Das haben Bund und Länder unter anderem beschlossen.
Lockdown bis 14.02.2021
Pflicht für medizinische Masken (OP, FFP2, KN95) in Bussen, Bahnen und Geschäften
Flächendeckend regelmäßige Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen für Beschäftigte und Besucher*innen
Arbeitgeber*innen sollen allen Beschäftigten, die das wollen und wo es möglich ist, Home-Office anbieten - und medizinische Masken, wenn Arbeit im Betrieb nötig ist, bereitstellen.
Förderung der Produktion von zusätzlichem Impfstoff
Unterstützung für Gesundheitsämter und schnelle Einrichtung vongemeinsamer Software
Zugang zur Überbrückungshilfe III wird einfacher - mehr Geld für Unternehmen und Soloselbständige
Private Zusammenkünfte sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit max. einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein.
Pressekonferenz mit Kanzlerin Merkel, dem Regierenden Bürgermeister Müller und Ministerpräsident Söder nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie
https://fb.watch/37DVK95Omy/
Niedersächsische Corona-Verordnung:
Niedersächsische
Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS
CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - Lesefassung (gültig ab 10.
Januar 2021) - mit markierten Änderungen)
Nds. GVBl. Nr. 01/2021 vom 08.01.2021, S. 1-9
Nds. GVBl. Nr. 01/2021 vom 08.01.2021, S. 1-9
Niedersächsische Quarantäne-Verordnung
Die nachstehende Fassung ist am 11. Januar 2021 in Kraft getreten:
Verordnung zur Änderung der vorstehenden Quarantäne-Regelung, mit Begründungsteil (ab Seite 6)
Nds. GVBl. Nr. 01/2021 vom 08.01.2021, S. 1-9
Niedersächsische Verordnung über
Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(Niedersächsische Corona-Verordnung)
Vom 30. Oktober 2020
Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(Niedersächsische Corona-Verordnung)
Vom 30. Oktober 2020
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.01.2021 bis 31.01.2021
Quelle:nds-voris.de
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