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2017-12-01

Antrag: Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf 2017 des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises (RROP)

Anträge und mehr.       Antrag: Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf 2017 des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises (RROP)

 

 

 

 

 

 

 01.12.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Rat der Gemeinde Lengenbostel,

lieber Hermann,

wie in der Ratssitzung vom 27.11.2017 bereits erörtert und einvernehmlich beschlossen, reiche ich hiermit formell den Antrag zur Abgabe von Stellungnahmen zum RROP 2017 (Entwurf der Verwaltung: Stand 14.August 2017) ein.

Ferner beantrage ich, den Landkreis, die Samtgemeinde und die Planer des RROP aufzufordern, die Mitglieder im Rat ausgiebig vor Abgabe eines Beschlusses über den Sinn und Zweck sowie Umfang des RROP zu informieren. (Begründung siehe Vorwort zur Stellungnahme)

Ich bitte um Beschlussfassung im Eilverfahren, da die Abgabefrist für Eingaben nach Rücksprache mit Herrn Meyer (LK Kreisentwicklung) bereits zum 24.12.2017 für die Gemeinde Lengenbostel fest steht. Leider konnten wir als Gemeindevertretung im Vorfeld nicht ausreichend zu dem Thema informieren. Damit ist die Eilbedürftigkeit erklärt. Parallel bitte ich vorsorglich darum, eine offizielle Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahmen, nach Informationsklausur beim Landkreis zu beantragen.

Ich hoffe Ihr seht dies ähnlich und könnt diesem Antrag, um uns zumindest die Tür für evtl. zu erwartende Gegenmaßnahmen offen zu halten, folgen.

Liebe Grüße

Thomas Kannenberg

  

Anlage:     Stellungnahme RROP 2017* (3 Seiten (1060 Worte))

Entwurf – Karte RROP 2017*

Entwurf – Beikarte Windernergie RROP 2017*

Entwurf – Umweltbericht RROP 2017*

Die mit * gekennzeichneten Daten können über den verbunden Link als PDF-Datei herunter geladen werden und sind als allgemeine Information auf der Website des Landkreises hinterlegt. https://www.lk-row.de/portal/seiten/rrop-2017-entwurf-1727-23700.html

 

Vorbemerkung:

Ausweislich des vorgelegten Entwurfs bezieht sich dieser auf den Altentwurf des Jahres 2015. Da aber im Jahre 2016 Kommunalwahlen stattfanden, ist davon auszugehen, dass zahlreiche neue Mandatsträger sich erstmals mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.

Sowohl der zeitliche Vorlauf von einer Woche als auch die eher dürftigen Vorbemerkungen zum Einstieg in die Thematik "Regionales Raumordnungsprogramm" lassen es notwendig erscheinen, eine für alle Mitgliedsgemeinden auszusuchenden Termin zu einer umfassenden Info-Veranstaltung durchzuführen. Dazu sollten Fachreferate des Landkreises, ggf. des Planers, der die Flächennutzungsplanung betreut, u.a. Sonderfachleute in das Thema einführen.

Ansonsten fühlt man sich überrollt bzw. fasst Beschlüsse, ohne zu wissen, welche Bedeutung diese haben könnten. Schließlich muss den Entscheidungsträgern die Tragweite und Bedeutung als Handlungsgrundlage vor Augen geführt werden!

Dies geht aber nur mit einem Minimum an Basiswissen. Hier ist die Verwaltung in der Aufklärungspflicht.

Die Themen Wohnbauentwicklung, gewerbliche Entwicklung, Verkehrsentwicklung und Tourismus werden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Rolle der Gemeinde Lengenbostel kommt aus unserer Sicht in einigen Punkten zu kurz und wir bitten daher um Nachbearbeitung und einhellige Information zu dem Thema vor Beschlussabgabe.

Stellungnahme zum Entwurf des RROP 2017 vom 14.08.2017

Zu Ziffer 2.1.02 Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten

Hier wird im Entwurf der Standort „Sittensen“ gestrichen und im Vorwort unter 2.1.01(3) auf den Hintergrund des demographischen Wandels, die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung vorrangig auf Grundlage des zentralörtlichen Systems verwiesen.

