Aktueller Stand Corona (18.5.2021)
Im Landkreis gibt es seit Montag 21 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 3.858 Fälle gezählt. 3.569 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 202 Infizierte, von denen sich 12 Personen in stationärer Behandlung befinden.
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
1.935 Männer (+13)
1.923 Frauen (+8)
Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)
Stadt Bremervörde: 17 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 2 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 3 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 12 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 33 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 11 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 2 Fälle
Stadt Rotenburg (Wümme): 44 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 16 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 15 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 21 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 18 Fälle
Stadt Visselhövede: 8 Fälle
Alter (Gesamtzahl Fälle)
Personen 0-9 Jahre: 225 (+2)
Personen 10-19 Jahre: 381 (+4)
Personen 20-29 Jahre: 685 (+4)
Personen 30-39 Jahre: 581 (+3)
Personen 40-49 Jahre: 533 (+3)
Personen 50-59 Jahre: 612 (+2)
Personen 60-69 Jahre: 364 (+2)
Personen 70-79 Jahre: 216 (+1)
Personen 80-89 Jahre: 192
Personen 90-99 Jahre: 68
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
87 Personen
Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 395 Kontaktpersonen in Quarantäne.
7-Tage-Inzidenz
Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 54 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 18.05.2021, 07:30 Uhr) (Quelle RKI)
Quelle:
Landkreis Rotenburg __________________________________________________________________________
Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline zu klären.
Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden.
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Rufnummer 0800 9988665
Online über das Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de.
Quelle: Landkreis Rotenburg
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Allgemeinverfügungen Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ergänzend zu den Niedersächsischen Verordnungen hat der Landkreis folgende Allgemeinverfügungen erlassen.
- Allgemeinverfügung
gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des
Landkreises Rotenburg (Wümme) zum Außerkrafttreten von Schutzmaßnahmen
angesichts einer 7-Tage-Inzidenz über 100 (10.5.2021)
Pressemitteilung zum Außerkrafttreten Hochinzidenzkommune
- Allgemeinverfügung:
Erste Änderung der Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)
vom 01.05.2021 zur Geltung von Schutzmaßnahmen angesichts einer
7-Tage-Inzidenz über 100 vom 09.05.2021
Pressemitteilung zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 9.5.2021 - Allgemeinverfügunggegen
die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des
Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Geltung von Schutzmaßnahmen angesichts
einer 7-Tage-Inzidenz über 100 (01.05.2021)
Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung 7-Tage-Inzidenz über 100 (Hochinzidenzkommune) vom 1.5.2021 - Allgemeinverfügung Landkreis Örtlichkeiten Mund-Nasen-Bedeckung (ab 9.3.2021)
Anlage Allgemeinverfügung Landkreis Örtlichkeiten Mund-Nasen-Bedeckung (vom 08.03.2021) - Corona: Allgemeinverfügung Quarantäne (ab 8.3.2021)
Dazu gibt es folgende Merkblätter und eine Liste, in der die Kontaktpersonen eingetragen werden sollen.
- Corona: Merkblatt "Hinweise für Personen bei denen SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde"
- Corona: Merkblatt "Hinweise für SARS-CoV-2 Kontaktpersonen"
- Corona: Merkblatt "Hinweise zur Kontaktpersonennachverfolgung"
- Corona: Liste Kontaktpersonen (Kontaktpersonen eintragen)
Infektionsschutzgesetz
Der Bundestag hat am
22. April 2021 eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen,
darin enthalten sind Vorgaben zur Corona-Notbremse.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat auf seiner Internetseite Fragen und Antworten dazu eingestellt.
Niedersächsische Corona-Verordnung
Die nachstehende Fassung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft:
Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 8. Mai 2021 zur vorgenannten Corona-Verordnung:
Die nachstehende Fassung ist am 24. April 2021 in Kraft getreten und tritt am 10. Mai 2021 außer Kraft: Niedersächsische Corona-Verordnung-Lesefassung mit markierten Änderungen (23.3.2021) Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 23. April 2021 zur o.g. Corona-Verordnung: Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. April 2021
Hier finden Sie die erläuternde Presseinformation des Landes zu den am 10.05.2021 in Kraft tretenden Veränderungen
Hier beantwortet das Land Ihnen Ihre Fragen zur neuen Corona-Verordnung
Hier geht es zur Seite: Amtliche Verkündung von Verordnungen des Landes Niedersachsen
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung
Die nachstehende Fassung tritt am 19. April 2021 in Kraft:
Die nachstehende Fassung trat am 19. April 2021 außer Kraft:
Bußgeldkatalog Niedersachsen
Verstöße gegen die Corona-Verordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung — Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 25. November 2020 (Bußgeldkatalog)
Land Niedersachsen: Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes
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