Im Landkreis gibt es seit Donnerstag 7 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 2.488 Fälle gezählt. 2.304 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 107 Infizierte, von denen sich 7 Personen in stationärer Behandlung befinden.
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
1.237 Männer (+3)
1.251 Frauen (+4)
Gemeinden (aktuell aktive Fälle)
Stadt Rotenburg (Wümme): 22 Fälle
Stadt Bremervörde: 22 Fälle
Samtgemeinde Geestequelle: 14 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 14 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 7 Fälle
Stadt Visselhövede: 7 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 5 Fälle
Gemeinde Scheeßel: 4 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 3 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 3 Fälle
Samtgemeinde Zeven: 3 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 2 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 1 Fall
Alter (Gesamtzahl Fälle)
Personen 0-9 Jahre: 97
Personen 10-19 Jahre: 219
Personen 20-29 Jahre: 442 (+2)
Personen 30-39 Jahre: 344 (+1)
Personen 40-49 Jahre: 341
Personen 50-59 Jahre: 445 (+3)
Personen 60-69 Jahre: 234 (+1)
Personen 70-79 Jahre: 151
Personen 80-89 Jahre: 155
Personen 90-99 Jahre: 60
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
77 Personen
Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 220 Kontaktpersonen in Quarantäne.
7-Tage-Inzidenz
Die so genannte „7-Tage-Inzidenz“ liegt für das gesamte Kreisgebiet somit bei 42 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand 04.03.2021, 24 Uhr).
Quelle:
Landkreis Rotenburg __________________________________________________________________________
Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline zu klären.
Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden.
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Rufnummer 0800 9988665
Online über das Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de.
Quelle: Landkreis Rotenburg
- mit Anlage Aufzählung sonstige Bereiche zur Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Mund-Nasen-Bedeckung (ab 3.12.2020)
- Aktuelle Verordnung gültig ab 01.12.2020
- Infektionsschutzgesetz §28a Abs.5 IfSG
- Wie sieht es im Land aus?
- Wie sieht es zu Weihnachten mit den Ferien aus?
- Förderprogramm Gaststätten
- Corona: Anordnung der Absonderung in häuslicher Quarantäne neu (ab. 13.11.2020)
- Corona: Merkblatt "Hinweise für Personen bei denen SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde"
- Corona: Merkblatt "Hinweise für SARS-CoV-2 Kontaktpersonen"
- Corona: Merkblatt "Hinweise zur Kontaktpersonennachverfolgung"
- Corona: Liste Kontaktpersonen (Kontaktpersonen eintragen)
Vorsorglich Kontakttagebuch führen
Was ist, wenn einer der eigenen Kontakte sich meldet: positiv getestet auf
COVID-19? Liegt das letzte Treffen nicht schon drei Wochen zurück? So lang hat
man sich ja gar nicht unterhalten! Und man hat doch jeweils einen
Mund-Nasen-Schutz getragen - oder nicht? Sinnvoll ist, sich solche Punkte noch
am gleichen Tag des Treffens in einem Kontakt-Tagebuch
zu notieren.
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