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2021-11-02

Corona - Stand: 02.11.2021

Corona Stand 13.10.2021
Aktueller Stand Corona (RKI) (02.11.2021)
Im Landkreis gibt es laut RKI 22  neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 4.757 Fälle gezählt.
 
Inzidenz bei 69,3
Intensivbetten: Belegt 27 - Frei 5 Die aktuelle Impfquote liegt bei 72,0%

Aktueller Stand Corona (2.11.2021)
Im Landkreis gibt es seit Montag 21 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 4.740 Fälle gezählt. 4.482 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 158 Infizierte, von denen sich 8 Personen in stationärer Behandlung befinden.

Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
2.398 Männer (+11)
2.342 Frauen (+10)
 

Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 6 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 6 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 2 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 11 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 33 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 5 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 4 Fälle
Stadt Rotenburg (Wümme): 16 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 47 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 4 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 1 Fall
Samtgemeinde Bothel: 17 Fälle
Stadt Visselhövede: 6 Fälle

Alter (Gesamtzahl Fälle)

  • Personen 0-9 Jahre: 333 (+4)
  • Personen 10-19 Jahre: 525 (+2)
  • Personen 20-29 Jahre: 856 (+4)
  • Personen 30-39 Jahre: 730 (+1)
  • Personen 40-49 Jahre: 637
  • Personen 50-59 Jahre: 720 (+3)
  • Personen 60-69 Jahre: 424 (+2)
  • Personen 70-79 Jahre: 242 (+4)
  • Personen 80-89 Jahre: 203 (+1)
  • Personen 90-99 Jahre: 70 

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
100 Personen 

Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 98 Kontaktpersonen in Quarantäne.


7-Tage-Inzidenz
Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 69 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 02.11.2021, 3:24 Uhr) (Quelle RKI)

Corona: Infektionen der letzten 7 Tage © Landkreis Rotenburg (Wümme)

 

Quelle: Landkreis Rotenburg   

Hinweis zu abweichenden Fallzahlen:

Evtl.Abweichungen der gemeldeten Fallzahlen beruhen auf zeitliche Verschiebungen bei der Übertragung des Landesgesundheitsamtes an das RKI und die dortige Auswertung. Teilweise sind dies laut Aussage des Gesundheitsamtes, statistische Werte und haben nur unwesentlich Einfluss auf das Gesamtergebnis. Ob hier ein Übermittlungsfehler vorliegt, wird im Gesundheitsamt umfassend geprüft.


Corona-Verordnung - Herbst- und Weihnachtsmärkte
Aktuelle Fassung 07.10.2021

 https://drive.google.com/file/d/18CZ1NsMImjH1s251HXY6tTOc9idnlm0M/view?usp=sharing

Niedersächsische Corona-Verordnung
Aktuelle Fassung 08.10.2021

 https://drive.google.com/file/d/1-75GT85rQwlBbvD7s_M9OBft_jaSQQFS/view?usp=sharing

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Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick

27.10. 28.10. 29.10. 30.10. 31.10. 01.11. 02.11.
35,9 59,6 67,5 72,3 64,4 63,8 69,3

rot = Sonntag, grün = Werktag

Neben der Inzidenzzahl des Landkreises spielen für die aktuell geltenden Vorschriften im Landkreis auch die landesweite Hospitalisierungsrate und die landesweite Belegung der Intensivbetten eine Rolle. Weitere Informationen finden unter dem Reiter "Warnstufen und Leitindikatoren.

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 Seit dem 22.9.2021 gilt für den Landkreis keine Warnstufe mehr. 


 

 

 

 

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Inzidenz 69,3


#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg #LandkreisRotenburg #GuteInformationen #Transparent 

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Was gelten im Landkreis für Regelungen? 

Der Landkreis befindet sich seit dem 22. September 2021 in keiner Warnstufe mehr. 

