UPDATE - Coronavirus (SARS-CoV-2)
Aktueller Stand Corona (03.12.2020)
Im Landkreis gibt es seit Mittwoch 33 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 1.213 Fälle gezählt. 987 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 215 Infizierte, wovon sich 13 Personen in stationärer Behandlung befinden.
Weitere Person verstorben
Es gibt einen weiteren
Corona-Todesfall im Landkreis. Eine 83-jährige Frau aus der Samtgemeinde
Tarmstedt ist am 29. November in der Klinik Lilienthal verstorben. Die
Übermittlung der Daten hat sich verzögert, deshalb taucht dieser Fall
erst jetzt in der Statistik auf.
Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)
635 Männer (+14)
578 Frauen (+19)
Gemeinden (aktuell aktive Fälle)
- Samtgemeinde Selsingen: 10 Fälle
- Samtgemeinde Zeven: 25 Fälle
- Samtgemeinde Tarmstedt: 16 Fälle
- Stadt Rotenburg (Wümme): 77 Fälle
- Stadt Visselhövede: 18 Fälle
- Samtgemeinde Sottrum: 18 Fälle
- Gemeinde Gnarrenburg: 3 Fälle
- Samtgemeinde Geestequelle: 10 Fälle
- Samtgemeinde Sittensen: 4 Fälle
- Samtgemeinde Bothel: 5 Fälle
- Gemeinde Scheeßel: 12 Fälle
- Samtgemeinde Fintel: 2 Fälle
- Stadt Bremervörde: 15 Fälle
Alter (Gesamtzahl Fälle)
- Personen 0-9 Jahre: 55
- Personen 10-19 Jahre: 131 (+6)
- Personen 20-29 Jahre: 248 (+7)
- Personen 30-39 Jahre: 196 (+4)
- Personen 40-49 Jahre: 187 (+7)
- Personen 50-59 Jahre: 218 (+4)
- Personen 60-69 Jahre: 86 (+3)
- Personen 70-79 Jahren: 46
- Personen 80-89 Jahre: 36 (+2)
- Person 90-99 Jahre: 10
Verstorben (Gesamtzahl Fälle)
11 Personen
Quarantäne (aktueller Stand)
Insgesamt befinden sich zurzeit rund 710 Kontaktpersonen in Quarantäne.
7-Tage-Inzidenz
Die
so genannte „7-Tage-Inzidenz“ liegt für das gesamte Kreisgebiet somit
bei 98 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand 02.12.2020,
24 Uhr).
Quelle: Landkreis Rotenburg
Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)
mit Anlage Aufzählung sonstige Bereiche zur Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Mund-Nasen-Bedeckung (ab 3.12.2020)Aktuelle Verordnung gültig ab 01.12.2020
Infektionsschutzgesetz §28a Abs.5 IfSG
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