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2016-11-11

Verkehrssicherung L130 - Never ending story

 

Antrag - Sicherung der Schulwege

11.11.2016 -      Antrag: Bezeichnung qualifizierter Schulwege /                                                 Schulwegsicherung

Landesverkehrsbehörde 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Sorgfaltspflicht und Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Bereich der Landesstraße L130 und dem Kreuzungsbereich Neuer Weg (27419 Lengenbostel)  beantrage ich die Ausstattung des Bereiches mit geeigneter Hinweisbeschilderung sowie Fahrbahnmarkierungen. Der Bereich wird als Hauptwegestrecke der in der Gemeinde Lengenbostel und dem Ortsteil Freetz lebenden Schulkinder genutzt.  

Da der Übergang von Neuen Weg über die L130 in keiner Weise Verkehrssicherungstechnisch gesichert ist, besteht hier dringender Handlungsbedarf. 

Daher beantrage ich die entsprechende Prüfung unter Berücksichtigung Der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Abs. 2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße, Abs. 5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen Nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, teilte mir der dortige Ansprechpartner mit, dass diese Maßnahme in die Zuständigkeit der Unteren Verkehrsbehörde im Landkreis liegt. Daher ist der Antrag an diese Stelle gerichtet.

Ich bitte zur weiteren Beratung um Terminabsprache zur Ortsbegehung mit den Ratsmitgliedern der Gemeinde Lengenbostel.  

Für Rückfragen stehe ich ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kannenberg

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06.02.2017 - Erneute Nachfrage da keine Reaktion 

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13.05.2017 - Verweis auf Zuständigkeit an LK Rotenburg - Untere Verkehrsbehörde

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21.20.2017 - Nachfrage in der Niedersächsischen Staatskanzlei mit bitte um Nachfrage beim Landkreis. Klärung der Zuständigkeiten und Antwortfristen.

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13.11.2017 - Mitteilung vom Landkreis, Einladung zur Verkehrsschau in 2018

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19.07.2018 - Erweiterung des Antrags um den Punkt "Schulwegsicherung"
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01.08.2018 - Ablehnungsbescheid LK Rotenburg - Schulweg ist lt.Schulgesetz vertretbar

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03.08.2018 - Einspruch an LK Rotenburg

Sehr geehrte Frau ....,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 01.08.2018, möchte ich wie folgt reagieren und Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Wie von Ihnen folgerichtig geschildert, obliegt die Erteilung einer Schülersammelzeitkarte unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung dem Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises. 

Sicherlich hat das Amt bei der Untersuchung der Schulwege eine umfassende, mitwirkende Aufgabe. 

In meiner Funktion als Abgeordneter der Gemeinde Lengenbostel bekommt ich mehrfach Anfragen zu der Verkehrssicherheit auf den Schulwegen von Freetz und Lengenbostel zur KGS Sittensen.

Mir ist ebenso der von Ihnen geschilderte Klagefall geläufig. Grundlegend geht es bei Ihren Ausführungen um die Entfernungen vom Wohnort zur Schule.

Dies ist nach Satzung vom 18.12.2013, sicherlich auch konform.

Die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen ist durch den Gesetzgeber den zuständigen Fachbehörden übertragen worden. Dies wurde mir auch auf Anfrage im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung so bestätigt. Bei der Verkehrsschau des Landkreises wurden alle Überquerungen der L130 aus den Ortschaften Lengenbostel und Freetz als besonders Gefährlich und ungeeignet begutachtet. 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige Fachbehörde, Vertreter von Polizei und Gemeinden waren bei der Verkehrsschau des Landkreises anwesend und haben, sich auch aus Kostengründen dafür ausgesprochen, Schülersammelzeitkarten für die Schülerinnen und Schüler der 1.-10. Klassen, der Gemeinde Lengenbostel und Freetz zu erteilen. 

Der Umbau der Verkehrswege wäre um ein Vielfaches teurer und zum derzeitigen Zeitpunkt kaum zu realisieren.

