorschriften

Niedersächsische Absonderungsverordnung gültig ab 2. Juli 2022:

Niedersächsische Absonderungsverordung (gültig ab 02. Juli 2022)

Hier finden Sie die » Kompakt-Übersicht zur Absonderungsverordnung als PDF sowie » weitere Informationen zu der Absonderungsverordnung.



Welche Corona-Regeln gelten in Niedersachsen:

Corona-Verordnung kompakt: Übersicht ab 29. April 2022  

Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Maskenpflicht (FFP2)

  • in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
  • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
  • ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske

Testnachweispflicht

  • in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc.
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Besuche in Heimen und Einrichtungen

  • für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

  • FFP2-Maske
  • Pflicht entfällt, sofern die Maske für die medizinische Behandlungen abgenommen werden muss

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt

Schulbetrieb

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
  • Tests werden durch die Schule bereitgestellt

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr

  • FFP2-Maske

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Anspruch auf Testung im Testzentrum

Wichtige Regelungen im Einzelnen:

Corona-Verordnung kompakt   Bildrechte: StK
Corona-Verordnung - kompakt: Maskenpflicht   Bildrechte: StK
Corona-Verordnung kompakt   Bildrechte: StK
Anspruch auf Testung   Bildrechte: StK
Ein- und Rückreise nach Deutschland   Bildrechte: StK
Corona-Verordnung kompakt   Bildrechte: StK


Quelle: NdS.Staatskanzlei

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