Aktueller Stand Corona (7.10.2021)
Im Landkreis gibt es seit Mittwoch 6 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 4.519 Fälle gezählt. 4.361
davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 46
Infizierte, von denen sich eine Person in stationärer Behandlung
befindet.
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
2.267 Männer (+5)
2.240 Frauen (+1)
Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 7 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 1 Fall
Gemeinde Gnarrenburg: 2 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 2 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 9 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 5 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 1 Fall
Stadt Rotenburg (Wümme): 9 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 2 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 3 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 4 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 0 Fälle
Stadt Visselhövede: 1 Fall
Alter (Gesamtzahl Fälle)
- Personen 0-9 Jahre: 310 (+2)
- Personen 10-19 Jahre: 496
- Personen 20-29 Jahre: 815 (+2)
- Personen 30-39 Jahre: 692 (+1)
- Personen 40-49 Jahre: 606 (+1)
- Personen 50-59 Jahre: 685
- Personen 60-69 Jahre: 403
- Personen 70-79 Jahre: 230
- Personen 80-89 Jahre: 200
- Personen 90-99 Jahre: 70
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
100 Personen
Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 26 Kontaktpersonen in Quarantäne.
7-Tage-Inzidenz
Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 16 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 07.10.2021, 03:10 Uhr) (Quelle RKI)

Quelle: Landkreis Rotenburg
Corona-Verordnung des Landes mit Gültigkeit ab 25.08.2021
________________________________________________________________________
Entwicklung der Inzidenzzahlen im Überblick
01.10. | 02.10. | 03.10. | 04.10. | 05.10. | 06.10. | 07.10. |
17,6 | 18,2 | 16,4 | 16,4 | 17,02 | 18,2 | 16,4 |
rot = Sonntag, grün = Werktag
________________________________________________________________________
Seit dem 22.9.2021 gilt für den Landkreis keine Warnstufe mehr.
________________________________________________________________________
#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg #LandkreisRotenburg #GuteInformationen #Transparent
________________________________________________________________________
Was gelten im Landkreis für Regelungen?
Sofern der Leitindikator „Belegung Intensivbetten“ an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen über 5 % und der Inzidenzwert in einer Region ebenfalls an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt, ist die Anwendung der erweiterten 3G-Regelungen (Warnstufe 1) durch eine Allgemeinverfügung festzustellen. Beide Werte lagen am 17.9.2021 über den vom Land vorgegebenen Grenzwerten, so dass im Landkreis ab Sonntag, den 19. September die „erweiterte 3-G-Regel“ gilt.
Viele Bereiche sind damit nur noch für
Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen Corona geimpft oder
genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können. Mit einer
entsprechenden Allgemeinverfügung setzt der Landkreis die Beschränkungen
und Schutzmaßnahmen in Kraft, die in der Niedersächsischen
Corona-Verordnung vorgesehen sind.
Getestet, geimpft oder genesen muss dann sein,
- wer in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeitet oder einen Besuch abstatten möchte,
- wer den Innenbereich von Gastronomie betreten möchte,
- wer an Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen möchte,
- wer an Zusammenkünften von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen möchte, dazu zählen auch private Zusammenkünfte,
- wer Körpernahe Dienstleistungen aller Art, wie z.B. Friseur, Kosmetik, Massage, aber auch medizinische Dienstleistungen wie Physiotherapie oder Fußpflege in Anspruch in Anspruch nehmen möchte,
- wer Sport im Innenbereich ausüben möchte (beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
- oder wer in einem Beherbergungsbetrieb übernachten möchte.
- Die Zutrittsbeschränkungen gelten auch für die Nutzung der Innenbereiche von Zoos, botanischen Gärten oder Freizeitparks.
Wer gilt als gemipft?
Als
geimpft gelten Personen, wenn seit der Zweitimpfung beziehungsweise der
Impfung mit Johnson & Johnson 14 Tage vergangen sind. Bei
Getesteten darf das Ergebnis bei einem PoC-Antigentests (Schnelltest)
nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48
Stunden sein. Möglich ist auch ein Selbsttest unter Aufsicht, der dann
ebenfalls 24 Stunden lang gültig ist, falls das vom Betreiber oder
Veranstalter angeboten wird. Genesene sind Personen mit entsprechendem
Nachweis der Infektion, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs
Monate zurückliegt.
Wechsel von Stufe zu Stufe – neue Coronaverordnung nächste Woche
Ein
Wechsel von Stufe zu Stufe erfolgt grundsätzlich, wenn mindestens zwei
der drei vom Land Niedersachsen in der Corona-Verordnung festgelegten
Leitindikatoren die Warnstufe für einen Zeitraum von 5 Werktagen
erreichen. Der Landkreis weist darauf hin, dass das Land in der nächsten
Woche eine neue Corona-Verordnung erlässt, die ab dem 23. September
gelten soll. Der Landkreis wird dann gegebenenfalls seine
Allgemeinverfügung noch einmal an die neue Verordnung anpassen.
Alle erklärenden Grafiken zur aktuellen Coronaverordnung des Landes finden Sie auf dieser Internetseite. Hier stellt das Land auch Hinweisschilder in A3 und A4 zur Verfügung, die für Geschäfte, Lokale, Praxen ect. heruntergeladen werden können.
Ab dem 25.8.2021 gelten im Landkreis die Regelungen der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung:
________________________________________________________________________Quelle: Landkreis Rotenburg
(c)Thomas Kannenberg