Aktueller Stand Corona (10.3.2022)
Im Landkreis gibt es seit Mittwoch 367 neue Corona-Fälle. Die vom RKI errechnete 7-Tages Inzidenz liegt bei 887 Neuinfizierten in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 10.3. (Quelle RKI).
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
122 Personen
Die Inzidenzzahlen können am Wochenende und an den Feiertagen auf der Internetseite des RKI abgerufen werden.
Covid-Todesfallstatistik gesamt (Grafik (Stand 28.2.2022, 9 Uhr)
Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 (N): 121
Sterbealter (Median): 82 Jahre
Sterbealter (Mittelwert): 79,4 Jahre
Aufgrund des hohen Fallaufkommens ist zurzeit nur einmal in der Woche eine statistische Auswertung nach Geschlecht, Verwaltungseinheit und Alter möglich.
Stand 3.3.2022:
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
9.048 Männer (+621)
9.114 Frauen (+668)
Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 639 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 203 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 375 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 379 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 689 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 377 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 368 Fälle
Stadt Rotenburg (Wümme): 780 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 559 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 470 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 426 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 257 Fälle
Stadt Visselhövede: 374 Fälle
Alter (Gesamtzahl Fälle)
- Personen 0-9 Jahre: 2.216 (+142)
- Personen 10-19 Jahre: 2.694 (+161)
- Personen 20-29 Jahre: 2.894 (+222)
- Personen 30-39 Jahre: 3.056 (+220)
- Personen 40-49 Jahre: 2.460 (+154)
- Personen 50-59 Jahre: 2.396 (+166)
- Personen 60-69 Jahre: 1.220 (+88)
- Personen 70-79 Jahre: 585 (+43)
- Personen 80-89 Jahre: 439 (+16)
- Personen 90-99 Jahre: 127 (+4)
- Personen 100+ Jahre: 3 (+1)
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
122 Personen
Quarantäne
Es
wurden noch nicht alle Personen in Quarantäne ins System eingetragen,
eine statistische Auswertung ist deshalb zurzeit nicht möglich.
Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick
04.03. | 05.03. | 06.03. | 07.03. | 08.03. | 09.03. | 10.03. |
772 | 752 | 646 | 610 | 880 | 823 | 887 |
Was gelten im Landkreis für Regelungen?
Vom 4. März 2022 bis zum 19. März 2023 gilt in ganz Niedersachsen die zweite Lockerungsstufe.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bedeutet das:
- Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
- Feierlichkeiten in der Gastronomie unterliegen den Regelungen in der Gastronomie (3G Innenräume, Maske bis zum Sitzplatz)
- Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt:
Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis 50 Personen sind auf
Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt.
Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt.
Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten.
Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.
Gastronomie
- 3G-Regel in der Innengastronomie
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz, also auch am Tresen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- 3G-Regel
- FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
- Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
- FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen
Körpernahe Dienstleistungen
- FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss
Einzelhandel
- FFP2-Maskenpflicht drinnen
- Keine Maske auf Wochenmärkten
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- keine Abstandsmaßnahmen
Nutzung von Sportanlagen
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- 3G-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- keine Abstandsmaßnahmen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)
- 2G-Regel (drinnen/draußen)
- FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
- Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze,
sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung - Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
- Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- FFP2-Maskenpflicht
Besuche in Heimen und Einrichtungen
für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
- keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
- einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren
Weitere Informationen
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Internetseite unter www.niedersachsen.de/Coronavirus
Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite. Hier stellt das Land auch Hinweisschilder in A3 und A4 zur Verfügung, die für Geschäfte, Lokale, Praxen ect. heruntergeladen werden können.
Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.