Im Landkreis gelten nun folgende Corona-Regelungen:

Regelungen zur neuen Corona-Verordnung des Landes - ohne Warnstufe © Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Für Betreiber sowie Veranstalter besteht die Möglichkeit, unabhängig von der vor Ort ausgerufenen Warnstufe, freiwillig auf die 2G-Regel überzugehen. Die Folge wäre, dass auf Abstand, Maske und zum Teil auch auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch einer Veranstaltung, einer Feier ect. beim Betreiber oder Veranstalter über die aktuell geltenden Regelungen. 

Wer gilt als gemipft?

Als geimpft gelten Personen, wenn seit der Zweitimpfung beziehungsweise der Impfung mit Johnson & Johnson 14 Tage vergangen sind. Bei Getesteten darf das Ergebnis bei einem PoC-Antigentests (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Möglich ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht, der dann ebenfalls 24 Stunden lang gültig ist, falls das vom Betreiber oder Veranstalter angeboten wird. Genesene sind Personen mit entsprechendem Nachweis der Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Weitere Informationen vom Land
Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite. Hier stellt das Land auch Hinweisschilder in A3 und A4 zur Verfügung, die für Geschäfte, Lokale, Praxen ect. heruntergeladen werden können.

Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.

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Warnstufen
Der Leitindikator "Hospitalisierung" bestimmt sich nach der landesweiten Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100000Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen (7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Ein Hospitalisierungsfall ist jede in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus aufgenommene Person. Die Fallzahl wird mittels der Sonderlage des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.

Der Indikator "Neuinfizierte" richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz). Dabei sind die vom Robert Koch-Institut im Internet auf dieser Seite für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde zu legen.

Der Indikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Intensivbettenkapazität beträgt 2424 Betten. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird mittels der Sonderlage des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.

Die aktuellen Zahlen zum Leitinidikator "Hospitalisierung" und zum Indikator "Intensivbetten" finden Sie auf dieser Internetseite des Landes. 

Eine Warnstufe wird festgestellt, wenn der Leitindikator ‚Hospitalisierung‘ und mindestens ein weiterer Indikator die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Wertebereiche erreichen:

Land Niedersachsen - System der Warnstufen Corona © Land Niedersachsen

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Eine Warnstufe kann, nur dann ausgerufen werden, wenn mindestens der Leitindikator Hospitalisierung die in der aktuellen Corona-Verordnung dargestellten Schwellenwerte über fünf Werktage hinweg überschritten hat. Hinzu muss dann die Überschreitung eines der anderen beiden Indikatoren kommen.
Überschreitet neben dem Leitindikator Hospitalisierung (1) auch der andere landesweite Indikator (3) ‚Anteil Intensivbettenbelegung‘ eine in der Tabelle bezeichneten Schwellen, dann stellt das Gesundheitsministerium für das gesamte Land Niedersachsen den Zeitpunkt fest, zu dem dann landesweit die jeweilige Warnstufe gilt. Die jeweilige Warnstufe gilt ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf des Fünftagesabschnitts.

Kommt es neben dem Überschreiten einer Schwelle im Bereich Hospitalisierung (1) zu einer Schwellenüberschreitung bei der Neuinfizierten-Inzidenz (2), muss der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung die erste oder eine höhere Warnstufe ausrufen. Die jeweilige Warnstufe gilt ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf des Fünftagesabschnitts.

Zurückgenommen werden kann eine vom Land erlassene Allgemeinverfügung – nach Unterschreitung einer Schwelle über fünf Werktage hinweg – nur vom Land. Eine von einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis bekanntgegebene Warnstufe kann auch nur dort vor Ort nach fünf Tagen des Unterschreitens wieder außer Kraft gesetzt werden. Die jeweilige Warnstufe gilt dann ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf des Fünftagesabschnitts nicht mehr. 