Die Gemeindestrassen „Neuer Weg“, „Milchweg“, „Hauptstraße“, „Eichenstrasse“ sowie „Am Blöcken (K149)“ verfügen weder über ausreichende Ausleuchtungen, Fuß-/Radwege, noch über entsprechende Hinweise „Schulkinder“ auf der Landesstraße. Zusätzlich ist in Teilbereichen immer wieder mit rückstauenden Fahrzeugen zu rechnen. Die teils dreispurige Ausführung der Landesstraße in Kreuzungsbereichen stellt dabei eine erweiterte, besondere Gefährdung dar.

Eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird in den betreffenden Bereichen, mehrfach überschritten.

Zwar ist die Kreuzung des BAB-Zubringers durch eine Ampelanlage geregelt, diese ist jedoch aufgrund der Entfernung und Lage von den Schülerinnen und Schülern erst nach Überquerung der (dreispurigen) Landesstraße erreichbar. Ferner ist das Überfahren, durchgezogener Fahrbahnbegrenzungen laut StVo. untersagt. Gerade die Querung „Neuer Weg“ ist demzufolge in diesem Fall, von der Verkehrswegeplanung auszuschließen. Dieser Querungsbereich wird nicht nur durch eine durchgezogene Linie, sondern zusätzlich durch einen Grünstreifen dem Verkehrsweg entzogen. Gleiches gilt für den Querungsbereich „Milchweg“.


Erst am 08.06.2018 kam es im Kreuzungsbereich „Hauptstraße/Schmiedestrasse“ zu einem folgenschweren Verkehrsunfall eines Radfahrers mit Todesfolge. Am 23.07.2018 kann es im Kreuzungsbereich „Milchweg“ / L130 zu einem Auffahrunfall da ein nachfolgendes Fahrzeug die Verkehrslage nicht rechtzeitig erkannte.

Ein 20-jähriger Autofahrer wurde dabei an der Halswirbelsäule schwer verletzt.

Aufgrund der Schilderungen, Feststellungen und Empfehlung bitte ich für die Gemeinde Lengenbostel und Freetz, sowie in eigener Sache „Kevin Kannenberg“, die empfohlene Ausnahmeregelung für besondere Gefährdungsbereiche einzusetzen und entsprechen Schülersammelzeitkarten für die Schüler 1.-10. Klassen auszustellen. 

In der Anlage sende ich Ihnen zum Verständnis eine kleine Fotodokumentation des Straßenverkaufes inkl. Vermerke zur Verkehrssituation zu.

Gern erörtere ich die Situation hier vor Ort auch in einem persönlichen Gespräch und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Thomas Kannenberg

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10.12.2018 - Erneute Ablehnung durch LK

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08.02.2019 - Anschreiben an Landkreis (Zuständigkeitsklärung)

Zuständig ist das Land Niedersachsen in Vertretung die Verkehrsbehörde Verden.

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28.07.2019 - Antrag Amthilfegesuch der Gem.Lengenbostel an die SG Sittensen (Stefan Tiemann) 

Ablehnung: Aussage St.Tiemann - SG nicht Zuständig.

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30.08.2019 Anschreiben erneuter Versuch an Landkreis, diemal 1.Kreisrat.

Sehr geehrter Herr Dr.Lühring,

seit etlicher Zeit versuche ich eine Lösung zur Entschärfung von Gefährdungspunkten an der L130 zu finden. Der Vorgang ist schon längere Zeit im Kreishaus, der Schulbehörde und auch in der Verkehrsbehörde bekannt. Eine Verkehrsschau fand bereits statt und das Ergebnis wurde seitens der Verwaltung angezweifelt. Es sollte eine zweite Verkehrsschau terminiert werden, was jedoch nicht passiert ist. Das Ergebnis wird voraussichtlich, wegen derselben, baulichen Gegebenheiten, gleich aussehen. Nun steht die dunkle Jahreszeit erneut vor der Tür und es ist keine Lösung in Sicht.

Nach einigen Diskussionen mit meinen Ratskollegen/Innen im Rat der Samtgemeinde Sittensen, sind wir übereingekommen, dass das Thema bei Ihnen am besten aufgehoben ist. Daher bitte ich Sie nun Zuständigkeitshalber um Hilfe bei der Umsetzung, geeigneter Sofortmaßnahmen für 2019. Anbei noch eine etwas detailliertere Beschreibung des Vorgangs.

