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2022-03-24

Corona - Stand: 24.03.2022 (Höchststand seit Beginn der Pandemie)

Heute wurden vom RKI 25.845 Fälle davon 804 neu gemeldet.  
Inzidenz bei 2.141,20
Impfquote 78,5%
Krankenhausbetten: belegt 25 frei 4 (Auslastung 82,14%) Quelle: argis.com

Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick

18.03. 19.03. 20.03. 21.03. 22.03. 23.03. 24.03.
1.625 1.662 1.473 1.409 2.010 1.954 2.141
Stand Inzidenz ist jeweils der genannte Tag, 9 Uhr. 

rot = Sonntag, grün = Werktag
 

Aktueller Stand Corona (24.3.2022)
Im Landkreis gibt es seit Mittwoch 810 neue Corona-Fälle. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz liegt bei 2.141 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 24.3.22 Quelle RKI).
Corona: Infektionen der letzten 7 Tage © Landkreis Rotenburg (Wümme)

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
121 Personen
Die Zahl der Todesfälle reduziert sich um eine Person, da eine Fallperson an einer anderen Grunderkrankung verstorben ist. (21.3.2022)

Die Zahl der Corona-Fälle auf dieser Seite wird zurzeit montags bis freitags täglich aktualisiert, ebenso die Inzidenzzahlen. Die Inzidenzzahlen können am Wochenende auf der Internetseite des RKI abgerufen werden. 

Aufgrund des hohen Fallaufkommens ist eine wöchentliche Auswertung nach Gemeinden zurzeit nicht mehr möglich.


Covid-Todesfallstatistik gesamt (Stand 28.2.2022, 9 Uhr)
Anzahl Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 im Landkreis (Stand 29.2.2022) © Landkreis Rotenburg (Wümme)
Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang  mit Covid-19 (N): 121 
Sterbealter (Median): 82 Jahre 
Sterbealter (Mittelwert): 79,4 Jahre


Impfzahlen Landkreis gesamt (bis 20.3.2022)

Bis einschließlich dem 20.3.2022 wurden im Landkreis folgende Impfungen durchgeführt:

Erstimpfungen: 115.708 (+173)            
Zweitimpfungen: 124.412 (+297)              
Auffrischungsimpfungen: 102.088 (+857)     

Die Zahl der Zweitimpfungen ist höher als die der Erstimpfungen, da Personen, die eine Einzelimpfungen mit Janssen (Johnson&Johnson) erhalten haben, in der Tabelle der RKI ausschließlich in der Gruppe der vollständig Geimpften ausgewiesen werden. Die Zahlen in den Klammern zeigen die Steigerung gegenüber der letzten Woche. In den Zahlen der Auffrischungsimpfungen sind aktuell sowohl Dritt- als auch Viertimpfungen enthalten, da diese vom RKI nicht getrennt ausgewiesen werden.

Die Impfzahlen werden seit Anfang des Jahres nicht mehr aufgeschlüsselt nach Ärzten, mobilen Teams ect. geliefert, sondern nur noch als Gesamtzahl vom RKI. Die Zuordnung der Impfzahlen zu den Landkreisen erfolgt anhand der Postleitzahl der impfenden Stellen (Impfzentren, Betriebe, Betriebsärzt:innen, niedergelassene Ärzteschaft). Die Impfzahlen eines jeweiligen Landkreises oder einer kreisfreien Stadt geben wegen der nicht mehr vorhandenen PLZ-Bindung keinen Aufschluss darüber, wie viele Menschen dieses Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt tatsächlich geimpft sind, da die Menschen landkreisübergreifend geimpft werden.


Bürgertestungen - Schnelltests (KW 11)
Vom 14. bis zum 20. März wurden bei den Bürgertestungen im Landkreis 20.007 Tests durchgeführt. Davon waren 1.675 positiv, was einer Positivrate von 8,37 % entspricht.

Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden. Auch Testungen, die direkt vor Ort in Geschäften, bei Frisören ect. stattfinden, werden dem Landkreis nicht gemeldet.

Neben der Inzidenzzahl des Landkreises spielen für die aktuell geltenden Vorschriften im Landkreis auch die landesweite Hospitalisierungsrate und die landesweite Belegung der Intensivbetten eine Rolle. Weitere Informationen finden unter dem Reiter "Warnstufen und Leitindikatoren.

