Aktueller Stand Corona (2.11.2021)
Im Landkreis gibt es seit Montag 21 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 4.740 Fälle gezählt. 4.482
davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 158
Infizierte, von denen sich 8 Personen in stationärer Behandlung
befinden.
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
2.398 Männer (+11)
2.342 Frauen (+10)
Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 6 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 6 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 2 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 11 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 33 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 5 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 4 Fälle
Stadt Rotenburg (Wümme): 16 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 47 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 4 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 1 Fall
Samtgemeinde Bothel: 17 Fälle
Stadt Visselhövede: 6 Fälle
Alter (Gesamtzahl Fälle)
- Personen 0-9 Jahre: 333 (+4)
- Personen 10-19 Jahre: 525 (+2)
- Personen 20-29 Jahre: 856 (+4)
- Personen 30-39 Jahre: 730 (+1)
- Personen 40-49 Jahre: 637
- Personen 50-59 Jahre: 720 (+3)
- Personen 60-69 Jahre: 424 (+2)
- Personen 70-79 Jahre: 242 (+4)
- Personen 80-89 Jahre: 203 (+1)
- Personen 90-99 Jahre: 70
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
100 Personen
Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 98 Kontaktpersonen in Quarantäne.
7-Tage-Inzidenz
Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 69 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 02.11.2021, 3:24 Uhr) (Quelle RKI)

Quelle: Landkreis Rotenburg
Hinweis zu abweichenden Fallzahlen:
https://drive.google.com/file/d/18CZ1NsMImjH1s251HXY6tTOc9idnlm0M/view?usp=sharing
https://drive.google.com/file/d/1-75GT85rQwlBbvD7s_M9OBft_jaSQQFS/view?usp=sharing
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Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick
27.10. | 28.10. | 29.10. | 30.10. | 31.10. | 01.11. | 02.11. |
35,9 | 59,6 | 67,5 | 72,3 | 64,4 | 63,8 | 69,3 |
rot = Sonntag, grün = Werktag
Neben der Inzidenzzahl des Landkreises spielen für die aktuell
geltenden Vorschriften im Landkreis auch die landesweite
Hospitalisierungsrate und die landesweite Belegung der Intensivbetten
eine Rolle. Weitere Informationen finden unter dem Reiter "Warnstufen
und Leitindikatoren.
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Seit dem 22.9.2021 gilt für den Landkreis keine Warnstufe mehr.
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Was gelten im Landkreis für Regelungen?
Der Landkreis befindet sich seit dem 22. September 2021 in keiner Warnstufe mehr.
Im Landkreis gelten nun folgende Corona-Regelungen:
Für
Betreiber sowie Veranstalter besteht die Möglichkeit, unabhängig von
der vor Ort ausgerufenen Warnstufe, freiwillig auf die 2G-Regel
überzugehen. Die Folge wäre, dass auf Abstand, Maske und zum Teil auch
auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann. Bitte informieren
Sie sich vor dem Besuch einer Veranstaltung, einer Feier ect. beim
Betreiber oder Veranstalter über die aktuell geltenden Regelungen.
Wer gilt als gemipft?
Als
geimpft gelten Personen, wenn seit der Zweitimpfung beziehungsweise der
Impfung mit Johnson & Johnson 14 Tage vergangen sind. Bei
Getesteten darf das Ergebnis bei einem PoC-Antigentests (Schnelltest)
nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48
Stunden sein. Möglich ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht, der dann
ebenfalls 24 Stunden lang gültig ist, falls das vom Betreiber oder
Veranstalter angeboten wird. Genesene sind Personen mit entsprechendem
Nachweis der Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs
Monate zurückliegt.
Weitere Informationen vom Land
Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite.
Hier stellt das Land auch Hinweisschilder in A3 und A4 zur Verfügung,
die für Geschäfte, Lokale, Praxen ect. heruntergeladen werden können.
Bei Fragen zur Corona-Verordnung erreichen Sie die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 6000.
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Warnstufen
Der Leitindikator "Hospitalisierung" bestimmt
sich nach der landesweiten Zahl der Hospitalisierungsfälle mit
COVID-19-Erkrankung je 100000Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten
sieben Tagen (7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Ein
Hospitalisierungsfall ist jede in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung in
einem Krankenhaus aufgenommene Person. Die Fallzahl wird mittels der
Sonderlage des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth
bestimmt.
Der Indikator "Neuinfizierte" richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz). Dabei sind die vom Robert Koch-Institut im Internet auf dieser Seite für die betreffenden Kommunen veröffentlichten Zahlen zugrunde zu legen.
Der Indikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Intensivbettenkapazität beträgt 2424 Betten. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird mittels der Sonderlage des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.
Die aktuellen Zahlen zum Leitinidikator "Hospitalisierung" und zum Indikator "Intensivbetten" finden Sie auf dieser Internetseite des Landes.
Eine Warnstufe wird festgestellt, wenn der Leitindikator ‚Hospitalisierung‘ und mindestens ein weiterer Indikator die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Wertebereiche erreichen:

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Eine
Warnstufe kann, nur dann ausgerufen werden, wenn mindestens der
Leitindikator Hospitalisierung die in der aktuellen Corona-Verordnung
dargestellten Schwellenwerte über fünf Werktage hinweg überschritten
hat. Hinzu muss dann die Überschreitung eines der anderen beiden
Indikatoren kommen.