 ·     Als Mitgliedsgemeinde innerhalb der Samtgemeinde Sittensen befürchten wir Einschränkungen in der weiteren Entwicklung der Gemeinde, da eine Wohnbebauung sowie Erschließung neuer Baugebiete durch die neue Zuordnung massiv erschwert wird.

Zu Ziffer 2.1.02 Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Für die Entwicklung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum spielt die Verfügbarkeit von schnellen Internetanbindungen eine wichtige Rolle, deren Bedeutung mit zunehmender Digitalisierung weiter wachsen wird. Das Ziel des Landkreises ist es, Im Planungsraum soll eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit leistungsfähigen Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandanschlüssen zu erreichen erreicht werden. Durch ein gemeinsam mit den Gemeinden initiiertes Förderprogramm konnte dies bereits für 75 rund 70 % der Haushalte realisiert werden (Versorgung mit 40 50 MBit/s). Die Herausforderung der kommenden Jahre liegt darin, die NGA-Geschwindigkeiten, analog zu den Zielen auf Bundes- und Europaebene (50-100 Mbit/s), allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugänglich zu machen. Dies soll v.a. durch die bedarfsgerechte Mitverlegung von Leerrohren und die Ausnutzung der vorhandenen Förderkulissen erfolgen.

·         Um die Breitbandförderung des ländlichen Raumes, insbesondere im Hinblick auf moderne, mediale Anforderungen zur Stärkung und Sicherstellung der Grundversorgung (Telefonie und Internet) zu gewährleisten, fehlt gerade in kleineren Gemeinden oftmals die notwendige Infrastruktur. So auch in Lengenbostel (Freetz). Daher sollte der Fokus auf den notwendigen, flächendeckenden Netzüberbau in abgelegenen Wohn- & Gewerbegebieten gelegt werden.

 

Zu Ziffer 2.1.07 Standorte mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung sind:….

·       Hier wird im Entwurf der Standort „Lengenbostel (Sittensen)“ nicht aufgeführt. Gerade für den Bereich „Erholung, aber auch Tourismus ist für uns eine Entwicklung in der Gemeinde von hohem Interesse. Der Thörenwald bietet derzeit mit seiner vollen Zugänglichkeit und den umliegenden „Hochen Moor„ ein Landschaftsbild für Besucherinnen und Besucher aus verschiedenen Regionen. Auch wenn wir als kleine Gemeinde keine großen Hotel- und Pensionsanlagen vorhalten, gibt es trotz dessen einzelne Vermietungen, welche Ihr Überleben durch die Nutzung und Entwicklungsmöglichkeiten der vorgenannten Flächen sichern. Wir sehen hier ggf. Einschnitte in die Entwicklungsfreiheit zukünftiger Planungen.

Zu Ziffer3.1.2 Natur und Landschaft

Unter 3.1.2.4 heißt es: Die in der zeichnerischen Darstellung festgelegten Vorranggebiete Natur und Landschaft sind in ihrer Funktion für den Naturhaushalt zu sichern und zu entwickeln. Sie sind vor störende Einflüsse und Nutzungen zu schützen.

·       Mit Streichung der Zuordnung „R“ (Ruhe und Erholung) und Zuordnung Natur und Land des Thörenwaldes, widerspricht die Änderung ggf. der weiteren Nutzung durch Personen.

·       Der durch Wanderwege gut erschlossene, gezeichnet durch Nadelwald und größerem Teil aus naturnahem Laub und Mischwald bestehende Thörenwald, sollte aus unserer Sicht, weiterführend dem Vorranggebiet nahe Erholung in der Natur und Landschaft zugewiesen werden.

Zu Ziffer4.2 Energie

Unter 4.2.01 wird auf die zeichnerische Festsetzung der Vorranggebiete Windenergienutzung hingewiesen.

