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2022-03-10

Corona - Stand: 10.03.2022

Heute wurden vom RKI 19.689 Fälle davon 361 neu gemeldet.
Inzidenz bei 887,0 - WARNSTUFE 3
Impfquote 78,4%
Krankenhausbetten: belegt 22 Frei 6 (Auslastung 78,57%)
Quelle: argis.com

Aktueller Stand Corona (10.3.2022)
Im Landkreis gibt es seit Mittwoch 367 neue Corona-Fälle. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz liegt bei 887 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 10.3. (Quelle RKI).
Corona: Infektionen der letzten 7 Tage © Landkreis Rotenburg (Wümme)

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
122 Personen

Die Inzidenzzahlen können am Wochenende und an den Feiertagen auf der Internetseite des RKI abgerufen werden.


Covid-Todesfallstatistik gesamt (Grafik (Stand 28.2.2022, 9 Uhr)
Anzahl Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 im Landkreis (Stand 29.2.2022) © Landkreis Rotenburg (Wümme)
Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang  mit Covid-19 (N): 121 
Sterbealter (Median): 82 Jahre 
Sterbealter (Mittelwert): 79,4 Jahre


Aufgrund des hohen Fallaufkommens ist zurzeit nur einmal in der Woche eine statistische Auswertung nach Geschlecht, Verwaltungseinheit und Alter möglich.
Stand 3.3.2022:

Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
9.048 Männer (+621)
9.114 Frauen (+668)
 

Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 639 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 203 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 375 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 379 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 689 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 377 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 368 Fälle
Stadt Rotenburg (Wümme): 780 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 559 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 470 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 426 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 257 Fälle
Stadt Visselhövede: 374 Fälle 

Alter (Gesamtzahl Fälle)

  • Personen 0-9 Jahre: 2.216 (+142)
  • Personen 10-19 Jahre: 2.694 (+161)
  • Personen 20-29 Jahre: 2.894 (+222)
  • Personen 30-39 Jahre: 3.056 (+220)
  • Personen 40-49 Jahre: 2.460 (+154)
  • Personen 50-59 Jahre: 2.396 (+166)
  • Personen 60-69 Jahre: 1.220 (+88)
  • Personen 70-79 Jahre: 585 (+43)
  • Personen 80-89 Jahre: 439 (+16)
  • Personen 90-99 Jahre: 127 (+4)
  • Personen 100+ Jahre: 3 (+1) 

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
122 Personen

Quarantäne
Es wurden noch nicht alle Personen in Quarantäne ins System eingetragen, eine statistische Auswertung ist deshalb zurzeit nicht möglich.

Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick

04.03. 05.03. 06.03. 07.03. 08.03. 09.03. 10.03.
772 752 646 610 880 823 887
Stand Inzidenz ist jeweils der genannte Tag, 9 Uhr. 
Neben der Inzidenzzahl des Landkreises spielen für die aktuell geltenden Vorschriften im Landkreis auch die landesweite Hospitalisierungsrate und die landesweite Belegung der Intensivbetten eine Rolle. Weitere Informationen finden unter dem Reiter "Warnstufen und Leitindikatoren.

Was gelten im Landkreis für Regelungen?

Vom 4. März 2022 bis zum 19. März 2023 gilt in ganz Niedersachsen die zweite Lockerungsstufe.

Für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bedeutet das:

  • Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
  • Feierlichkeiten in der Gastronomie unterliegen den Regelungen in der Gastronomie (3G Innenräume, Maske bis zum Sitzplatz)
  • Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt:
    Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis 50 Personen sind auf
    Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt.
    Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt.
    Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten.
    Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.

Gastronomie

  • 3G-Regel in der Innengastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz, also auch am Tresen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
  • Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen

Körpernahe Dienstleistungen

  • FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss

Einzelhandel

  • FFP2-Maskenpflicht drinnen
  • Keine Maske auf Wochenmärkten

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Nutzung von Sportanlagen

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)

  • 2G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze,
    sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
  • Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
  • Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • FFP2-Maskenpflicht

Besuche in Heimen und Einrichtungen

für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

  • ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
  • keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
  • einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren

Weitere Informationen
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Internetseite unter www.niedersachsen.de/Coronavirus

Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite. Hier stellt das Land auch Hinweisschilder in A3 und A4 zur Verfügung, die für Geschäfte, Lokale, Praxen ect. heruntergeladen werden können.

Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.

Bußgeldkatalog Niedersachsen

Verstöße gegen die Corona-Verordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung - Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 3. Dezember 2021 (Bußgeldkatalog) 

Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung © Land Niedersachsen

Bußgelder bei Verstoß gegen die Corona-Verordnung © Land Niedersachsen

 
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