Überschreitet neben dem Leitindikator
Hospitalisierung (1) auch der andere landesweite Indikator (3) ‚Anteil
Intensivbettenbelegung‘ eine in der Tabelle bezeichneten Schwellen, dann
stellt das Gesundheitsministerium für das gesamte Land Niedersachsen
den Zeitpunkt fest, zu dem dann landesweit die jeweilige Warnstufe gilt.
Die jeweilige Warnstufe gilt ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf
des Fünftagesabschnitts.
Kommt es neben dem Überschreiten einer
Schwelle im Bereich Hospitalisierung (1) zu einer
Schwellenüberschreitung bei der Neuinfizierten-Inzidenz (2), muss der
jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt per
Allgemeinverfügung die erste oder eine höhere Warnstufe ausrufen. Die
jeweilige Warnstufe gilt ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf des
Fünftagesabschnitts.
Zurückgenommen werden kann eine vom Land
erlassene Allgemeinverfügung – nach Unterschreitung einer Schwelle über
fünf Werktage hinweg – nur vom Land. Eine von einer kreisfreien Stadt
oder einem Landkreis bekanntgegebene Warnstufe kann auch nur dort vor
Ort nach fünf Tagen des Unterschreitens wieder außer Kraft gesetzt
werden. Die jeweilige Warnstufe gilt dann ab dem übernächsten Tag nach
dem Ablauf des Fünftagesabschnitts nicht mehr.
Wichtig - Regeln gelten nur nach Verkündung durch Allgemeinverfügung:
Die
Anwendung neuer Regelungen aufgrund dem Erreichen einer Warnstufe ist
dann zwingend erforderlich, wenn das Land oder der Landkreis die
Anwendung über eine Allgemeinverfügung festgestellt hat. Eine Wechsel in
eine höhere oder niedrigere Stufe erfolgt nicht automatisch, sondern
muss ausdrücklich durch das Land oder den Landkreis erklärt werden.
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Mit der Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums wurde ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen.
Hinweise zur Quarantäne und den Regelungen der Absonderungsverordnung erhalten Sie auf dieser Internetseite des Landes.
Sollten Sie als Fall- oder Kontaktpersonen von Quarantänemaßnahmen betroffen sein, finden Sie in den unten stehenden Merkblättern weiterführende Informationen, auch eine Vorlage zum Erstellen der geforderten Kontaktpersonenliste ist eingestellt.
Verordnung Land Niedersachsen
Merkblätter Landkreis Rotenburg (Wümme)
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Impfungen mobile Teams (KW 42)
Impfungen gesamt: 395 (+278)
Erstimpfungen: 115 (+5)
Zweitimpfungen: 7 (+2)
Drittimpfungen: 273 (+271)
Die mobilen Impfteams haben am 1. Oktober 2021 den Betrieb
aufgenommen, am 8. Oktober (KW 40) erfolgten die ersten Impfungen. Die
Impfzahlen der mobilen Teams werden einmal pro Woche, immer montags,
veröffentlich. Die Zahlen in den Klammern zeigen die Zahlen der letzten
Woche an, die Zahlen davor die Gesamtzahl der Impfungen seit dem 1.
Oktober 2021.
Impfzahlen Ärzte (1.4.-21.10.2021)
Bei
den niedergelassenen Ärzten im Landkreis haben vom 1. April bis zum 21.
Oktober 2021 47.1923 Personen ihre Erstimpfung erhalten. Vollständig
geimpft wurden 53.762 Personen. Ihre Drittimpfung erhielten 1.922
Personen.
Weitere Zahlen zu den Impfungen bei den Ärzten können auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), aufgeschlüsselt nach Bezirksstellen, abgerufen werden.
Bürgertestungen - Schnelltests (KW 42, 18.-24.10.2021)
Vom
18. bis zum 24. Oktober 2021 wurden bei den Bürgertestungen im
Landkreis 950 Tests durchgeführt, 528 kostenfreie und 422
kostenpflichtige Tests. Davon waren 7 positiv, was einer Positivrate von
0,74 % entspricht.
Die Datengrundlage für die oben genannten Zahlen der Bürgertestungen
bilden die Meldungen der Apotheken, Testzentren usw., die auf dieser Internetseite des Landkreises genannt werden und ihre Daten an das Gesundheitsamt melden.
Die
Ärzte melden keine Testzahlen an das Gesundheitsamt, deshalb können für
diesen Bereich keine Zahlen veröffentlicht werden. Auch Testungen, die
direkt vor Ort in Geschäften, bei Frisören ect. stattfinden, werden dem
Landkreis nicht gemeldet.
Informationen zu Corona-Zahlen, Impfzahlen, Impfzentren, Testungen und Auslastungen der Intensivstationen finden Interessierte auf dem Dashboard des Landes Niedersachsen.
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Quelle: Landkreis Rotenburg
(c)Thomas Kannenberg