Im Rat der Gemeinde Lengenbostel wurde durch mich ein Antrag auf Sicherstellung der Verkehrswege über die L130 gestellt. Er fand im Rat der Gemeinde einstimmigen Zuspruch. Während der Verkehrsschau vom 23.05.2018 wurde folgender Sachverhalt festgestellt und eine Empfehlung der Fachbehörde ausgesprochen.

Auszug aus dem Protokoll der Allgemeinen Verkehrsschau im Gebiet der Samtgemeinde Sittensen am 23.05.2018

L 130 (Stader Straße) Lengenbostel

Auf Wunsch der Gemeinde wird der Schulweg über die L 130 im Einmündungsbereich „Neuer Weg“ überprüft. Dieser Schulweg wurde vom Schulamt für die Ermittlung der Mindestentfernung zwischen Lengenbostel (Freetz) und den Schulen in Sittensen herangezogen. Nach Inaugenscheinnahme des Einmündungsbereichs wird festgestellt, dass eine Überquerung der Landstraße außerorts mit erheblichen Gefahren verbunden und ohne Überquerungshilfe für Schulkinder nicht zumutbar ist. Im Einmündungsbereich „Neuer Weg“ (es gibt dort keinen Gehweg) müssen die Schulkinder zum Erreichen des Radweges auf der anderen Straßenseite 3 Fahrspuren überqueren, wobei der Verkehr in Verkehrsspitzen von der BAB-Anschlussstelle bis dorthin zurückstaut und die Kinder sich zwischen den haltenden Fahrzeugen durchschlängeln müssen. Von den Fachbehörden wird empfohlen, dass der Landkreis Rotenburg ausnahmsweise die Schülerbeförderung der Schulkinder aus Lengenbostel übernimmt.

L 130 (Stader Straße) Freetz

Von der Gemeinde wird nach einer Überquerungshilfe im Einmündungsbereich „Wiesenweg“ gefragt, wo Schulkinder auf dem Schulweg zum Erreichen des Radweges auf der anderen Straßenseite die Landesstraße auf freier Strecke überqueren müssen. Nach Inaugenscheinnahme wird die Querungsstelle für den Schulweg als nicht geeignet bewertet; auf freier Strecke ist der Einbau einer Überquerungshilfe nicht zulässig.

Gestellte Anträge zur Ausstellung von Schülersammelzeitkarten einiger Anlieger, an das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises wurden mit folgenden Begründungen abgelehnt.

Das Amt40 (Frau Lüdemann) begründet die Ablehnung mit der Aussage, dass

die Erteilung einer Schülersammelzeitkarte unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung dem Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises unterliegt. Sowie das das Amt bei der Untersuchung der Schulwege eine umfassende, mitwirkende Aufgabe vertritt. Zusätzlich unterliegt die Ausstellung von Schülersammelzeitkarten einer Entfernungsregelung vom Wohnort zur Schule. Dies ist nach Satzung vom 18.12.2013, sicherlich auch konform, jedoch ist dort eine Ausnahmeregelung in schweren Fällen möglich.

Dies ist grundsätzlich nicht in Frage gestellt und sicherlich Satzungskonform. Jedoch wäre die Schwere für eine Ausnahmeregelung mit dem Ergebnis der Verkehrsschau au unserer Sicht begründet.

Die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen ist durch den Gesetzgeber den zuständigen Fachbehörden übertragen worden. Bei der Verkehrsschau des Landkreises wurden alle Überquerungen der L130 aus den Ortschaften Lengenbostel und Freetz als besonders Gefährlich und ungeeignet begutachtet.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige Fachbehörde, Vertreter von Polizei und Gemeinden waren bei der Verkehrsschau des Landkreises anwesend und haben, sich auch aus Kostengründen dafür ausgesprochen, Schülersammelzeitkarten für die Schülerinnen und Schüler der 1.-10. Klassen, der Gemeinde Lengenbostel und Freetz zu erteilen. Der Umbau der Verkehrswege wäre um ein Vielfaches teurer und zum derzeitigen Zeitpunkt kaum zu realisieren.

