Gestern wurde im Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen. Damit kann der Bund nun die Kommunen finanziell entlasten. Ein Guter Schritt der hier maßgeblich durch die SPD-Fraktion vorangetrieben wurde.
Die aktuelle Pressemitteilung könnt Ihr hier lesen.
Nr. 285/2020 - 17.09.2020
Arbeitsgruppe: Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen
Grundgesetzänderung: Bundestag entlastet Kommunen massiv
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
Der Bundestag beschließt heute eine beispiellose Entlastung der
Kommunen. Dafür wird das Grundgesetz geändert. Der Bund erstattet
gemeinsam mit den Ländern die pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle
der Kommunen in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro. Des Weiteren
entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft und strukturell bei den
Sozialausgaben, indem er seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft in
der Grundsicherung erhöht. Die neuen Bundesländer erhalten zudem ab 2021
zusätzlich rund 350 Millionen Euro jährlich. Dadurch haben die Kommunen
dauerhaft rund vier Milliarden Euro jährlich mehr in der Kasse.
„Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die kommunalen Haushalte zeigen
sich besonders deutlich bei der Gewerbesteuer. Deshalb erstatten Bund
und Länder jeweils hälftig die Mindereinnahmen der Kommunen bei der
Gewerbesteuer für das Jahr 2020 in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro.
Mittel, auf die die Städte und Gemeinden dringend angewiesen sind.
Andernfalls wären sie gezwungen, Leistungen und Investitionen zu kürzen
oder aufzuschieben. Die SPD-Fraktion im Bundestag sorgt dafür, dass das
nicht passiert und die kommunale Investitionskraft erhalten bleibt.
Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen strukturell und dauerhaft
bei den Sozialausgaben. Das ist ein langjähriges Anliegen der
SPD-Fraktion. Der Bund übernimmt künftig bis zu 75 Prozent der
Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung. Derzeit
trägt er knapp 50 Prozent der Kosten. Die kommunalen Haushalte werden
dadurch jährlich um 3,4 Milliarden Euro entlastet. Wir leisten damit
einen wirklichen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse, denn davon profitieren dauerhaft diejenigen
Kommunen, die besonders von Strukturwandel betroffen sind und deren
Handlungs- und Investitionsfähigkeit wegen der hohen Sozialkosten stark
eingeschränkt ist.
Die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft
leistet zwar ein Betrag zur Vermeidung neuer Schulden, alte Schulden aus
Krediten zur Sicherung der Liquidität können dadurch aber nicht getilgt
werden. Dieses Problem ist mit damit noch nicht gelöst. Die Lösung der
Altschuldenproblematik bleibt auf der Tagesordnung.
Die neuen
Bundesländer erhalten zusätzlich rund 350 Millionen Euro im Jahr, da der
Bund seinen Anteil an den DDR-Altlasten im System der gesetzlichen
Rentenversicherung um zehn Prozent erhöht. Die SPD-Bundestagsfraktion
erwartet, dass die Mittel von den Ländern ungeschmälert an die Kommunen
weitergegeben werden – etwa für die Tilgung der hohen Altschulden der
kommunalen Wohnungsunternehmen, die eine Zielvorgabe des
Koalitionsvertrags ist.“
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Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.spdfraktion.de/…/grundgesetzaenderung-bundestag…
Die komplette Pressemitteilung als PDF:
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