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2021-10-07

Corona - Stand: 07.10.2021

Corona Stand 07.10.2021

Aktueller Stand Corona (7.10.2021)
Im Landkreis gibt es seit Mittwoch 6 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 4.519 Fälle gezählt. 4.361 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 46 Infizierte, von denen sich eine Person in stationärer Behandlung befindet.

Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
2.267 Männer (+5)
2.240 Frauen (+1)

Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 7 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 1 Fall
Gemeinde Gnarrenburg: 2 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 2 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 9 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 5 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 1 Fall
Stadt Rotenburg (Wümme): 9 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 2 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 3 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 4 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 0 Fälle
Stadt Visselhövede: 1 Fall 

Alter (Gesamtzahl Fälle)

  • Personen 0-9 Jahre: 310 (+2)
  • Personen 10-19 Jahre: 496
  • Personen 20-29 Jahre: 815 (+2)
  • Personen 30-39 Jahre: 692 (+1)
  • Personen 40-49 Jahre: 606 (+1)
  • Personen 50-59 Jahre: 685
  • Personen 60-69 Jahre: 403
  • Personen 70-79 Jahre: 230
  • Personen 80-89 Jahre: 200
  • Personen 90-99 Jahre: 70 

Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
100 Personen 

Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 26 Kontaktpersonen in Quarantäne.


7-Tage-Inzidenz
Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 16 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 07.10.2021, 03:10 Uhr) (Quelle RKI)

Corona: Infektionen der letzten 7 Tage © Landkreis Rotenburg (Wümme)

Quelle: Landkreis Rotenburg  


Corona-Verordnung des Landes mit Gültigkeit ab 25.08.2021

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/eine-neue-corona-verordnung-fur-eine-neue-phase-der-pandemie-203570.html

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Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick

01.10. 02.10. 03.10. 04.10. 05.10. 06.10. 07.10.
17,6 18,2 16,4 16,4 17,02 18,2 16,4

rot = Sonntag, grün = Werktag

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 Seit dem 22.9.2021 gilt für den Landkreis keine Warnstufe mehr. 


 

 

 

 

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#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg #LandkreisRotenburg #GuteInformationen #Transparent 

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Was gelten im Landkreis für Regelungen?

Sofern der Leitindikator „Belegung Intensivbetten“ an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen über 5 % und der Inzidenzwert in einer Region ebenfalls an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt, ist die Anwendung der erweiterten 3G-Regelungen (Warnstufe 1) durch eine Allgemeinverfügung festzustellen. Beide Werte lagen am 17.9.2021 über den vom Land vorgegebenen Grenzwerten, so dass im Landkreis ab Sonntag, den 19. September die „erweiterte 3-G-Regel“ gilt.

Viele Bereiche sind damit nur noch für Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung setzt der Landkreis die Beschränkungen und Schutzmaßnahmen in Kraft, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen sind.

Getestet, geimpft oder genesen muss dann sein,

  • wer in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstatten möchte,
  • wer den Innenbereich von Gastronomie betreten möchte,
  • wer an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchte,
  • wer an Zusammenkünften von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen möchte, dazu zählen auch private Zusammenkünfte,
  • wer Körpernahe Dienstleistungen aller Art, wie z.B. Friseur, Kosmetik, Massage, aber auch medizinische Dienstleistungen wie Physiotherapie oder Fußpflege in Anspruch in Anspruch nehmen möchte,
  • wer Sport im Innenbereich ausüben möchte (beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
  • oder wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachten möchte.
  • Die Zutrittsbeschränkungen gelten auch für die Nutzung der Innenbereiche von Zoos, botanischen Gärten oder Freizeitparks. 

Wer gilt als gemipft?
Als geimpft gelten Personen, wenn seit der Zweitimpfung beziehungsweise der Impfung mit Johnson & Johnson 14 Tage vergangen sind. Bei Getesteten darf das Ergebnis bei einem PoC-Antigentests (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Möglich ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht, der dann ebenfalls 24 Stunden lang gültig ist, falls das vom Betreiber oder Veranstalter angeboten wird. Genesene sind Personen mit entsprechendem Nachweis der Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Wechsel von Stufe zu Stufe – neue Coronaverordnung nächste Woche
Ein Wechsel von Stufe zu Stufe erfolgt grundsätzlich, wenn mindestens zwei der drei vom Land Niedersachsen in der Corona-Verordnung festgelegten Leitindikatoren die Warnstufe für einen Zeitraum von 5 Werktagen erreichen. Der Landkreis weist darauf hin, dass das Land in der nächsten Woche eine neue Corona-Verordnung erlässt, die ab dem 23. September gelten soll. Der Landkreis wird dann gegebenenfalls seine Allgemeinverfügung noch einmal an die neue Verordnung anpassen. 

Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite. Hier stellt das Land auch Hinweisschilder in A3 und A4 zur Verfügung, die für Geschäfte, Lokale, Praxen ect. heruntergeladen werden können. 

Es gibt in Niedersachsen drei Warnstufen. Die nächst höhere Stufe greift, wenn mindestens zwei der Leitindikatoren den entsprechenden Wertebereich für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Werktagen erreichen. Dies wird von den Kommunen per Allgemeinverfügung verkündet und gilt dann in der Regel ab dem übernächsten Tag.

Der Leitindikator „Neuinfektionen“ richtet sich nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Die 7-Tage-Inzidenz wird je Landkreis und Kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt.

Der Leitindikator „Hospitalisierung“ bestimmt sich nach der landesweiten Belegung von Krankenhäusern mit COVID-19-Erkrankten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen (7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz). Die Fallzahl wird mittels des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.

Der Leitindikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird auf Basis des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.
 
Die aktuellen Zahlen finden Sie auf dieser Internetseite des Landes. 

Land Niedersachsen - System der Warnstufen Corona © Land Niedersachsen

Ein Wechsel von Stufe zu Stufe erfolgt, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren die Warnstufe für einen Zeitraum von 5 Werktagen erreichen. Hierbei ist es unerheblich, welche beiden Indikatoren während der 5 Tage den Wertebereich erreichen. Das bedeutet, dass auch ein Wechsel zwischen einzelnen überschreitenden Indikatoren während des 5-Tageszeitraumes möglich ist. Wenn jedoch an einem Tag der Wertebereich der Warnstufen nur von einem der Indikatoren erreicht wird und die anderen beiden darunter liegen, beginnt der 5-Tageszeitraum von Neuem. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt, unterbrechen den Fünftagesabschnitt aber auch nicht.

Ausnahmen
Beruht die Überschreitung des Schwellenwerts beim Leitindikator „Neuinfektionen“ auf ein räumlich abgrenzbares Infektionsgeschehen, kann der Landkreis von der Feststellung des Erreichens der Warnstufe absehen.

Erfolgt die Feststellung einer Warnstufe ausschließlich aufgrund der Leitindikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“ und liegt der Leitindikator „Neuinfektionen“ deutlich und voraussichtlich auf Dauer unter dem Wertebereich dieser Warnstufe, kann der Landkreis von der Feststellung des Erreichens der Warnstufe absehen.

3G-Regel
Ab dem 25. August 2021 ist der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch für vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete mit negativem Testergebnis möglich. Das Testergebnis darf bei einem PoC-Antigentests (Schnelltest) nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Ausweitung der 3G-Regel erfolgt ab Warnstufe 1 oder bei einer Inzidenz über 50 im Landkreis.

Wichtig - Verkündung durch Allgemeinverfügung der Kommunen:
Die Anwendung neuer Regelungen (insbesondere 3G-Regel) aufgrund der Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50 ist dann zwingend erforderlich, wenn der Landkreis die Anwendung über eine Allgemeinverfügung festgestellt hat. Eine Wechsel in eine höhere Stufe erfolgt nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich durch den Landkreis erklärt werden. In diesem Rahmen wird durch den Landkreis geprüft, ob eine der oben genannten Ausnahmen vorliegt.

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Ab dem 25.8.2021 gelten im Landkreis die Regelungen der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung:

Corona-Regeln ab 25.08.2021
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Bürgertelefon
Alle Fragen zur Corona-Verordnung und zum Infektionsschutzgesetz beantwortet das Bürgertelefon des Landkreises montags bis freitags von 9-13 Uhr unter 04261 983-983.

Quelle: Landkreis Rotenburg

 (c)Thomas Kannenberg

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