Weitere Person verstorben
Es gibt einen weiteren
Corona-Todesfall im Landkreis. Eine 94-jähriger Frau aus Tarmstedt ist
vorgestern verstorben. Sie war Bewohnerin eines Senioren- und
Pflegeheimes.
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
843 Männer (+19)
825 Frauen (+31)
Gemeinden (aktuell aktive Fälle)
- Samtgemeinde Selsingen: 4 Fälle
- Samtgemeinde Zeven: 26 Fälle
- Samtgemeinde Tarmstedt: 85 Fälle
- Stadt Rotenburg (Wümme): 25 Fälle
- Stadt Visselhövede: 20 Fälle
- Samtgemeinde Sottrum: 44 Fälle
- Gemeinde Gnarrenburg: 3 Fälle
- Samtgemeinde Geestequelle: 1 Fall
- Samtgemeinde Sittensen: 5 Fälle
- Samtgemeinde Bothel: 2 Fall
- Gemeinde Scheeßel: 5 Fälle
- Samtgemeinde Fintel: 0 Fälle
- Stadt Bremervörde: 12 Fälle
Alter (Gesamtzahl Fälle)
- Personen 0-9 Jahre: 65 (+1)
- Personen 10-19 Jahre: 179 (+3)
- Personen 20-29 Jahre: 310 (+5)
- Personen 30-39 Jahre: 242 (+7)
- Personen 40-49 Jahre: 247 (+6)
- Personen 50-59 Jahre: 277 (+5)
- Personen 60-69 Jahre: 131 (+6)
- Personen 70-79 Jahre: 90 (+5)
- Personen 80-89 Jahre: 98 (+10)
- Personen 90-99 Jahre: 27 (+2)
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
22 Personen
Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 540 Kontaktpersonen in Quarantäne.
Die so genannte „7-Tage-Inzidenz“ liegt für das gesamte Kreisgebiet somit bei 118 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand 22.12.2020, 24 Uhr).
Quelle: Landkreis Rotenburg
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Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline zu klären.
Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden.
Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Rufnummer 0800 9988665
Quelle: Landkreis Rotenburg
- mit Anlage Aufzählung sonstige Bereiche zur Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Mund-Nasen-Bedeckung (ab 3.12.2020)
- Aktuelle Verordnung gültig ab 01.12.2020
- Infektionsschutzgesetz §28a Abs.5 IfSG
- Wie sieht es im Land aus?
- Wie sieht es zu Weihnachten mit den Ferien aus?
- Förderprogramm Gaststätten
- Corona: Anordnung der Absonderung in häuslicher Quarantäne neu (ab. 13.11.2020)
- Corona: Merkblatt "Hinweise für Personen bei denen SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde"
- Corona: Merkblatt "Hinweise für SARS-CoV-2 Kontaktpersonen"
- Corona: Merkblatt "Hinweise zur Kontaktpersonennachverfolgung"
- Corona: Liste Kontaktpersonen (Kontaktpersonen eintragen)
Vorsorglich Kontakttagebuch führen
Was ist, wenn einer der eigenen Kontakte sich meldet: positiv getestet auf
COVID-19? Liegt das letzte Treffen nicht schon drei Wochen zurück? So lang hat
man sich ja gar nicht unterhalten! Und man hat doch jeweils einen
Mund-Nasen-Schutz getragen - oder nicht? Sinnvoll ist, sich solche Punkte noch
am gleichen Tag des Treffens in einem Kontakt-Tagebuch
zu notieren.
#BleibGesund #GemeinsamgegenCorona #Corona #ThomasKannenberg
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