Die Gemeindestrassen „Neuer Weg“, „Milchweg“, „Hauptstraße“, „Eichenstrasse“ sowie „Am Blöcken (K149)“ verfügen weder über ausreichende Ausleuchtungen, Fuß-/Radwege, noch über entsprechende Hinweise „Schulkinder“ auf der Landesstraße. Zusätzlich ist in Teilbereichen immer wieder mit rückstauenden Fahrzeugen zu rechnen. Die teils dreispurige Ausführung der Landesstraße in Kreuzungsbereichen stellt dabei eine erweiterte, besondere Gefährdung dar.

Eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird in den betreffenden Bereichen, mehrfach überschritten. Zwar ist die Kreuzung des BAB-Zubringers durch eine Ampelanlage geregelt, diese ist jedoch aufgrund der Entfernung und Lage von den Schülerinnen und Schülern erst nach Überquerung der (dreispurigen) Landesstraße erreichbar. Gerade in jüngster Vergangenheit kam es durch technische Ausfälle an der besagten Kreuzung, sowie diversen Unfällen im Kreuzungsbereich. Diese Ausfälle verursachten über mehrere Tage eine massive Staubildung auf der L130 in Höhe „Neuer Weg“. Lt. Straßenverkehrs-Ordnung ist das Überfahren, durchgezogener Fahrbahnbegrenzungen untersagt.

Gerade die Querung „Neuer Weg“ ist demzufolge in diesem Fall, von der Verkehrswegeplanung auszuschließen. Dieser Querungsbereich wird nicht nur durch eine durchgezogene Linie, sondern zusätzlich durch einen Grünstreifen dem Verkehrsweg entzogen. Gleiches gilt für den Querungsbereich „Milchweg“. Wir können daher nicht nachvollziehen, warum das Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises sich dieser rechtlichen Vorgabe wiedersetzt und gerade die Querung „Neuer Weg“ als geeigneten Schulweg benennt.

Erst am 08.06.2018 kam es im Kreuzungsbereich „Hauptstraße/Schmiedestrasse“ zu einem folgenschweren Verkehrsunfall eines Radfahrers mit Todesfolge. Am 23.07.2018 kann es im Kreuzungsbereich „Milchweg“ / L130 zu einem Auffahrunfall da ein nachfolgendes Fahrzeug die Verkehrslage nicht rechtzeitig erkannte.

Ein 20-jähriger Autofahrer wurde dabei an der Halswirbelsäule schwer verletzt.

Ich möchte daher im Namen der Gemeinde um Ihre Unterstützung bitten und beantrage als Sofortmaßnahme die Bereitstellung von Schülersammelzeitkarten für die Schülerinnen und Schüler der 1.-10. Klassen, der Gemeinde Lengenbostel und Freetz, als vorbeugende Sicherungsmaßnahme.

Dadurch wird sicherlich nicht der Gefahrenschwerpunkt beseitigt, denn auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer/Innen besteht hier dieselbe Problematik. Daher möchte ich Sie dringendst bitten, nach einer geeigneten Lösung für eine qualifizierte Überquerungsmöglichkeit der L130 zu suchen und diese mit den Ratsmitgliedern unserer Gemeinde zu erarbeiten.

Gern können wir die Thematik auch in Ihrem Hause erörtern. Manches Mal sind persönliche Gespräche einfacher und effektiver.

Anbei noch ein paar Fotos der Querung „Neuer Weg – L130“ um ein wenig die Situation vor Ort zu verbildlichen.

Ich hoffe auf Ihre wohlwollende Unterstützung und stehe gern, jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kannenberg

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03.09.2019 - Mitteilung von LK dass es in 2020 eine erneute Verkehrsschau zu dem Thema geben wird. Zu dem Termin soll dann eine Lösung gefunden werden.

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Coronabedingt wurde eine Verkehrsschau Anfang 2020 abgesagt.

Nächster Termin offen. 

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Mai 2021 - Verkehrsbehörde ändert Geschwindigkeitsregelung auf 70 km/h 

(Straßenschäden vor Personenschutz)
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