·       In der zugehörigen Planzeichnung des RROP-Entwurfes befinden sich die Vorranggebiete 14 und 20 in unmittelbarer Nähe zum Thörenwald. Die räumliche Nähe lässt lt. Angaben der farblichen Markierungen eine Bebauung von Windenergieanlagen mit einem Abstand von 500m zum Schutzgebiet Thörenwald/Hohes Moor und 1000m zur nächsten Wohnbebauung nicht zu. Aufgrund dessen, das die nächste Wohnbebauung (Bsp.: Bärbel Holst) und ggf. eine Weiterentwicklung der Gemeinde innerhalb der Abstandsflächen liegen, bitten wir um eingehende Prüfung.

·       Die Freifläche (Hohes Moor) zwischen Immenweg und Tagebau Ziegelei dient vielen Zugvögeln als Ruheraum, so sind mehrtägig hunderte Kraniche dort zu beobachten. Die zu beobachtende Fluglinie führt weitestgehend in Richtung Tister Bauernmoor und tangiert die ausgewiesene Vorrangfläche 20. Somit sollte die Fläche für die vorgesehene Nutzung eher als Bedenklich eingestuft, ggf. gestrichen werden.

Zur Begründung Abschnitt 2.1 - Entwicklung der Siedlungsstruktur

Zu Ziffer 04: Mit dem Einschnitt der kommunalen Selbstverwaltung in der vorliegenden Begründung, sehen wir als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Sittensen durchaus einen massiven Eingriff in die Entwicklung der Gemeinde. Die Begründung schließt grundsätzlich eine Ausweisung von Neubaugebieten aus. Ausnahme, die BauherrenInnen kommen aus der Gemeinde. Diese Einschränkung sowie die Einschränkung für Erweiterungen unseres Gewerbegebietes lehnen wir ab. Begründung: Der Zuzug von bauwilligen Mitmenschen sowie der Ausbau und die Optimierung vorhandener Gewerbeflächen, sichern der Gemeinde die finanziell notwendige Sicherheit für eine aufstrebende Entwicklung. Wenn diese Sicherheit durch die vorliegenden Regularien entzogen wird, ist mit einer stagnierenden/rückläufigen Entwicklung für die Gemeinschaft zu rechnen.

Zur Begründung Abschnitt 3.1.2 – Natur und Landschaft

„Die landesweit bedeutsamen Vorranggebiete Biotopverbund des LROP 2017 sind in der zeichnerischen Darstellung des RROP maßstäblich konkretisiert worden. Dabei wurde für die prioritären  Fließgewässerabschnitte und Wasserkörper zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie das Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom November 2016 berücksichtigt. Zur Abgrenzung der Auengebiete der Prioritätsgewässer erfolgte aus pragmatischen Gründen eine „gepufferte“ Darstellung von 100 m Auenbereich beidseitig des Gewässerlaufs

(siehe Aktionsprogramm, Seite 50).“

·       In der planerischen Darstellung wie auch der Vorstellung im Planungsausschuss der Samtgemeinde Sittensen wurde erklärt, dass auf dem Wasserkörper „Ramme“, wie auch anderen Fließgewässern ein 200m breiter Schutzkorridor (Natura 2000) zugewiesen wird.  Der Wasserkörper „Ramme“ ist derzeit als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen und die Gewässerränder werden teilweise bis auf wenige Meter entlang des Gewässers, massiv  durch landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaftet. Ist durch die Erweiterung der Schutzzonen eine Einschränkung der Bewirtschaftung, oder der Art der Bewirtschaftung durch die landwirtschaftlichen Betriebe zu erwarten? Und wenn ja, in welcher Form.

·        Das Aktionsprogramm lag zum Zeitraum der Ausarbeitung der Stellungnahme nicht vor, daher kann eine detaillierte Stellungnahme zu den angeregten Auenbereichen nicht erfolgen!

 

Der Antrag wurde im Gemeinderat beraten und die Abgabe mit Aufforderung zur Änderung als Stellungnahme an den Landkreis beschlossen.

 

 

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