Wichtig - Regeln gelten nur nach Verkündung durch Allgemeinverfügung:
Die Anwendung neuer Regelungen aufgrund dem Erreichen einer Warnstufe ist dann zwingend erforderlich, wenn das Land oder der Landkreis die Anwendung über eine Allgemeinverfügung festgestellt hat. Eine Wechsel in eine höhere oder niedrigere Stufe erfolgt nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich durch das Land oder den Landkreis erklärt werden.

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Mit der Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums wurde ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen.

Hinweise zur Quarantäne und den Regelungen der Absonderungsverordnung erhalten Sie auf dieser Internetseite des Landes. 

Sollten Sie als Fall- oder Kontaktpersonen von Quarantänemaßnahmen betroffen sein, finden Sie in den unten stehenden Merkblättern weiterführende Informationen, auch eine Vorlage zum Erstellen der geforderten Kontaktpersonenliste ist eingestellt. 


Verordnung Land Niedersachsen


Merkblätter Landkreis Rotenburg (Wümme)

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Impfungen mobile Teams (KW 42) 
Impfungen gesamt: 395 (+278)  
Erstimpfungen: 115 (+5)     
Zweitimpfungen: 7 (+2)
Drittimpfungen: 273 (+271)

Die mobilen Impfteams haben am 1. Oktober 2021 den Betrieb aufgenommen, am 8. Oktober (KW 40) erfolgten die ersten Impfungen. Die Impfzahlen der mobilen Teams werden einmal pro Woche, immer montags, veröffentlich. Die Zahlen in den Klammern zeigen die Zahlen der letzten Woche an, die Zahlen davor die Gesamtzahl der Impfungen seit dem 1. Oktober 2021. 

Impfzahlen Impfzentrum - Impfzentrum seit 13.9.2021 geschlossen

Das Impfzentrum hat am 13. September 2021 seinen Betrieb eingestellt. Insgesamt wurden über das Impfzentrum vom 1. Januar bis zum 26. September 2021 im Impfzentrum in Zeven sowie bei den dezentralen Impfungen 111.695 Impfdosen verimpft, 57.630 als Erstimpfung und  54.065 als Zweitimpfung. 

Die Impfzahlen beinhalten sowohl Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, AstraZenca und Moderna als auch mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, der in diesem Zeitraum nur einmal verimpft werden musste. Letzterer wurde immer bei der Zahl der Erstimpfungen mit angegeben. Insgesamt wurden rund 2.000 Dosen Johnson & Johnson verimpft. 

Impfzahlen Ärzte (1.4.-21.10.2021)
Bei den niedergelassenen Ärzten im Landkreis haben vom 1. April bis zum 21. Oktober 2021 47.1923 Personen ihre Erstimpfung erhalten. Vollständig geimpft wurden 53.762 Personen. Ihre Drittimpfung erhielten 1.922 Personen.  

Weitere Zahlen zu den Impfungen bei den Ärzten können auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), aufgeschlüsselt nach Bezirksstellen, abgerufen werden. 


Bürgertestungen - Schnelltests (KW 42, 18.-24.10.2021)
Vom 18. bis zum 24. Oktober 2021 wurden bei den Bürgertestungen im Landkreis 950 Tests durchgeführt, 528 kostenfreie und 422 kostenpflichtige Tests. Davon waren 7 positiv, was einer Positivrate von 0,74 % entspricht.

Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden. Auch Testungen, die direkt vor Ort in Geschäften, bei Frisören ect. stattfinden, werden dem Landkreis nicht gemeldet.


Informationen zu Corona-Zahlen, Impfzahlen, Impfzentren, Testungen und Auslastungen der Intensivstationen finden Interessierte auf dem Dashboard des Landes Niedersachsen. 

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Bürgertelefon
Alle Fragen zur Corona-Verordnung und zum Infektionsschutzgesetz beantwortet das Bürgertelefon des Landkreises montags bis freitags von 9-13 Uhr unter 04261 983-983.

Quelle: Landkreis Rotenburg

 (c)Thomas Kannenberg

Aktuelles

Corona - Stand: 22.09.2022

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