Infos zu aktuellen Vorschriften im Landkreis

Seit dem 19. März gilt eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung.
Die wichtigsten Regelungen vom 19. März bis einschließlich 2. April 2022:

Kontaktregelungen:
  • Keine Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften und Feiern
  • Bei mehr als 50 Personen gilt 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • Feierlichkeiten in der Gastronomie unterliegen den Regelungen in der Gastronomie
    (3G Innenräume, Maske bis zum Sitzplatz)
Gastronomie:
  • 3G-Regel in der Innengastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
  • 3G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
  • 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
  • Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
Körpernahe Dienstleistungen
  • FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss
Einzelhandel
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen
  • Keine Maske auf Wochenmärkten
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
  • 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen
Nutzung von Sportanlagen
  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
  • 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)
  • 2G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • Drinnen: z.B. Schachbrettbelegung der Sitzplätze gilt als Sicherstellung des Abstandes – entfällt sofern durchgängig Maske getragen wird und keine verbale Interaktion stattfindet oder bei Zugang mit 2Gplus-Regel
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
  • FFP2-Maskenpflicht
Besuche in Heimen und Einrichtungen

für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
  • keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
  • einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren
Kindertagesstätte
  • Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
  • Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren
Schulbetrieb
  • Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen
    (ausgenommen „Geboosterte“)
  • Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich
  • Maskenpflicht medizinische Maske
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)
  • FFP2-Maske

Corona-Verordnung 19.3.-2.4.2022 wichtigste Regelungen © Land Niedersachsen


Weitere Informationen
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Internetseite unter www.niedersachsen.de/Coronavirus

Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite.

Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.

Bußgeldkatalog Niedersachsen

Verstöße gegen die Corona-Verordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung - Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 3. Dezember 2021 (Bußgeldkatalog) 

Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung © Land Niedersachsen

Bußgelder bei Verstoß gegen die Corona-Verordnung © Land Niedersachsen 

Impfzahlen Landkreis gesamt (bis 20.3.2022)

Bis einschließlich dem 20.3.2022 wurden im Landkreis folgende Impfungen durchgeführt:

Erstimpfungen: 115.708 (+173)            
Zweitimpfungen: 124.412 (+297)              
Auffrischungsimpfungen: 102.088 (+857)     

Die Zahl der Zweitimpfungen ist höher als die der Erstimpfungen, da Personen, die eine Einzelimpfungen mit Janssen (Johnson&Johnson) erhalten haben, in der Tabelle der RKI ausschließlich in der Gruppe der vollständig Geimpften ausgewiesen werden. Die Zahlen in den Klammern zeigen die Steigerung gegenüber der letzten Woche. In den Zahlen der Auffrischungsimpfungen sind aktuell sowohl Dritt- als auch Viertimpfungen enthalten, da diese vom RKI nicht getrennt ausgewiesen werden.

Die Impfzahlen werden seit Anfang des Jahres nicht mehr aufgeschlüsselt nach Ärzten, mobilen Teams ect. geliefert, sondern nur noch als Gesamtzahl vom RKI. Die Zuordnung der Impfzahlen zu den Landkreisen erfolgt anhand der Postleitzahl der impfenden Stellen (Impfzentren, Betriebe, Betriebsärzt:innen, niedergelassene Ärzteschaft). Die Impfzahlen eines jeweiligen Landkreises oder einer kreisfreien Stadt geben wegen der nicht mehr vorhandenen PLZ-Bindung keinen Aufschluss darüber, wie viele Menschen dieses Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt tatsächlich geimpft sind, da die Menschen landkreisübergreifend geimpft werden.


Bürgertestungen - Schnelltests (KW 11)
Vom 14. bis zum 20. März wurden bei den Bürgertestungen im Landkreis 20.007 Tests durchgeführt. Davon waren 1.675 positiv, was einer Positivrate von 8,37 % entspricht.

Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden. Auch Testungen, die direkt vor Ort in Geschäften, bei Frisören ect. stattfinden, werden dem Landkreis nicht gemeldet.

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