Einige Neuerungen im Überblick:
Soziales:
- In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für
Menschen mit Behinderungen muss das Hygienekonzept unverzüglich den
Bewohnerinnen und Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der
Einrichtung zu ermöglichen und dabei eine Regelung für das kurzzeitige
Verlassen der Einrichtung enthalten. So soll sichergestellt werden, dass
ein kleiner Einkauf oder ein Spaziergang im Park für die mobilen
Bewohnerinnen und Bewohner wieder möglich sind.
- Angebote für
Kinder und Jugendliche sind nun auch unter der Aufsicht von Personen,
die eine Jugendleitercard haben, mit bis zu 10 Personen wieder möglich.
- Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendlichengruppen,
wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind bis nach den Sommerferien
nicht möglich.
Gastronomie:
- Bars - damit auch Kneipen
und andere gastronomische Einrichtungen, in denen eher Getränke als
Speisen angeboten werden - können wieder öffnen.
Tourismus:
-
Busreisen können wieder stattfinden. Während des Aufenthalts im
Bus müssen allerdings alle Fahrgäste eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Außerdem müssen Fahrgäste, die nicht aus demselben oder einem weiteren
Hausstand kommen, den nötigen Hygieneabstand von 1,5 Metern zueinander
einhalten sowie zwischen ihren Sitzplätzen jeweils eine Sitzreihe
unbesetzt lassen. Auch die Klimaanlage muss während der Fahrt auf
Dauerventilation eingestellt sein, damit ein permanenter Luftaustausch
für die Fahrgäste gewährleistet ist. Analog zu anderen touristischen
Dienstleistungen müssen die Unternehmer der Busreise vor Beginn den
vollständigen Namen, die Anschrift und die Telefonnummer von jedem
Fahrgast dokumentieren.
- Ferienwohnungen und -häuser können
nun auch ohne die bisher geltende Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen
vermietet werden.
- Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und
Campingplätze dürfen ab dem 08. Juni zu 80 Prozent belegt werden - und
nicht mehr zu 60 Prozent wie vorher.
- Der Inselparagraf entfällt.
Kultur:
- Kulturelle Aufführungen unter freiem Himmel sind ab Montag
wieder erlaubt. Teilnehmen dürfen daran bis zu 250 Menschen. Dabei muss
das Publikum sitzen.
- An Beerdigungen dürfen bis zu 50
Personen teilnehmen. Dies gilt nach dem Gottesdienst oder einer
ähnlichen Zeremonie für den Gang zur Grabstelle und für den Aufenthalt
dort.
- An Hochzeitsfeiern dürfen nun 50 Personen teilnehmen.
Sport:
- Sportlerinnen und Sportler können auch wieder Umkleidekabinen,
Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie
Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, nutzen.
- Trainingsgruppen dürfen auch außerhalb von Sportanlagen im Freien trainieren, wenn sie durch einen Trainer oder Trainerin angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den beteiligten Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, jederzeit eingehalten wird
- Schwimm- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen.
Versammlungen:
- Versammlungen unter freien Himmel bedürfen keiner Genehmigung
durch die Versammlungsbehörde mehr, sondern sind den Regelungen des
Versammlungsgesetzes entsprechend von den Veranstalterinnen und
Veranstaltern lediglich rechtzeitig anzuzeigen. Aus Gründen des
Infektionsschutzes werden die Veranstalterinnen und Veranstalter
verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Aus demselben
Grund sind Beschränkungen der Versammlung durch die Versammlungsbehörde
möglich.
Für alle Lockerungen gilt, dass ein Abstand von 1,5
Metern zwischen zwei Personen, die nicht einem oder einem weiteren
Hausstand angehören, weiterhin eingehalten werden muss. Auch müssen die
Verantwortlichen Hygienemaßnahmen treffen, die geeignet sind, die Gefahr
einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Für
viele Aufenthalte gilt zudem, dass Familienname, Vorname, die
vollständige Anschrift und eine Telefonnummer dokumentiert werden
müssen. Die Daten müssen für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch
aufbewahrt werden, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen
werden kann.
Die genannten Auflagen bleiben deshalb bestehen, damit
weiterhin gewährleistet ist, dass eine Infektion mit dem Covid-19-Virus
möglichst vermieden und ggf. nachverfolgt werden kann. Nur so kann das
Infektionsgeschehen weiterhin moderat gehalten werden.
Anmerkung:
Die Pandemie scheint sicherlich für einige gebannt zu sein. So ist es
aber leider nicht und sie wird erst in den Griff zu bekommen sein, wenn
ein Impfstoff auf den Markt kommt. Das „beste" Beispiel zeigt und
Göttingen. Hier wurden die Lockerungen erneut zurückgezogen, da sich
etliche Menschen nicht an die Verhaltensregeln gehalten gaben und
dadurch die Infektionsrate exponentiell gestiegen ist. Ähnlich sieht es
derzeit in Berlin aus. Hier steht die zweite Ampel kurz vor Rot, was
eine erneute Straffung der Regeln fordern wird.
Das wollen wir
nicht und als Niedersachsen zeigen wir Vernunft, Disziplin und
Menschlichkeit. Lasst uns weiterhin nach ein geordnetes End-off-Corona
streben.